Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich ein Schreiben von dem Inkasso.
Es geht um eine offene Forderung
vom 01.01.2019. Zu dem Zeitpunkt habe ich was über Amazon gekauft und nicht komplett bezahlt worauf immer mehr Kosten angefallen sind. Natürlich wurde die Akte bis zu meinem 18 Lebensjahr geschlossen.
Jetzt kommen die und wollen den offenen Betrag in Höhe von 400€. Ich habe mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren wollen und die schreiben mir darauf, dass sie eine Gebühr für die Ratenzahlung erheben werden. Diese in Höhe von 75,80€.
Meine Frage deshalb:
Muss man die Gebühren für die Ratenzahlung bezahlen?
Wichtiges evtl. aus der Email von dem Inkasso:
"Diese Vereinbarung kommt nur zu Stande, wenn Sie sich mit der Übernahme der Einigungsgebühr in Höhe von 75,80 EUR einverstanden erklären. Ihre Zustimmung erteilen Sie mit Zahlung der ersten Rate."
"Einigungsgebühr: Mit dem Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung fällt eine 1,5 Einigungsgebühr in Höhe von 75,80 EUR an (entsprechend §§ 13, 31b RVG i.V.m. Nr. 1000 bzw. 1003, 7002 VV inkl. Auslagenpauschale). Unsere Auftraggeberin ist mit der Ratenzahlungsvereinbarung nur unter der Voraussetzung einverstanden, dass diese Gebühr übernommen und an uns bezahlt wird."
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ratenzahlung Gebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das IB muss dir keine RZ genehmigen. Eine Einigungsgebühr ist die Regel und auch iO.
Zitatworauf immer mehr Kosten angefallen sind. :
Davon dürften viele schlicht Unfug sein.
Bitte mal aufzählen, was die so alles haben wollen.
ZitatMuss man die Gebühren für die Ratenzahlung bezahlen? :
Nur wenn man sie in einer Ratenzahlungsvereinbarung vertraglich vereinbart.
Allerdings kann man auch ohne Ratenzahlungsvereinbarung Raten zahlen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ergibt also in erster Linie nur für das Inkasso Sinn.
Oder hat die Ratenzahlungsvereinbarung hier auch Vorteile für den Schuldner.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Zitatworauf immer mehr Kosten angefallen sind. :
Davon dürften viele schlicht Unfug sein.
Bitte mal aufzählen, was die so alles haben wollen.
Habe mal nen Screenshot hochgeladen. Ist schon bissle was
https://www.directupload.net/file/d/5698/jmv2mrn8_png.htm
Frage: Hattest du schon Amazon erfolglos um Ratenzahlung gebeten?
Die Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht. Da hier Masseninkasso vorliegt, wären maximal 0,5 erlaubt (Euro 32,13).
Die Mahngebühren sind auch zu hoch: multipliziere die Anzahl der erhaltenen Mahnung mit dem Briefporto; das Ergebnis ist dann die Erlaubte Summe.
"Natürlich wurde die Akte bis zu meinem 18 Lebensjahr geschlossen."
Wie alt warst Du denn bei der Bestellung? Kannte Amazon Dein Alter?
Wie alt warst Du denn bei der Bestellung? Kannte Amazon Dein Alter?
Ich war anfang 17 Jahre und die Bestellungen wurde letzten Jahres aufgegeben.
Die haben das ja durch die offene Forderung rausbekommen bzw. durch das Inkasso, wie alt ich bin.
Amazon kannte vorher nicht mein alter.
ZitatFrage: Hattest du schon Amazon erfolglos um Ratenzahlung gebeten? :
Laut amazon, ist die offene Forderung weitergeleitet worden an das Inkasso, sind die dafür nicht mehr zuständig.
Aber du hattest, bevor sich das Inkasso gemeldet hat, dort einmal oder mehrfach nach einer Ratenzahlung gefragt?
Das ist durchaus wichtig, denn dann sind die Inkassogebühren ganz grundsätzlich so nicht erlaubt.
Nein habe ich nicht.
Du bist in einer nicht so günstigen Position. Was du gemacht hast, ist streng genommen eine Straftat. Dinge einzukaufen, ohne dass du das Geld hast, sowie noch minderjährig. Das nennt man Betrug. Soviel vorweg.
Die Inkassokosten kann man ggf. abwehren bzw. sie da in eine Diskussion verzetteln. Als wirksam hat sich gezeigt, wenn man die Inkassokosten bestreitet und verlangt, dass man den Vertrag zwischen Amazon und dem Inkasso komplett in Kopie vorgelegt bekommt. Um das inhaltlich zu prüfen, ob die Gebühr korrekt und gerechtfertigt ist.
Denn eigentlich steht in den Verträgen drin, dass sie kostenlos arbeiten würden für Amazon. Das wollen die aber natürlich nicht zugeben. Damit manövriert man sie in eine Patt Situation. Das ist allemal finanziell besser, selbst wenn ein Mahnbescheid kommt und du eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher ausmachst. Das ist immer noch weniger als deren Gebührenwahnsinn.
Aber wenn denen aufgeht, was du da gemacht hattest, ist das blöd für dich. Mehr kann man nicht sagen. Die Entscheidung, was du tust, liegt bei dir.
Also soll ich den Vetrag zwischen amazon und dem Inkasso anfragen .?
M.E. sollte hier noch ein ganz anderer Punkt angesprochen werden: Dein Schufa-Score!
Dass Du Dir den damit "versaut" hast, ist eine logische Konsequenz. Ich gehe erstmal davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Einmeldung gegeben sind.
Du solltest nun - mit all den Hinweisen hier - versuchen Schadensbegrenzung zu betreiben. Ein VB bzw. eine Zwangsvollstreckung ist noch etwas negativer als nur eine "verspätete Zahlung".
ZitatDie Inkassokosten (1,3 Satz) sind überhöht. Da hier Masseninkasso vorliegt, wären maximal 0,5 erlaubt (Euro 32,13). :
Die Mahngebühren sind auch zu hoch: multipliziere die Anzahl der erhaltenen Mahnung mit dem Briefporto; das Ergebnis ist dann die Erlaubte Summe.
Soll ich dem Inkasso das mitteilen ? Bzw. eine neue berechnung meiner offenen Forderung anfordern, ja oder?.
Es gibt kein Gesetz was die Inkassokosten auf eine 0,3 Gebühr deckelt. Es gab zwar Entscheidungen diesbezüglich von Gerichten, aber festgelegt ist das nicht.
Du kannst von IB verlangen was du willst, wirst aber keinen Erfolg damit haben, sondern bekommst, wenn überhaupt, ein vorgefertigtes Antwortschreiben.
Fakt ist, dass du als Minderjähriger, hättest nicht bestellen dürfen und jetzt nicht komplett zahlen kannst. Wenn keine Ratenvereinbarung zustande kommt wird tituliert und versucht zu vollstrecken.
Können Mama oder Papa nicht die HF vorstrecken?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten