Muss ich Trennungsunterhalt nach Mexico zahlen

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Muss ich Trennungsunterhalt nach Mexico zahlen

Hallo,..
Also erstmal zur Vorgeschichte, ich bin Deutscher 38 Jahre und meine Frau Mexikanerin 26 Jahre aber seit 10 Monaten auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir haben in Deutschland Standesamtlich geheiratet und 2 Jahre später in México Kirchlich.
Wir sind jetzt insgesamt 4,5 Jahre verheiratet wovon wir 4 Jahre in Deutschland gelebt haben und das letzte halbe Jahr in Mexico.
Vor der Ehe hat sie bei ihren Eltern in México gelebt und ich hatte hier ein normales Leben in einer 2 Zimmerwohnung.
Hier in Deutschland hat sie nie gearbeitet weil angebliche Depressionen, keine Lust, unter ihrem Niveau usw usw.
Das heißt ich musste mehrere Jobs nachgehen um unseren Lebensunterhalt und ihren Luxus zu finanzieren,..nebenbei musste ich auch noch das meiste im Haushalt machen weil sie da auch keine Lust zu hatte.
Als wir nach Mexico gegangen sind habe ich 50% meiner/unserer Sachen verkauft, die anderen 50% erstmal eingelagert.
In México hatten wir ein kleines Eislokal aufgemacht das ich auch zum Teil mit finanziert habe (den anderen Teil ihre Eltern wo wir auch das halbe Jahr gelebt haben).
Leider ist die Ehe jetzt gescheitert.
Ich lebe seit 2 Wochen wieder in Deutschland und sie bei Ihren Eltern in México.
Jetzt fängt natürlich der große Streit ums Geld an.
Unseren gemeinsamen Hund habe ich ihr schweren Herzens gelassen weil ich weiß wie sehr sie an ihm hängt (ich übrigens genauso, aber einer muss ja nachgeben),.auf dem Papier gehört der Hund aber eigentlich mir.
,..also sie fordert folgendes.
1. Trennungsunterhalt (sie ist jung und gesund und könnte doch eigentlich arbeiten gehen)
2. Unterhalt für den Hund (sie kauft nur das teuerste Futter und wenn sie sich den Hund nicht leisten kann würde ich ihn jederzeit zu mir holen)
3. 50% von den Gegenständen die ich hier och eingelagert habe (viele Sachen gehörten mir schon vor der Ehe und alles was danach gekauft wurde habe ausschließlich Ich bezahlt)
4. Wir haben einige Sachen auf ihren Namen gekauft/bestellt, die ich aber auch komplett bezahlt habe,.trotzdem meint sie diese Dinge gehören zu 100% ihr? (Zb Kühlschrank, PlayStation und solche Dinge)

Zu berücksichtigen ist vielleicht auch noch das ich auch grad komplett bei null stehe,..also keine Wohnung, kein Auto, keine Arbeit, kein Bargeld,...also komplett NIX,..aber ja noch die Scheidung und son paar andere Kleinigkeiten bezahlen muss.

Sie hat zwar momentan auch NIX, aber hatte auch schon vor der Ehe Nix.

Außerdem gilt vielleicht auch noch zu berücksichtigen das Sie in unserer Ehe Schulden gemacht hat
(Versandhäuser, Klarna, Kreditkarte),... ich habe bei diesen ganzen Sachen nichts unterschrieben und das meiste von den Schulden sind ihre luxusklamotten und ca 2000 Euro Spielschulden in sonen onlinecasino),..
Ob sie die Schulden jemals von México aus begleichen wird sei mal dahingestellt.

Was denkt ihr so über die ganze Sache? Kann sie mich jetzt wirklich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans?

Ps.: und sie hat auch noch was von Vertrauensmissbrauch erzählt weil ich ja die letzten 6 Monate kostenlos bei ihren Eltern gelebt habe und sie mir auch Kleidung und so gekauft haben,.aber ich ja jetzt derjenige war der die Ehe quasi beendet hat.
Ich sehe das ganze aber eher als Geschenk, weil ich war ja derjenige der immer gesagt hat das ich das nicht möchte und das wir nach Deutschland zurück sollten weil ich nicht kostenlos bei anderen auf deren kosten leben möchte,..da hieß es immer nur das das kein Problem ist usw


-- Editiert von Marco1982mm am 14.01.2020 21:42

-- Editiert von Marco1982mm am 14.01.2020 21:48

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Trennungsunterhalt wirst du zahlen müssen.

Ihre Schulen bleiben ihre Schulden.

Unterhalt für den Hund? ( Hunde sind keine Kinder der Menschen).

