Ich bräuchte eine zweite Meinung. Ist es Betrug?

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zwergbär5826
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bräuchte eine zweite Meinung. Ist es Betrug?

Hallo,

und zwar möchte mein Vermieter die Wohnung in der ich Lebe verkaufen, dass ganze über einen Makler.
Vor etwas 1 1/2 Wochen war ein Herr hier, der von einem Freund erfahren hat dass diese Wohnung zu verkauf steht
und ohne Makler diese Wohnung besichtigen möchte, da er aber zuerst meine Mutter antraf die auch in dem Haus wohnt, konnte
ich mir noch selber kein ersten Eindruck von dem Herrn machen, aber meine Mutter sagte er wäre sehr Freundlich und würde sehr
Sympatisch über kommen er hatte auch seinen kleinen Sohn mitgebracht.
Nach ein paar tagen überlegung habe ich dann der Besichtigung zugestimmt.

Bei der Besichtigung lief es dann so ab, dass der Herr reinkamm (sich fast schon selber rein lies)
und direkt fragte wo wir den sitzten können.
Was mich da schon einwenig stuzig machte, da er auch nicht mal rumgeschaut hatte und irgendwie Interesse zeigte für
die Wohnräume.
Als wir am Tisch sahsen hat er beschrieben das er sonst mehrere Wohnungen kaufen würde, dann sanieren würde um sie dann weiter
zu verkaufen, dies würde er schon Jahre machen (ich habe sein Internet eintrag geprüft, finde jedoch keine direkte Internetseite
nur seiten wo er als Geschäftsführer angegeben ist aber ohne weiter Daten sondern nur die Strasse und der Ort).
Als ich dann nach langem zu Wort kam, habe ich ihm von den Mängeln der Wohnung berichtet und auch das die Therme erneuert werden müsste.
Der Herr war kaum davon beeindruckt und meine noch die Therme würde ja nur ca. 1000 Euro kosten, wo ich auch wieder stuzig wurde weil mir andere
Preise bekannt sind. Was aber dem Herrn ganz wichtig zu besprechen war, der Mietvertrag und er würde mir garantieren, dass wenn
er die Miete erhöhen würde, nur in dem Rahmen bleibt das ich dass an meinem Budget nicht merken würde. Das Gepräch über den Mietvertrag fand ich
seltsam da der Herr ja diese Wohnung noch überhaupt nicht Gekauft hat, geschweige den Kontakt zu meinem Vermieter aufgebaut hat.
(Ein paar Stunden später hatte ich schon per Mail den Vormietvertrag, den Mietvertrag und ein
Bewilligungsschein für das Amt, z.Z. beziehe ich ALG 2 und die bitte ob wir uns nächsten oder übernächsten Tag treffen könnten zur besprechung und
unterzeichnung).
Nach einer kurzen Besichtigung, fragte der Herr am Schluss, ob sich die Wohnungstür gut schliessen lässt, was ich bejahen konnte.
Darufhin meinte er, dass ich ein sehr schlechtes schloss hätte und man dies leicht mit einer Rohrzange aufbrechen könnte.
Diese Aussage hatte mich natürlich noch mehr beunruhigt und habe deshalb Kontakt mit dem Makler aufgenommen.
Ich habe ihm die Situation geschieldert und seine Meinung war, dass dies ein Betrüger wäre und das ich ihm am besten Anzeigen sollte.

Der Herr hat nun per Mail geschrieben, das er in 3 Tagen für 3 wochen Geschäftlich weg müsse und ob wir uns nicht jetzt die Tage bitte treffen könnte.

Daher würde ich gerne wissen, bevor ich den Herr Anzeige, ob es sich hier wirklich um ein Betrüger handelt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich würde jeglichen Kontakt zu dem Herrn abbrechen und in Zukunft nur noch dann Besichtigungen zulassen, wenn der Makler bzw. der Vermieter dabei sind und dir vorher die Namen der Besichtiger mitgeteilt wurden.

Unabhängig davon gibt es eh keinen Grund, sich jetzt nochmal zu treffen oder irgendwelche Dinge zu unterschreiben. Die können für dich eigentlich nur negativ sein. Dein Mietvertrag läuft auch bei einem Verkauf ganz normal weiter. Es ist kein neuer Mietvertrag notwendig. Du musst also gar nichts unterschreiben. Schon gar nicht unter Druck und schnell, schnell. Ein Verkauf zieht sich über Monate hin, da ist ganz sicher kein kurzfristiges Treffen in den nächsten Tagen notwendig.

Ob du den Herrn anzeigen solltest, weiß ich nicht. Ich kann nicht wirklich erkennen, wo der Betrug liegen soll. Der Herr ist sicher sehr unseriös vorgegangen. Aber ob das bereits Betrug war, bezweifle ich. Vielleicht sollte noch ein Betrugsversuch kommen. Aber zumindest ich hätte kein Interesse, das Versuchskanninchen zu spielen und es darauf ankommen zu lassen.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Da ist kein Betrug zu erkennen.

Wenn du irgendwelche windigen Verkäufer in deine Wohnung lässt, ist das dein Problem und eigentlich egal, ob sie dir einen Staubsauger oder einen Mietvertrag aufschwatzen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Ohne Rücksprache mit dem Makler oder VErmieter niemand in die Wohnung lassen.

Als Vermieter wäre ich sauer, wenn Mieter hinter meinem Rücken die Wohnung zeigen.

Sie wissen doch gar nicht, ob Makler oder Vermieter nicht schon Käufer haben.

Den Kontakt zu diesem Herrn abbrechen und evtl. den Vermieter informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Als Vermieter wäre ich sauer, wenn Mieter hinter meinem Rücken die Wohnung zeigen.


Es ist dem Mieter vollkommen selber überlassen, welchen Besuch er warum hereinläßt. Das hat den VM nicht zu interessieren.

Wo soll hier der Betrug liegen? Daß der potentielle neue Eigentümer den M darüber täuschen will, daß er zum Abschluß eines neuen Mietvertrages verpflichtet ist? Das ergibt sich nicht aus der Schilderung. Sondern nur der Vorschlag, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, was natürlich im gegenseitigen Einvernehmen passieren kann. Es wäre mir neu, daß ein VM dem M dahingehend Rechtsberatung erteilen muß, daß der M dazu nicht verpflichtet ist. Er darf es nur nicht behaupten oder einen ihm bekannten Irrtum durch Schweigen ausnutzen.

Und auch wenn der M den Vertrag unterzeichnen würde, ohne daß der Eigentümer gewechselt ist, dann hat eher der Pseudo-VM ein Problem, wenn er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen kann.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Noch einer mit der Meinung der Vorschreiber.

Und für die Zukunft: Du kannst Dir von jedem Unbekannten, der mit ähnlichem Vorwand in Deine Wohnung will, seinen Personalausweis zeigen lassen. Ein Betrüger
wird das ungern tun.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Du kannst Dir von jedem Unbekannten, der mit ähnlichem Vorwand in Deine Wohnung will, seinen Personalausweis zeigen lassen. Ein Betrüger wird das ungern tun.

Ein Unbekannter hat ohne den Vermieter oder einen Beauftragten (sprich Makler) einfach nichts in der Wohnung verloren. So einfach ist das. Auch bei Vorlage eines Personalausweises nicht.

Mietrechtlich hat der Mieter das Recht, dass der Vermieter oder ein Beauftragter dabei ist. Der ist dann nämlich verantwortlich dafür, dass der Besucher beim Besuch nichts anstellt. Der Mieter hat theoretisch auch das Recht, die Namen der Besucher vorab zu erfahren und vor Einlass die Ausweise zu kontrollieren. Nur wird zumindest letzteres bei den meisten Besichtigern nicht besonders gut ankommen. Von daher würde ich persönlich eher nicht zur Ausweiskontrolle raten, weil sich ja vermutlich der kommende Vermieter darunter befindet.

Aber wenn der Mieter nach diesem Erlebnis auf sicher gehen will, kann er es natürlich tun.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Unbekannter hat ohne den Vermieter oder einen Beauftragten (sprich Makler) einfach nichts in der Wohnung verloren. So einfach ist das. Auch bei Vorlage eines Personalausweises nicht.


Ich meinte damit nicht nur Makler, auch sog.Ablesedienste etc. Der Mieter kann- muss nicht- sich auch von diesen den Ausweis zeigen lassen. In der heutigen Zeit
sicher nicht unnötig.

Zitat (von Leo4):
Und für die Zukunft: Du kannst Dir von jedem Unbekannten, der mit ähnlichem Vorwand in Deine Wohnung will, seinen Personalausweis zeigen lassen. Ein Betrüger
wird das ungern tun.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Zwergbär5826):
Daher würde ich gerne wissen, bevor ich den Herr Anzeige, ob es sich hier wirklich um ein Betrüger handelt.
Das können wir nicht wissen.
Da du aber weißt, dass dein Vermieter die Wohnung über einen Makler verkaufen will und du den Makler sogar kennst--- kannst du den Herrn anzeigen. Schaden wird es nichts.
Allerdings HAT er noch nicht betrogen. Vielleicht gelogen, dass sich die Balken biegen--- das ist wohl nicht strafbar.

Vielleicht ist es auch eine Masche.

Hauptsache, nichts unterschreiben, nichts zusagen, nicht mehr kontaktieren, nicht treffen.

Den Vermieter möglichst von der defekten WE-Tür informieren . Und um Reparatur bitten---vor dem Verkauf.

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#9
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich würde den Vorfall durchaus bei der Polizei bekannt machen. Bzgl. eines möglichen Verkaufs schließe ich mich der Meinung meiner Vorschreiber an.
Zumindest hier in der Gegend ist eine solche oder ähnliche Masche aber auch gerne mal die Vorbereitung von Wohnungseinbrüchen, indem potentielle Nachmieter/Käufer versuchen, auszuspähen, ob sich Wertgegenstände in der Wohnung befinden und ob sie sich ggf. einfach Zugang verschaffen können.
Dabei wird auch gerne abgefragt, wann denn der Wohnungsinhaber zuhause ist, oder eben auch nicht. Auch den Inhaber möglichst sicher wegzulocken, beispielsweise zu einem Treffen kann Teil dieser Strategie sein.
Gerade, wenn der Polizei bereits Vorfälle bekannt sind, denen ähnliche Ereignisse voraus gingen, kann es schon sein, dass diese zumindest öfter in der Gegend Streife fährt oder die Beschreibung anderweitig zu den Ermittlungen betragen kann...

Viele Grüße
Künstlerin

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#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zumindest hat sich der Herr eine gute Übersicht verschaffen können, was bei einem Einbruch bei Dir zu holen wäre......

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