Ratenzahlung Gebühren

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung Gebühren

Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich ein Schreiben von dem Inkasso.
Es geht um eine offene Forderung vom 01.01.2019. Zu dem Zeitpunkt habe ich was über Amazon gekauft und nicht komplett bezahlt worauf immer mehr Kosten angefallen sind. Natürlich wurde die Akte bis zu meinem 18 Lebensjahr geschlossen.
Jetzt kommen die und wollen den offenen Betrag in Höhe von 400€. Ich habe mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren wollen und die schreiben mir darauf, dass sie eine Gebühr für die Ratenzahlung erheben werden. Diese in Höhe von 75,80€.
Meine Frage deshalb:
Muss man die Gebühren für die Ratenzahlung bezahlen?

Wichtiges evtl. aus der Email von dem Inkasso:
"Diese Vereinbarung kommt nur zu Stande, wenn Sie sich mit der Übernahme der Einigungsgebühr in Höhe von 75,80 EUR einverstanden erklären. Ihre Zustimmung erteilen Sie mit Zahlung der ersten Rate."

"Einigungsgebühr: Mit dem Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung fällt eine 1,5 Einigungsgebühr in Höhe von 75,80 EUR an (entsprechend §§ 13, 31b RVG i.V.m. Nr. 1000 bzw. 1003, 7002 VV inkl. Auslagenpauschale). Unsere Auftraggeberin ist mit der Ratenzahlungsvereinbarung nur unter der Voraussetzung einverstanden, dass diese Gebühr übernommen und an uns bezahlt wird."

Vielen Dank für eure Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Das IB muss dir keine RZ genehmigen. Eine Einigungsgebühr ist die Regel und auch iO.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von reichert99):
worauf immer mehr Kosten angefallen sind.

Davon dürften viele schlicht Unfug sein.
Bitte mal aufzählen, was die so alles haben wollen.



Zitat (von reichert99):
Muss man die Gebühren für die Ratenzahlung bezahlen?

Nur wenn man sie in einer Ratenzahlungsvereinbarung vertraglich vereinbart.
Allerdings kann man auch ohne Ratenzahlungsvereinbarung Raten zahlen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ergibt also in erster Linie nur für das Inkasso Sinn.

Oder hat die Ratenzahlungsvereinbarung hier auch Vorteile für den Schuldner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von reichert99):
worauf immer mehr Kosten angefallen sind.

Davon dürften viele schlicht Unfug sein.
Bitte mal aufzählen, was die so alles haben wollen.


Habe mal nen Screenshot hochgeladen. Ist schon bissle was
https://www.directupload.net/file/d/5698/jmv2mrn8_png.htm

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Frage: Hattest du schon Amazon erfolglos um Ratenzahlung gebeten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht. Da hier Masseninkasso vorliegt, wären maximal 0,5 erlaubt (Euro 32,13).
Die Mahngebühren sind auch zu hoch: multipliziere die Anzahl der erhaltenen Mahnung mit dem Briefporto; das Ergebnis ist dann die Erlaubte Summe.

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#6
 Von 
fb513894-37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

"Natürlich wurde die Akte bis zu meinem 18 Lebensjahr geschlossen."

Wie alt warst Du denn bei der Bestellung? Kannte Amazon Dein Alter?

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#7
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie alt warst Du denn bei der Bestellung? Kannte Amazon Dein Alter?

Ich war anfang 17 Jahre und die Bestellungen wurde letzten Jahres aufgegeben.
Die haben das ja durch die offene Forderung rausbekommen bzw. durch das Inkasso, wie alt ich bin.
Amazon kannte vorher nicht mein alter.

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#8
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Frage: Hattest du schon Amazon erfolglos um Ratenzahlung gebeten?


Laut amazon, ist die offene Forderung weitergeleitet worden an das Inkasso, sind die dafür nicht mehr zuständig.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Aber du hattest, bevor sich das Inkasso gemeldet hat, dort einmal oder mehrfach nach einer Ratenzahlung gefragt?
Das ist durchaus wichtig, denn dann sind die Inkassogebühren ganz grundsätzlich so nicht erlaubt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein habe ich nicht.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bist in einer nicht so günstigen Position. Was du gemacht hast, ist streng genommen eine Straftat. Dinge einzukaufen, ohne dass du das Geld hast, sowie noch minderjährig. Das nennt man Betrug. Soviel vorweg.

Die Inkassokosten kann man ggf. abwehren bzw. sie da in eine Diskussion verzetteln. Als wirksam hat sich gezeigt, wenn man die Inkassokosten bestreitet und verlangt, dass man den Vertrag zwischen Amazon und dem Inkasso komplett in Kopie vorgelegt bekommt. Um das inhaltlich zu prüfen, ob die Gebühr korrekt und gerechtfertigt ist.

Denn eigentlich steht in den Verträgen drin, dass sie kostenlos arbeiten würden für Amazon. Das wollen die aber natürlich nicht zugeben. Damit manövriert man sie in eine Patt Situation. Das ist allemal finanziell besser, selbst wenn ein Mahnbescheid kommt und du eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ausmachst. Das ist immer noch weniger als deren Gebührenwahnsinn.

Aber wenn denen aufgeht, was du da gemacht hattest, ist das blöd für dich. Mehr kann man nicht sagen. Die Entscheidung, was du tust, liegt bei dir.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soll ich den Vetrag zwischen amazon und dem Inkasso anfragen .?

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#13
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

M.E. sollte hier noch ein ganz anderer Punkt angesprochen werden: Dein Schufa-Score!
Dass Du Dir den damit "versaut" hast, ist eine logische Konsequenz. Ich gehe erstmal davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Einmeldung gegeben sind.
Du solltest nun - mit all den Hinweisen hier - versuchen Schadensbegrenzung zu betreiben. Ein VB bzw. eine Zwangsvollstreckung ist noch etwas negativer als nur eine "verspätete Zahlung".

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#14
 Von 
reichert99
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Die Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht. Da hier Masseninkasso vorliegt, wären maximal 0,5 erlaubt (Euro 32,13).
Die Mahngebühren sind auch zu hoch: multipliziere die Anzahl der erhaltenen Mahnung mit dem Briefporto; das Ergebnis ist dann die Erlaubte Summe.


Soll ich dem Inkasso das mitteilen ? Bzw. eine neue berechnung meiner offenen Forderung anfordern, ja oder?.

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#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz was die Inkassokosten auf eine 0,3 Gebühr deckelt. Es gab zwar Entscheidungen diesbezüglich von Gerichten, aber festgelegt ist das nicht.
Du kannst von IB verlangen was du willst, wirst aber keinen Erfolg damit haben, sondern bekommst, wenn überhaupt, ein vorgefertigtes Antwortschreiben.
Fakt ist, dass du als Minderjähriger, hättest nicht bestellen dürfen und jetzt nicht komplett zahlen kannst. Wenn keine Ratenvereinbarung zustande kommt wird tituliert und versucht zu vollstrecken.
Können Mama oder Papa nicht die HF vorstrecken?

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