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

,..und sie meinte auch grad noch das sie mich nach mexikanischen Recht wegen Vertrauensbruch anklagen könnte!? ,.. da stellt sich mir jetzt auch die Frage welches recht wird überhaupt angewandt? Deutsch oder mexikanisch? ,..also könnte ich im schlimmsten Fall wegen Vertrauensbruch vors mexikanische Gericht gezerrt werden und da dann zb 10 Jahre eingesperrt werden oder je nachdem wie die Strafen da sind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
1. Trennungsunterhalt (sie ist jung und gesund und könnte doch eigentlich arbeiten gehen)


Du hast während der Ehezeit das Einkommen erzielt, dehalb hat deine Ex Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar 3/7 von deinem Nettoeinkommen.

Zitat (von Marco1982mm):
Zu berücksichtigen ist vielleicht auch noch das ich auch grad komplett bei null stehe,..also keine Wohnung, kein Auto, keine Arbeit, kein Bargeld,...also komplett NIX,..


3/7 von 0 Euro sind ungefähr 0 Euro. Und nach einem Jahr Trennungszeit (ohne Kinder) ist die Dame gehalten sich wieder um ihren eigenen Lebenserwerb zu kümmern.

Zitat (von Marco1982mm):
2. Unterhalt für den Hund


Du kannst ja mal spaßeshalber Umgang mit dem Hund fordern. Also: ein Hund ist rechtlich gesehen eine Sache. Da gibt es weder Unterhalt noch Umgang.

Zitat (von Marco1982mm):
3. 50% von den Gegenständen die ich hier och eingelagert habe (viele Sachen gehörten mir schon vor der Ehe und alles was danach gekauft wurde habe ausschließlich Ich bezahlt)
4. Wir haben einige Sachen auf ihren Namen gekauft/bestellt, die ich aber auch komplett bezahlt habe,.trotzdem meint sie diese Dinge gehören zu 100% ihr? (Zb Kühlschrank, PlayStation und solche Dinge)


Jeder behält seinen Hausrat. Dinge die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden sind hälftig aufzuteilen.

Zitat (von Marco1982mm):
Ps.: und sie hat auch noch was von Vertrauensmissbrauch erzählt weil ich ja die letzten 6 Monate kostenlos bei ihren Eltern gelebt habe und sie mir auch Kleidung und so gekauft haben,.aber ich ja jetzt derjenige war der die Ehe quasi beendet hat.


Ich kenne das mexikanische Recht nicht. Aber ich glaube kaum, dass da etwas zu machen ist. Das würde ich einfach abwarten.

Zitat (von Marco1982mm):
Außerdem gilt vielleicht auch noch zu berücksichtigen das Sie in unserer Ehe Schulden gemacht hat
(Versandhäuser, Klarna, Kreditkarte),... ich habe bei diesen ganzen Sachen nichts unterschrieben und das meiste von den Schulden sind ihre luxusklamotten und ca 2000 Euro Spielschulden in sonen onlinecasino),..
Ob sie die Schulden jemals von México aus begleichen wird sei mal dahingestellt.


Das würde mir am meisten Sorgen machen ! Das sind zwar ihre Schulden. Aber anders als bei einer Hypothek sind das Schulden aus Konsumkrediten ! Und du kannst dir vorstellen, dass die Versandhäuser ganz schön sauer sind, wenn die Ehefrau auf Pump einkaufen geht, hinterher kein Geld hat und der Ehemann sagt, das geht ihn nichts an, weil er nicht unterschrieben hat !

Dieses geniale Sparmodell wird meist dadurch erfolgreich ausgehebelt, indem geltend gemacht wird, dass solche Ausgaben mit Einverständnis des Ehemannes erfolgt sind. Und damit bist du doch haftbar.

Mach dich darauf gefasst, dass diese Forderungen an dich gestellt werden. Und wenn du nicht zahlst und Inkasso Büros eingeschaltet werden, dann kannst du sehr schnell in der Schuldenfalle landen !

Insofern würde ich vom Hausrat derzeit nichts herausrücken Denn wenn du tatsächlich für ihre Schulden berappen musst, dann könntest du wenigsten hinsichtlich des Hausrates die Aufrechnung erklären.

Zitat (von Marco1982mm):
Was denkt ihr so über die ganze Sache? Kann sie mich jetzt wirklich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans?


Nö, kann sie nicht. Du musst dich halt zur Wehr setzen.


-- Editiert von JessieR am 15.01.2020 08:09

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wovon lebst Du derzeit?
Zum Hausrat: Jeder behält das, was er vor der Ehe hatte. angeschafft hat, das was in der Ehe angeschafft wurde, wird aufgeteilt. Da Mexico nicht vor der Tür liegt, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es sich lohnt, einen gebrauchten Kühlschrank nach Mexico zu transportieren, aber die Organisation wäre dann ihre Angelegenheit. Und, die Hausratsaufteilung erfolgt immer in Naturalien, d.h., da gibt es keinen Ersatz durch Zahlung. Sie mag dann den Transport des Kühlschrankes zu ihr organisieren. Sinnvollerweise behält jeder das, was derzeit bei ihm ist, und der Drops ist gelutscht.

