Hallo zusammen,
ich habe eine dringende Frage. Meine Freundin (28 Jahre) kommt aus Peru, wir wohnen seit Oktober letzten Jahres zusammen. Sie war 1 Jahr Aupair in Österreich und danach 2 Jahre Aupair in Deutschland. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt. Sie hat danach 1 Jahr Bundesfreiwilligendienst in einem Pflegeheim absolviert und im September letzten Jahres die Ausbildung zur Pflegefachkraft Generalistik begonnen. Nun hat sie aber die Befürchtung, dass sie die Probezeit bis Ende Februar nicht bestehen wird. Sie würde stattdessen die Ausbildung zum Pflegehelfer machen wollen, da ihr der Umgang mit älteren Menschen Spass macht und die Ausbildung wohl in abgespeckter Form durchgeführt wird.
Nun wurde ihr aber gesagt, ihr Visum gilt nur für die Probezeit der aktuellen Ausbildung und wenn sie die nicht besteht, muss sie binnen 1 - 2 Wochen zurück nach Peru, dort 1 Jahr warten und dann kann sie sich von Peru aus für ein neues Visum für eine neue Ausbildung hier bewerben.
Stimmt das? Bzw. hat jemand vielleicht Tipps, ob es nicht einen einfacheren Weg gibt und dass sie nicht wieder zurück reisen muss? Für Antworten bin ich sehr dankbar..
Unklarheit Ausbildungsvisum
Notfall?
Notfall?
Wer hat diese Befürchtung noch? Ihre Ausbilder und Lehrer auch?ZitatNun hat sie aber die Befürchtung, dass sie die Probezeit bis Ende Februar nicht bestehen wird. :
Das merkt sie erst jetzt, kurz vor Ende der Probezeit? Das sind doch nur noch 6 Wochen.
Wer hat ihr das gesagt?ZitatNun wurde ihr aber gesagt :
Wie nennt sich ihre Aufenthaltserlaubnis (nicht das Visum) denn genau? Nach welchem § des Aufenthaltsgesetzes?
Meine Empfehlung:
Unbedingt bis zum Ende Februar durchhalten und die Probezeit überstehen.
Wie lange dauert die Ausbildung insgesamt?
Wer finanziert diese Ausbildung?
Sie hat doch wahrscheinlich gute Voraussetzungen durch ihre vorherigen Tätigkeiten...
Hallo Anami, vielen Dank schon mal für deine Antwort.
Zu deinen Fragen:
Notentechnisch steht sie zur Zeit auf der Kippe, wobei noch einige Klausuren ausstehen, wir geben auf jeden Fall unser Bestes und sind fleißig am lernen.
Meine Freundin hat zur Zeit eine Fiktionsbescheinigung. Darin steht, dass ihr Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt ( nach Par. 81 Abs. 4 AufenthG). Die Bescheinigung ist noch bis April gültig. Das sie bei einem Nichtbestehen der Probezeit quasi unverzüglich in ihr Heimatland zurückreisen muss, wurde ihr von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde mitgeteilt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie bekommt ihre normalen Ausbildungsbezüge vom Pflegeheim. Wie gesagt, ich hoffe, es besteht die Möglichkeit, dass sie die Zeit bis September hier überbrücken kann, um eine neue Ausbildung anzufangen..
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Wenn sie jetzt selbst ihre Ausbildung abbricht--- wird das schlecht möglich sein, bis September und darüber hinaus eine weitere Aufenthaltserlaubnis von der ABH zu erhalten.Zitatdass sie die Zeit bis September hier überbrücken kann, um eine neue Ausbildung anzufangen.. :
Dann ist es tatsächlich so, dass sie kein Aufenthaltsrecht mehr hat.
Schafft sie dagegen die Prüfung nicht, könnte ein Zweckwechsel der AE möglich sein.
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