Nachts kein warmes Wasser = Mietminderung rechtens?

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Janni31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachts kein warmes Wasser = Mietminderung rechtens?

Guten Morgen,

wir wohnen seit 3 Jahren hier und jeden Winter haben wir Warmwasser und Heizungsausfälle , um diese kümmert sich der Handwerkerdienst der Wohnungsbaugesellschaft. Seit diesem Jahr ist es so gravierend, dass wir seit ca 1 Monat quasi "Roulette" spielen müssen, ob wir tagsüber warmes Wasser haben , der VM macht keine klare Aussage, ob und wann wieder alles zuverlässig funktioniert . Es läuft also alles nur sporadisch . Mittlerweile habe ich nachts gar kein warmes Wasser mehr und tagsüber muss ich Glück haben ...der Haken: wir haben ein Kleinkind . . Und die erbrechen sich ja bekanntlich nachts gern Mal oder Sauen sich anderweitig ein ..Nun sind wir am hin und her überlegen, ob wir einen Anwalt zu Rate ziehen, oder nicht .

Die Wohnungsbaugesellschaft schiebt den schwarzen Peter an die Handwerker und der Handwerksdienst wieder zurück an den VM . Eine "wiederkehrende" Mietminderung wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass "das Warmwasser ja zwischendurch läuft und es keine tagelangen Totalausfälle gebe" lediglich für letzten Monat wurden 40% anerkannt. Die zusätzlichen Stromkosten , die wir für Heizlüfter,Wasserkocher zahlen müssen, müssen wir ebenfalls selbst tragen .

Freundliche Grüße und vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Für den Mehrverbrauch an Strom spart Ihr doch Heiz- und Warmwasserkosten.

Und für einen Monat 40% Minderung, sind auf mehrere Monat verteilt doch eine ordentliche Ersparnis.

Wann habt Ihr den Mangel den schriftlich mit Zustellnachweis dem Vermieter angezeigt?

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Janni31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Für den Mehrverbrauch an Strom spart Ihr doch Heiz- und Warmwasserkosten.

Und für einen Monat 40% Minderung, sind auf mehrere Monat verteilt doch eine ordentliche Ersparnis.

Wann habt Ihr den Mangel den schriftlich mit Zustellnachweis dem Vermieter angezeigt?


Das letzte Mal vor ca 2 Wochen. Per Email und zusätzlich über den Kundendienst bei Facebook . Letzter Stand war ein Telefonat vor 3 Tagen , in denen mir die Dame am Telefon nicht sagen konnte, wann wieder alles funktioniert

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Mit dem Handwerker solltet ihr euch gar nicht beschäftigen. Euer Vertragspartner ist der Vermieter.

Es stimmt wohl, dass gute Handwerker schwer zu bekommen sind. Das ändert nichts daran, dass die Wohnung nicht dem vertraglichen Zustand entspricht und ihr dementsprechend die Miete mindern könnte, neben anderen, hier aber vermutlich nicht relevanten Rechten.
I

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Janni31):
Per Email

Also 0,0 Zustellnachweis.

Ich würde mal auf gerichtsfeste Kommunikation (Fristsetzung nach Datum, Zustellnachweis, etc.) umstellen.



Zitat (von Janni31):
zusätzlich über den Kundendienst bei Facebook

Mit dem braucht man nicht kommunizieren ... der kann und darf nichts entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Wann habt Ihr den Mangel den schriftlich mit Zustellnachweis dem Vermieter angezeigt?

Das letzte Mal vor ca 2 Wochen. Per Email und zusätzlich über den Kundendienst bei Facebook . Letzter Stand war ein Telefonat vor 3 Tagen , in denen mir die Dame am Telefon nicht sagen konnte, wann wieder alles funktioniert


"schriftlich mit Zustellnachweis" frug ich..

Signatur:

3113

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