Unterhalt ist ein gegenseitiger Anspruch. D.h., sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn Du arbeitest und über Deinen Selbstbehalt kommst, Du hast Anspruch, wenn sie arbeitet und verdienst. Dürfte im Augenblick also eine Null-Nummer sein.

Ihre Schulden: die behält sie, aber, wenn sie die in Deinem Namen gemacht hat, kann es schwierig werden. Kläre das bitte. Wenn in Deinem Namen, lass das bitte einen Anwalt regeln. Damit da nicht noch was aufläuft.

Mir macht die Scheidung am meisten Kopfschmerzen. Geht zwar nach deutschem Recht in Deutschland. Aber: wenn sie zuerst in Mexico ein Verfahren anhängig macht, dann kann die Scheidung auch dort durchgezogen werden. Und das war vor einigen Jahren zumindest sehr abenteuerlich. Ohne verünftige Zustellung in Deutschland mit immensen Zahlungsverpflichtungen, Sorgerecht für Kinder, und der deutsche Partner wusste von seinem Glück gar nichts. Zwar haben diese (erkauften) Urteile nicht unbedingt Bestand, aber sie aus der Welt zu bekommen, das ist schon schwierig und aufwendig.

Allerdings gilt hier das Prinzip: wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Zuständig ist also das Gericht, bei dem zuerst der Scheidungsantrag gestellt wird und die Scheidung bei Gericht anhängig ist. Du musst also dafür Sorge tragen, dass Du hier in Deutschland die Scheidung so schnell wie möglich über Deinen Anwalt anhängig machst, dann ist es relativ wurscht, was sie hinterher in Mexico bei Gericht einreicht. Dieses Scheidungsurteil aus Mexico kann dann hier keine Wirksamkeit entfalten. Doppelte Rechtshängigkeit ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen.

Ich weiss jetzt nicht, wie lange Ihr schon in Mexico faktisch getrennt gelebt habt (kann auch in einer Wohnung geschehen), je länger getrennt, desto günstiger, weil Du mit dem Einschreichen der Scheidung ja möglichst fix sein solltest. Bitte lass Dich da auch schon jetzt anwaltlich beraten, möglichst von einem Anwalt, der sich auch mit den Gepflogenheiten in Mexico auskennt. Versuch mal, über das mexicanische Konsulat/die Botschaft in Berlin zu ergründen, ob die Listen mit solchen Anwälten in der BRD haben.

Das wäre so mein Einstieg. Wichtig ist halt, dass Du nach Möglichkeit verhinderst, dass sie irgendwas in Mexico bei Gericht anhängig macht. Also kein Öl ins Feuer gießen, sie hinhalten, signalisieren, dass Du an einer einvernehmlichen Lösung interessiert bist, bis hier alles bei Gericht anhängig ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Deine Exfrau scheint recht kreativ zu sein. Das schließt vermutlich auch das Scheidungsverfahren ein.

Euer letzter gem. Wohnsitz war in Mexiko. Ich würde mich daher nicht wundern, wenn sie den Scheidungsantrag dort einreicht.

Vertrauensmissbrauch: auch nach deutschem Recht wären Geschenke u.U. rückforderbar. Aber warte ab ob da was kommt.

Zitat (von JessieR):
Jeder behält seinen Hausrat. Dinge die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden sind hälftig aufzuteilen.

Die Hausratgegenstände sind zwar nicht hälftig zu teilen (eine per Kettensäge getrennte Couch hilft keinem) aber der Gesamtwert aller gemeinschaftlich angeschafften Hausratgegenstände ist ungeachtet der Tatsache wer es letztlich bezahlt hat, aufzuteilen.

Trennungsunterhalt steht ihr zu - Dir auch. Hast Du in Mexiko gegen Bezahlung gearbeitet? Mit Erfolg selbstständig wäre dem gleichzusetzen.
dann wäre die Jobaufgabe nach deutschem Unterhaltsrecht nicht akzeptabel.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
..also sie fordert folgendes.
WIE fordert sie denn das?

Zitat (von Marco1982mm):
Leider ist die Ehe jetzt gescheitert.
das stellt dann ein Gericht fest. Ihr habt euch zunächst getrennt.
Wer wird denn den Scheidungsantrag einreichen? d.h. auch WO? Ich empfehle auch, dass DU es hier machst.
Diese Kosten orientieren sich zunächst am Einkommen (was sich ja bei beiden in Grenzen hält)

Die Sache mit dem Vertrauensbruch würde ich zunächst mal als Drohung beiseite legen. Das ist wohl eher ein Frage der mexikanischen Eltern-Ehre... Heiratet einen *reichen* Deutschen, der sie dann verlässt...(Alle Deutschen sind ja *reich*)

Die Trennungsauseinandersetzung (Teilung des Gemeinsamen) könnte wegen der Entfernung durchaus auch von dir kreativ gestaltet werden.
zB. Du gibst ihr gern 1/2 Tisch, Bett und Stuhl, dazu auch WaMa und leere Kreditkarten. Das steht/liegt alles abholbereit bei dir. ODER du bezifferst den Zeitwert des gesamten Hausrates, und rechnest die Hälfte mit dem Wert des halben Hundes auf.
Zu Tr-Unterhalt wurde schon geschrieben. Dein Einkommen zu 3/7. Da du erst seit kurzem wieder in D bist, wirst du kaum als Topmanager zu alten Konditionen an deinen alten Schreibtisch zurückkehren. Vielleicht dauert es länger, bis du überhaupt selbst für deinen eigenen Unterhalt sorgen kannst.

Warum seid ihr nach Mexiko gegangen? Wollte sie das?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Du hast während der Ehezeit das Einkommen erzielt, dehalb hat deine Ex Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar 3/7 von deinem Nettoeinkommen.

Das aber auch nur weil sie nie arbeiten gegangen ist obwohl es vor der Ehe und ihr Leben in Deutschland zwischen uns abgesprochen war das sie wenigstens nen Nebenjob sucht.

Zitat (von JessieR):
3/7 von 0 Euro sind ungefähr 0 Euro. Und nach einem Jahr Trennungszeit (ohne Kinder) ist die Dame gehalten sich wieder um ihren eigenen Lebenserwerb zu kümmern.

Bei mir soll es natürlich nicht bei 0 Euro bleiben,..ich habe aktuell schon viele Vorstellungsgespräche und nächste Woche auch Probearbeiten

Zitat (von JessieR):
Dieses geniale Sparmodell wird meist dadurch erfolgreich ausgehebelt, indem geltend gemacht wird, dass solche Ausgaben mit Einverständnis des Ehemannes erfolgt sind. Und damit bist du doch haftbar.
Mach dich darauf gefasst, dass diese Forderungen an dich gestellt werden. Und wenn du nicht zahlst und Inkasso Büros eingeschaltet werden, dann kannst du sehr schnell in der Schuldenfalle landen !

Das würde ich jetzt bei den Schulden in den Versandhäusern noch halbwegs verstehen,...aber ich habe sicherlich nie mein Einverständnis zu dem onlinecasino gegeben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wovon lebst Du derzeit?

Ich bekomme derzeit Tagessätze vom Jobcenter und schlafe bei Verwandten,..werde aber wohl schnell Arbeit finden wie es momentan aussieht

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss jetzt nicht, wie lange Ihr schon in Mexico faktisch getrennt gelebt habt (kann auch in einer Wohnung geschehen), je länger getrennt, desto günstiger

Eigentlich garnicht,..haben bis zum Schluss bei ihren Eltern im Haus gelebt,..getrennt erst als ich schon in Deutschland war

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Euer letzter gem. Wohnsitz war in Mexiko. Ich würde mich daher nicht wundern, wenn sie den Scheidungsantrag dort einreicht.

Da wir in México nicht angemeldet waren und nur bei den Eltern gewohnt hatten könnte man es als Urlaub ansehen!?.

Zitat (von Sir Berry):
Hast Du in Mexiko gegen Bezahlung gearbeitet? Mit Erfolg selbstständig wäre dem gleichzusetzen.
dann wäre die Jobaufgabe nach deutschem Unterhaltsrecht nicht akzeptabel.

Ne, wir hatten zwar ein eisladen aber der konnte sich kaum über Wasser halten und war ja dann auch dauerhaft geschlossen zum Schluss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WIE fordert sie denn das?

Im Moment nur per email

Zitat (von Anami):
Wer wird denn den Scheidungsantrag einreichen? d.h. auch WO? Ich empfehle auch, dass DU es hier machst.
Diese Kosten orientieren sich zunächst am Einkommen (was sich ja bei beiden in Grenzen hält)

Das werde ich hier in Deutschland machen,..was das Einkommen betrifft wird sich bei mir bald ändern

Zitat (von Anami):
Warum seid ihr nach Mexiko gegangen? Wollte sie das?

Wir wollten eigentlich zusammen nach Spanien,..da waren wir einen Monat und standen dann ohne Geld da,..zufällig in diesem Moment haben ihre Eltern uns Geld angeboten um in México ein Lokal aufzumachen,..also habe ich dann zugestimmt,.. ob das ganze wirklich Zufall war oder von Anfang an geplant war weiß ich nicht,..fest steht wäre das Angebot schon gekommen als wir noch in Deutschland gelebt hatten wäre ich nie darauf eingegangen (und das wusste sie auch)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WIE fordert sie denn das?

Im Moment nur per email

Zitat (von Anami):
Wer wird denn den Scheidungsantrag einreichen? d.h. auch WO? Ich empfehle auch, dass DU es hier machst.
Diese Kosten orientieren sich zunächst am Einkommen (was sich ja bei beiden in Grenzen hält)

Das werde ich hier in Deutschland machen,..was das Einkommen betrifft wird sich bei mir bald ändern

Zitat (von Anami):
Warum seid ihr nach Mexiko gegangen? Wollte sie das?

