Brand im Heizungskeller durch brennbares Material, Versicherung zahlt nicht.

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Brand im Heizungskeller durch brennbares Material, Versicherung zahlt nicht.

Hallo, beim Kumpel von mir sieht das so aus, dass er noch Sachen von sich bei den Eltern im
Heizungskeller liegen hatte. Dadurch hat sich ein Brand, der so offenbar nicht entstanden
wäre, entwickelt.

In der Folge ist alles im Haus unbrauchbar und die Eltern wollen sich das Geld jetzt von ihm wieder holen.

Da das aber so eine riesen Summe für ihn ist, kann er quasi auf Ewig seinen Lohn abgeben.

Die Frage wäre, ob er nun selber seine Haftpflicht anstoßen kann, da er das ja nicht mit Absicht gemacht
hat bzw. er gar nicht wusste, dass die Versicherung da nicht greift.

Könnte er das also bei seiner Haftpflicht einreichen?

Wer den Schaden hat...?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119622 Beiträge, 39756x hilfreich)

Ja, könnte er.

Dann abwarten, ob die zahlen wollen.

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Einreichen, wenn man keine falschen Tatsachen behauptet, kann man immer.

Weiter kann man noch nachforschen in wie fern die Eltern vom eingelagerten Material im Heizungskeller Kenntnis hatten oder die Lagerung dort gar gutgeheisen hatten.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Und auch nachfragen, ob Schäden innerhalb der Familie überhaupt von der Versicherung abgedeckt sind.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Der Haftpflicht melden, die kümmert sich (um Ablehnung der Ansprüche)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Der Haftpflicht melden, die kümmert sich (um Ablehnung der Ansprüche)


Ja, das die ungerne Zahlen, kennt man ja schon.

Er hat das mal eingereicht und es ist derzeit in der Bearbeitung.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Falls die Haftpflichtversicherung auch Schäden innerhalb der Familie reguliert, wird diese zahlen. Ist Fahrlässigkeit allerdings nicht ausgeschlossen, wird die Versicherung den Kumpel in Regress nehmen. Zahlen muss er also auf jeden Fall.

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
ist Fahrlässigkeit allerdings nicht ausgeschlossen, wird die Versicherung den Kumpel in Regress nehmen.


Bitte mal erklären, wie man Fahrlässigkeit in der Haftpflicht ausschließen könnte und woraus sich wohl ein Regressrecht ergeben könnte!?

Spoiler: geht nicht, gibts nicht

Ich zweifel auch nicht den V-Schutz an, eher die Haftung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sorry, es sollte heißen "grobe Fahrlässigkeit". Diese ist zwar bei den meisten priv. Haftpflichtvers. inkludiert, es gibt aber auch Verträge mit Ausschluss

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Marino):
....dass er noch Sachen von sich bei den Eltern im Heizungskeller liegen hatte.


Was für Sachen sollen das denn gewesen sein?
"Brennbares Material" ist ein weit dehnbarer Begriff, war es das olle Festivalzelt, alte Klamotten oder offene Behälter mit Nitroverdünnung auf dem Ölbrenner?

Zitat (von Marino):
Dadurch hat sich ein Brand, der so offenbar nicht entstanden wäre, entwickelt.


Wer hat das denn festgestellt, etwa jemand von der Gebäudeversicherung?

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Und wie ist der Brand überhaupt entstanden? Die wenigsten brennbaren Gegenstände sind in der Lage sich selbst zu entzünden. Damit der Sohn haftbar gemacht werden kann, müsste ihm mindestens einfache Fahrlässigkeit nachgewiesen werden - Und dann müsste dies auch noch ursächlich für den Brand gewesen sein. Ich kann mir das gerade schwer vorstellen. Auch, dass die Eltern davon nichts wussten... Die HP wird das aber prüfen, daher ist der Weg korrekt

-- Editiert von fm89 am 31.01.2020 15:20

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#11
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Sorry, es sollte heißen "grobe Fahrlässigkeit".


Joa bleibt ne falsche Aussage - übrigens grob fahrlässig :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es wird wohl so sein. Die Gebäudeversicherung der Eltern weigert sich zu zahlen. Also versuchen es die Eltern über die Haftplichtversicherung des Sohns den Schaden ersetzt zu bekommen.
Das wird aber regelmäßig schiefgehen, da man dem Sohn hier wohl keine Schuld nachzuweisen ist.

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