Es wird wieder Frühling und man kennt es, es brummen wieder die Rasenmäher. Genervt von diesem unnötigen Lärm habe ich einen Blick in die Lärmschutzverordnung geworfen und mich sehr gewundert, dass Benzin Geräte basierend auf dem text, noch erlaubt sind. Denn nach der Schweizer Verordnung muss der Lärm so weit reduziert werden wie das Technisch und Betrieblich möglich und Wirtschaftlich tragbar ist. Warum sind dann nicht Elektrogeräte pflicht, da sie erheblich weniger Lärm produzieren etwa die Gleiche Leistung haben und manchmal sogar billiger sind?
Lärm durch Gartengeräte
14. Januar 2020
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Frage vom 14. Januar 2020 | 10:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm durch Gartengeräte
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2020 | 11:12
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
diese Frage solltest du in einem schweizer Rechtsforum stellen, nicht in einem deutschen...
#2
Antwort vom 14. Januar 2020 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wow, in der Schweiz wird am 14.1. schon Rasen gemäht... der Klimawandel lässt grüßen.
Ihr Schweizer macht doch so gerne Petitionen und Volksbegehren usw. Mach doch was zu Rasenmähern.
Wirtschaftlich tragbar ist es für die Almöhis evtl. nicht, denn sie haben doch in einen guten Rattermäher investiert--- evtl. sogar erst seit kurzer Zeit.
Trifft sicher auch für die Gequetschten in den Tälern zu...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2020 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatWarum sind dann nicht Elektrogeräte pflicht :
Wohl aus Gründen der Nachhaltigkeit - man will vermutlich unnötiges Produzieren von Schrott vermeiden ...
#4
Antwort vom 14. Januar 2020 | 20:47
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Außerdem müssen doch die Anwälte am Leben bleiben...
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