Wir wollten eigentlich zusammen nach Spanien,..da waren wir einen Monat und standen dann ohne Geld da,..zufällig in diesem Moment haben ihre Eltern uns Geld angeboten um in México ein Lokal aufzumachen,..also habe ich dann zugestimmt,.. ob das ganze wirklich Zufall war oder von Anfang an geplant war weiß ich nicht,..fest steht wäre das Angebot schon gekommen als wir noch in Deutschland gelebt hatten wäre ich nie darauf eingegangen (und das wusste sie auch)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WIE fordert sie denn das?

Im Moment nur per email

Zitat (von Anami):
Wer wird denn den Scheidungsantrag einreichen? d.h. auch WO? Ich empfehle auch, dass DU es hier machst.
Diese Kosten orientieren sich zunächst am Einkommen (was sich ja bei beiden in Grenzen hält)

Das werde ich hier in Deutschland machen,..was das Einkommen betrifft wird sich bei mir bald ändern

Zitat (von Anami):
Warum seid ihr nach Mexiko gegangen? Wollte sie das?

Wir wollten eigentlich zusammen nach Spanien,..da waren wir einen Monat und standen dann ohne Geld da,..zufällig in diesem Moment haben ihre Eltern uns Geld angeboten um in México ein Lokal aufzumachen,..also habe ich dann zugestimmt,.. ob das ganze wirklich Zufall war oder von Anfang an geplant war weiß ich nicht,..fest steht wäre das Angebot schon gekommen als wir noch in Deutschland gelebt hatten wäre ich nie darauf eingegangen (und das wusste sie auch)

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#13
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

So,...danke erstmal für die vielen ausführlichen Antworten,...
Da sind mir aber noch ein paar Fragen aufgekommen,...
1.Die Scheidung selber kostet ja auch viel Geld (Anwaltskosten, Gerichtskosten) muss ich das alles alleine zahlen oder wird das geteilt?
2. wenn ich um ein Unterhalt von 700 Euro zahlen müsste wird dann auch berücksichtigt das sie in einem Land lebt wo der Mindestlohn 200 Euro ist und sie eh bei den Eltern wohnt? ,.. weil mit 700 Euro kann sie da dann ein Luxusliner führen während ich zusehen muss wovon ich den Benzin bezahle um zur Arbeit zu kommen.
3. eigentlich hatte ich vor einige unserer gemeinsamen Sachen (die ich ja bezahlt habe) zu verkaufen damit ich mir von dem Geld erstmal das wichtigste zb Waschmaschine, Kleidung usw kaufen kann
4. zählt bei den ansprüchen der gemeinsamen Haushaltsgegenstände der Zeitwert oder Neuwert?
5. Hat sie irgendwelche Rentenansprüche bzw wäre das im Moment wichtig zu wissen?



-- Editiert von Marco1982mm am 15.01.2020 18:45

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#14
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

6. muss ich eigentlich das Trennungsjahr komplett einhalten oder gilt es als „unzumutbare Härte" das ich meine Ehe nur unter der Voraussetzung weiterführen könnte in México zu leben?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Du musst das Trennungsjahr einhalten, kannst aber etwa nach 9 Monaten der Trennung die Scheidung über einen Anwalt bei Gericht einreichen lassen.

Du kannst die Sachen, die Du vor der Ehe erworben hast, veräußern, andere vor der Hausratsaufteilung nicht, bzw. das wäre ungeschickt. wenn Du die Gerichtskosten und Anwaltskosten nicht aufbringen kannst, dann wird Dir Verfahrenskostenhilfe zumindest darlehensweise bewilligt. Und, bei der Hausratsaufteilung geht es nicht um Wertersatz, die Aufteilung erfolgt in Naturalien. Sie muss dann die Abholung des Kühlschrankes und dessen Verbringung nach Mexico schon organisieren.

Was den Trennungsunterhalt angeht, so gehe ich nicht davon aus, dass Du netto nach Bereinigung Deines Einkommens noch bemerkenswert viel zahlen musst, wenn überhaupt. Du hast nämlich einen Selbstbehalt, der letztlich nicht antastbar ist. Und nach dem, was Du geschrieben hast, wird Dein Lohn ja wohl auch nicht so sexy werden, dass da Vermögenswerte angespart werden können.

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du musst das Trennungsjahr einhalten,
Es gibt allerdings auch Sachverhalte, wo das eher mit dem Scheidungsantrag geht. Der deutsche Anwalt weiß das.
Ich würde das so schnell wie möglich versuchen.

