Lärm durch Gartengeräte

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go535991-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm durch Gartengeräte

Es wird wieder Frühling und man kennt es, es brummen wieder die Rasenmäher. Genervt von diesem unnötigen Lärm habe ich einen Blick in die Lärmschutzverordnung geworfen und mich sehr gewundert, dass Benzin Geräte basierend auf dem text, noch erlaubt sind. Denn nach der Schweizer Verordnung muss der Lärm so weit reduziert werden wie das Technisch und Betrieblich möglich und Wirtschaftlich tragbar ist. Warum sind dann nicht Elektrogeräte pflicht, da sie erheblich weniger Lärm produzieren etwa die Gleiche Leistung haben und manchmal sogar billiger sind?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

diese Frage solltest du in einem schweizer Rechtsforum stellen, nicht in einem deutschen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Wow, in der Schweiz wird am 14.1. schon Rasen gemäht... der Klimawandel lässt grüßen.

Ihr Schweizer macht doch so gerne Petitionen und Volksbegehren usw. Mach doch was zu Rasenmähern.
Wirtschaftlich tragbar ist es für die Almöhis evtl. nicht, denn sie haben doch in einen guten Rattermäher investiert--- evtl. sogar erst seit kurzer Zeit.
Trifft sicher auch für die Gequetschten in den Tälern zu...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go535991-55):
Warum sind dann nicht Elektrogeräte pflicht

Wohl aus Gründen der Nachhaltigkeit - man will vermutlich unnötiges Produzieren von Schrott vermeiden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Außerdem müssen doch die Anwälte am Leben bleiben... ;) :devil: ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen