Sanitärfirma will nicht nachbessern

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TStyles
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanitärfirma will nicht nachbessern

Hallo,

hier gibt es jede Menge zu lesen, daher die grundlegende Frage vorweg, wer dann noch Lust hat darf gerne alles Lesen :-)

Wenn ein Handwerker einer Aufforderung der Nacherfüllung, per Mail und Brief, nicht nachkommt und Fristen fruchlos verstreichen lässt, darf ich ohne weitere Schritte eine andere Firma beauftragen?
Wenn sich nun Teile dieser Nachbesserungen im nachhinen als ungerechfertigt herausstellen da diese "Mängel" sich zb. noch im Tolleranzbereich befunden hätten, kann der Auftragnehmen die bezahlung der Rechnung der nechbessernden Firma verweigern? Denn ich als Leihe kann da ja ofmals selbst nicht bestimmen ob dem nun so ist oder nicht und der Auftragnehmen lässt nicht von sich hören. Und die nachbessernde Firma wird den Auftrag wohl auch nicht verweigern...

Bei uns wurde vor etwa einem halben Jahr eine komplette Sanierung der Sanitäreinrichtung und Heizung durchgeführt. Also wirklich fast alles neu, alle Rohre, die meisten Abwasserleitungen etc. da das Haus zu dieser Zeit komplett entkernt war, bot sich dieses gut an. Zusätztlich wurde hierbei in 4 Zimmern eine Fußbodenheizung nachgerüstet und eine kleine Solarthermie auf dem Dach montiert.
Rechnung betrug etwas über 45.000€, wobei das Angebot bei etwa 33.000€ lag. Hier haben wir uns leider vom Handwerker einreden lassen das dies wohl korrekt so sei, da sein Angebot ja nur geschätzt ist und auch bei jeden angegebenden Stunden dort auch steht das die Abrechnung nach tatsächlich angefallenden Stunden erfolgen würde und ein paar Stellen waren dann doch aufwendiger als von ihm gedacht... Naja hier haben wir Anfang zumindestens nicht kampflos aufgegeben und haben eine Kürtzung von 1500€ vorgenommen. Jetzt hat sich das alles mal ein anderer Sanitärmeister angeschaut, welchen wir eigendlich aufgrund der folgenden Mängel hinzugezogen haben. Dieser ist der Meinung das wir bei der Rechnungsstellung über den Tisch gezogen worden sind denn z.b. bei dem Warmwasserspeicher, hier wurden für die erneuerung knapp 30Std. berechnert und laut diesem hatte man hierfür kaum 1 Tag benötigt, da ja schon ein Speicher vorhanden war und dieser nur durch einen neuen getauscht worden ist und hierfür lediglich ein paar Rohre umgelötet worden sind... Und das ist nur einer von vielen Punkten bei dennen uns, nachdem wir nun darauf aufmerksam gemacht worden sind, auffällt das wir wohl viel zu viel bezahlt haben... Daher kurtz und knapp gefragt, ist es noch möglich nach bezahlung die Rechnung anzuzweifeln? Es ärgert uns so extrem das wir uns von ihm einreden lassen haben dass das alles so sein richtigkeit hätte.

Nächster Punkt, weshalb wir uns nun eigendlich die zweite Meinung eingehohlt habe ist das wir die Vermuttung von Mängel haben.
Daher habe ich nun einfach mal die Post angehängt welche wir dem Sanitär dazu zukommen lassen haben:

Sehr geeherter #######,

mitte 2019 wurden eine Sanierung der Heizung und Sanitäranlagen durch Sie bei uns durchgeführt.

Nun besteht folgende Situation.

Vor einer Weile hat sich eine Bodenfliese im Wohnzimmer gelöst, dies haben wir unverzüglich instand setzten lassen.

Dabei stellte sich heraus das dies kein Mangel des verlegens war sondern es wohl Probleme mit der Haftung zwischen Fliese und Estrich gegeben hat.

Daher wurde dann der Estrichleger hinzugezogen, welcher die Vermutung äußerte das die Fußbodenheizung durch ungleichmäßige Wärmeabgabe zu Spannungen führt und damit der Problemverursacher zu sein scheint.