Schön und gut---dass dein Einkommen sich bald von 0 aufwärts bewegt. Das ist für dich selbst auch wichtig.
Das ist aber dann für die Scheidungskosten eher nachteilig. Es wäre also nicht ganz unklug, jetzt nicht jedem billigen Job hinterherzujagen.
Denn dass deine mexikanische Frau dir etwas rüberschickt, kannst du wohl unter Ulk verbuchen.

Außerdem:
Solange sie dir nur per e-mail schreibt, was sie alles will, ist das NADA.
Wenn sie die Scheidung einreicht, muss sie in Vorleistung gehen und außerdem die *Schande* eingestehen. Ich meine, das wird sie nicht tun.

Ein Unterhalt von 700,- --- wer träumt denn davon?
Sie selbst hat keine Rentenansprüche. Woher denn?
Aber welche hast du mit 38 Jahren?

Ich meine, das wichtigste für dich ist jetzt eine kleine bezahlbare Wohnung. Da sollten dich nach Möglichkeiten deine Verwandten unterstützen--- bei der Suche.
Die Mietkosten bezahlt dir dann das JC.
Und nach und nach ergibt sich weiteres.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wenn Sie mal soviel verdienen, dass Sie Unterhalt zahlen, dürften Sie dann wohl auch Steuern zahlen. Und da sei daraufhin gewiesen, dass Mexiko in der Ländergruppe 3 ist, d. h., Unterhalt dahin kann man steuerlich absetzen, aber wg. der geringeren Lebenshaltungskosten nur 50 % von dem, was für eine Exfrau in D absetzbar wäre. Aktuell wären das 4.704 Euro im Jahr, also ca. 400 Euro im Monat (was nicht heißt, dass Sie die Summe zahlen müssen - könnte man aber z. B. als Argumentation verwenden). Siehe hier: http://www.steuerthek.de/handbuch/est/aussergewoehnlichebelastungen_unterstuetzung_ausland.htm

-- Editiert von muemmel am 16.01.2020 17:39

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich habe folgendes berechnet,... da ich momentan ja noch Lohnsteuerkarte 3 bin sollten von 2300 Euro 1800 netto bleiben,.. davon 3/7 macht 771 Euro ,.. da mir ja 1200 bleiben müsste ich also 600 Euro Unterhalt zahlen,..stimmt meine Rechnung so nicht? ,...

Grundsätzlich hatte ich nicht geplant auf Vater Staat zu leben,..deswegen wollte ich schon gerne die Arbeit annehmen und mir dann auch ne kleine 1-2 Zimmer Wohnung erstmal suchen

Was die Rentenansprüche betrifft meinte ich mal irgendwas gelesen zu haben das ich später im Rentenalter dann einen Teil an sie abführen muss oder man einigt sich jetzt auf eine Einmalzahlungen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
da ich momentan ja noch Lohnsteuerkarte 3
Aber du hast doch zur Zeit gar kein Einkommen. Vergiss deine Berechnung! Und bis wann die Trennung dauert---weißt du auch nicht.
Verwechselst du evtl. Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung) ?
Da deine Frau kein Einkommen nachweisen wird, wird der Trennungsunterhaltsbedarf von deinem Einkommen hälftig berechnet. Es ist das bereinigte Einkommen anzusetzen (nicht einfach dein Netto). Davon dann 50%, --- wie ist noch gleich dein Selbstbehalt?
Zitat (von Marco1982mm):
Grundsätzlich hatte ich nicht geplant auf Vater Staat zu leben
Das ist ja auch vollkommen richtig gedacht. Das wird doch sicher auch nicht lange so sein.

Für ihr Verlangen nach Geld, welches deine Frau dir nun per e-mail verkündet--- ist das aber nicht die beste Strategie.
Dann kommt es eher jetzt so hin, dass du noch nicht einmal den Selbstbehalt hast, geschweige denn, ein eigenes Dach über dem Kopf.

Du kannst nächste Woche deine LstKlasse ändern. Nach Trennung auf ---1. Aber ohne Einkommen ist dabei 3/7 von 0 auch weiterhin 0. In ein paar Monaten sieht das sicher anders aus.
Bis dahin kann deine Holde verlangen, was immer sie will.

Du hast evtl. noch nicht realisiert, was überhaupt passiert ist?

Zitat (von Marco1982mm):
deswegen wollte ich schon gerne die Arbeit annehmen
Hast du denn ein Angebot einer Stelle? Auch ohne Wohnung?

Deine Frau ist zwar deutsche Staatsbürgerin, aber was meinst du, würde sie in ca. 40 Jahren an Rente aus dem Vers.-ausgleich erhalten?
Nur die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden berücksichtigt. Also kurz: Was du in den 4,5 Jahren Ehe als Rentenanwartschaft/Punkte *erworben* hast. Sie hat in der Ehe gar nichts rentenmäßiges erworben.
Ich meine, das sollte jetzt nicht deine Sorge sein... auch nichts mit 1x-Zahlung...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

da ich momentan ja noch Lohnsteuerkarte 3 bin Nein, sind Sie nicht - Ihre Frau hat ja offenbar gar keinen Wohnsitz in der EU/EWR/Schweiz. Und damit steht Ihnen die Klasse 3 gar nicht zu. Insofern gehören Sie in die Klasse 1 (ca. 1.600 Euro Nettolohn). Siehe hier: https://www.brutto-netto-rechner.info/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso,..naja meine Berechnung vergessen wollte ich nicht so ganz,.. weil ich zum 01.02.2020 eigentlich diesen Job hätte (vorausgesetzt ich versammle es nicht selber),..deswegen interessiert es mich natürlich schon sehr wie es dann für mich aussehen würde,..hätte als Alternative nämlich auch noch einen Job wo ich zwar nur den Mindestlohn verdiene aber dafür das Auto mit nachhause nehmen könnte,.. und bei dem ersteren Job mit 2300 brutto hätte ich kein Auto sondern müsste dieses selber finanzieren,...

Sie meinte übrigens grad zu mir das sie sich schon Gespräche mit einem Deutschen Anwalt in México hatte der auch eine Kanzlei hier in Deutschland hat ,.. mal angenommen das stimmt so,..wäre das dann gut oder schlecht für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

wäre das dann gut oder schlecht für mich? Schlecht natürlich - was glauben Sie wohl, wessen Interessen der vertritt: Nicht Ihre...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja aber ihr Anwalt kann ja auch nur das rausholen was gesetzlich möglich ist, und nicht etwa ihre Forderung nach hundesunterhalt und so ,.. und ich wollte ja sowieso auch zum Anwalt,.. muss nur noch sehen das dieser erstberatungsschein im Postkarten liegt,... frag mich die ganze Zeit wo sie jetzt so schnell das Geld für einen deutschen Anwalt herbekommen hat wo sie mir vor 2 Tagen noch geschrieben hat das sie komplett hilf und mittellos ist

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

frag mich die ganze Zeit wo sie jetzt so schnell das Geld für einen deutschen Anwalt herbekommen hat wo sie mir vor 2 Tagen noch geschrieben hat das sie komplett hilf und mittellos ist Das ist doch völlig schnuppe - gibt es den Anwalt, wird er sich melden. Gibt es ihn nicht, dann nicht. Wichtig ist folglich: Schreibt er und wenn ja, was schreibt er.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):


Sie meinte übrigens grad zu mir das sie sich schon Gespräche mit einem Deutschen Anwalt in México hatte der auch eine Kanzlei hier in Deutschland hat ,.. mal angenommen das stimmt so,..wäre das dann gut oder schlecht für mich?


Kann mir nicht vorstellen, dass es einen RA gibt, der diesen Pendelweg auf sich nimmt. Aber wahrscheinlich ist einfach nur gemeint, dass ein RA in Mexiko einen RA in Deutschland kennt.

Du wirst so oder so einen eigenen RA brauchen für die Scheidung. Es klingt nämlich nicht danach als könntet ihr euch komplett gütlich einigen.

Ich würde mir den Beitrag #4 von wirdwerden nochmal durchlesen an deiner Stelle:

Zitat:
Mir macht die Scheidung am meisten Kopfschmerzen. Geht zwar nach deutschem Recht in Deutschland. Aber: wenn sie zuerst in Mexico ein Verfahren anhängig macht, dann kann die Scheidung auch dort durchgezogen werden. Und das war vor einigen Jahren zumindest sehr abenteuerlich. Ohne verünftige Zustellung in Deutschland mit immensen Zahlungsverpflichtungen, Sorgerecht für Kinder, und der deutsche Partner wusste von seinem Glück gar nichts. Zwar haben diese (erkauften) Urteile nicht unbedingt Bestand, aber sie aus der Welt zu bekommen, das ist schon schwierig und aufwendig.

Allerdings gilt hier das Prinzip: wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Zuständig ist also das Gericht, bei dem zuerst der Scheidungsantrag gestellt wird und die Scheidung bei Gericht anhängig ist. Du musst also dafür Sorge tragen, dass Du hier in Deutschland die Scheidung so schnell wie möglich über Deinen Anwalt anhängig machst, dann ist es relativ wurscht, was sie hinterher in Mexico bei Gericht einreicht.


Und wenn du ganz doll Lust hast, könntest du ja ein kleines Update in deinem Strafrecht-Thread geben, sofern es da ein Update gibt.

-- Editiert von Kaktus123123 am 17.01.2020 16:11

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#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Naja aber ihr Anwalt kann ja auch nur das rausholen was gesetzlich möglich ist, und nicht etwa ihre Forderung nach hundesunterhalt und so


Es geht nicht um rausholen, sondern um die Befriedigung berechtigter Ansprüche.

Und bei den Kosten für den Hund braucht man kein Jurastudium um diese einzufordern.

Rente: die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden addiert und dann geteilt.
Das Rentenkonto des Ausgleichspflichtigen wird sofort belastet.

Zitat (von Marco1982mm):
aber dafür das Auto mit nach Hause nehmen könnte,
Durch die eingeräumte Möglichkeit das Auto auch privat nutzen zu dürfen würde sich allerdings Dein Einkommen auch fiktiv erhöhen (geldwerter Vorteil). Der Gedanke scheint mir nicht zu Ende gedacht.

Marco,
im Moment springst Du von Hölzchen zu Stöckchen und stellt die Fragen unsortiert, so wie sie Dir gerade in den Sinn kommen.
Das macht die antworten nicht nur schwer, es verführt auch dazu wichtiges zu übersehenoder zu vernachlässigen und sich mit unwichtigem zu beschäftigen.

Versuch es mit mehr Strucktur anzugehen. Das hilft Dir und anderen.

berry

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Sie meinte übrigens grad zu mir
Sag mal--- warum kommunizierst du eigentlich noch mit dieser Frau?
Möchtest du nun gern *ganz und gar ausgezogen* werden? Genügt dir deine 4,5-jährige Erfahrung nicht?

Es ist jetzt die Trennung vollzogen--- sogar weiträumlich. Bis zur Scheidung der Ehe geht es schnell oder langsam. Das kannst du steuern oder auch sie.

Möchtest du lange Zeit für Hund und Frauchen und Wehwechen Trennungs-Unterhalt zahlen?
Möchte Frauchen gern lange für sich und Hund Geld von dir haben?
Beantworte dir diese Fragen selber. Dann nimm einen dicken Stift und zieh einen Strich. Einen dicken!

Mach die Erstberatung beim Anwalt und reiche schnellstmöglich den Scheidungsantrag ein. Nicht erst nach dem Trennungsjahr. Du bist ein Härtefall, erkläre dem Anwalt dein Desaster genau.
Borg dir das bisschen Geld von Freunden/verwandten.

Sie kann doch ebenso wie du mit Anwälten sprechen. Wenn sie hilflos und mittellos ist, kann sie doch mit einem Anwalt sprechen. Dagegen kannst und brauchst du nichts tun.

Wenn du zunächst einen Job mit ML +Auto annehmen kannst, wäre das super. Dein Selbstbehalt würde sicher nicht angekratzt. Und du fängst nicht neu+Schulden für Auto an.
Evtl. gäbe es noch ergänzendes Hartz 4, wohl dann, wenn du Wohnung und Mietkosten hast.

Zitat (von Sir Berry):
Das Rentenkonto des Ausgleichspflichtigen wird sofort belastet.
Was bedeutet das für den TE mit seinen 38 Jahren? Würden ihm lediglich Punkte *genommen*? Das tut ihm sicher momentan nicht weh. Er hat bis zum Rentenalter sicher noch gut und gerne 30 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat:
Das Rentenkonto des Ausgleichspflichtigen wird sofort belastet.
Was bedeutet das für den TE mit seinen 38 Jahren? Würden ihm lediglich Punkte *genommen*? Das tut ihm sicher momentan nicht weh. Er hat bis zum Rentenalter sicher noch gut und gerne 30 Jahre.

Ja, nur Punkte werden hin und her geschoben. Noch kein Geld. Wenn er Rentenpunkte abzugeben hat, bekommt er im Rentenalter bzw bei Erwerbsminderungsrente etwas weniger (also entsprechend der abgegebenen Punkte) ausgezahlt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

danke @fb

Da die Ehefrau bisher keine Rentenpunkte erworben hat (woher auch) und evtl. auch keine mehr erwerben wird--- ** werden also sehr wenige Entgeltpunkte aus dem Rentenverlauf des Ehemanns hinüber zur Ehefrau geschoben---und nichts von ihr zu ihm zurück.
Bei einer Ehezeit von nur 4,5 Jahren kommt da nicht viel zusammen.

Das *Problem* ist also eher hinterm Horizont und nur sehr schwach auszumachen. Und nicht mehr zu beeinflussen. Ob der Ehemann schnell den Scheidungsantrag einreicht und damit die Ehezeit festsetzt, oder ob das noch Monate dauert---- dürfte für den Versorgungsausgleich fast nichts ausmachen.

Jetzt sollte anderes Naheliegendes vom TE erledigt werden.

** Da die Ehefrau Deutsche ist und im Ausland lebt, könnte sie selbst für ihre *deutsche Rente* vorsorgen. Durch freiwillige Rentenbeiträge. Sie könnte auch nochmal heiraten uswusf.
Das braucht der TE ihr aber nicht verklickern, wahrscheinlich sind ihr im Moment Hund und Trennungsunterhalt näher.

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#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ Fb .......2: der Mann bekommt später seine Rente nicht entsprechend der abgegebenen Punkte bezahlt, sondern entsprechend den sich dann auf seinem Rentenkonto angesammelten Punkte.

wirdwerden

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