Weshalb wir uns nun auch eine 3. Meinung eines Heizungsbauern eingeholt haben, welcher die Vermutung bestätigte.

Vor Baubeginn hatte ich bereits folgende bedenken geäußert. Wenn der Warmwasserspeicher durch die Heizung geladen wird, wird hierbei für eine Warmwassertemperatur von 65°C eine Vorlauftemperatur von bis zu 75°C bereitgestellt. Ist der Ladevorgang abgeschlossen und die Gewünschte Temperatur erreicht dann wird durch die Kesselpumpe der Kesselinhalt von mehr als 50l, mit dieser hohen Temperatur, in der Vorlauf der Heizung geleitet.

Da nicht der Vorlauf der Fußbodenerwärmung begrenzt ist sondern nur der Rücklauf (RTL-Ventile), kann diese Temperatur ungehindert in den ersten Teil der Heizschlangen gelangen. Da der Estrich für solch hohe Temperaturen nicht ausgelegt ist (ausgelegt für 50°C), entstehen Schäden. Sie persönlich versicherten mir das, diese bedenken unbegründet sein da dies schon alles so richtig ist und die RTL Ventile dies regeln.

Da ich keine tiefgründige Kenntnisse in diesem Bereich habe, habe ich mich von dieser Aussage glauben geschenkt.

Wie sich nun herausstellt waren meine Bedenken leider nicht unbegründet und die ersten Schäden entstehen bereits.

Ähnliches Problematik wird sich laut Heizungsbauern bei kälteren Außentemperaturen zeigen, da laut Hydraulischen Abgleich die Auslegungstemperatur 60°C beträgt und der Estrich für 50°C ausgelegt ist. Die angehängen Wärmebilder zeigen die Oberflächentemperatur des Vorlaufeintritts bei einem Vorlauf von ca.35-40°C, RTL auf "2"(20°C). Zudem ist der Temperaturunterschied des Fußbodens bei kälteren Außentemperaturen und damit höheren Vorlauftemperaturen sehr unangenehm.

Der Hersteller gibt im übrigen einen Hinweis in seinen Planungsvorgaben zu genau diesem Punkt:"Es ist für alle Multibox-Ausführungen zu berücksichtigen, dass die von der Anlage gefahrene Vorlauftemperatur für den Systemaufbau der Fußbodenheizung geeignet ist."

sowie einen 2. Hinweis welcher bei uns wohl auch keine Beachtung gefunden hat:"Bei Heizfächen >20 m2 bzw. Rohr-längen >100 m sollten zwei gleichlange Heizkreise mit einem T-Stück an die Multibox angeschlossen werden (siehe Anwendungsbeispiele)." Bereits bei der Planung hatte wir uns gewünscht das nur 1 RTL-Ventil im Wohnzimmer vorhanden sein soll, uns wurde gesagt dies sei nicht möglich. So muss jetzt immer darauf geachtet werden das beide Ventile genau gleich eingestellt sich da es sonst zu Spannungen im Estrich in der Mitte des Raumes kommt zudem sind hierdurch unnötige Mehrkosten entstanden

Um weiter Schäden vorzubeugen wurden vorerst alle RTL-Ventile geschlossen.

Ein weiterer Mangel betrift die instalierte Solarthermie, hier hatten wir bei der Planung die Ausrichtung SSW gewünscht, uns wurde mitgeteilt das der hier vorhandene Platz auf dem Dach nicht ausreichen würde. Daher haben wir kompromisshalber die Ausrichtung OSO gewählt. Wodurch die Anlage natürlich um einiges unwirtschaftlicher betrieben wird...Jetzt hat eine Vermessung ergeben das die Anlage ohne größere Probleme auf der von uns gewünschten Fläche richtung SSW gepasst hätte. Durch diese Falschaussage Ihrerseits entstehen uns hier große Verluste...

Des weiteren wurde im Bad UG ein teil des Estrichs aufgestemmt um Platz für eine Dusche zu schaffen. Hier sollten nun Fliesen verlegt werden. Hierbei wurden wir nun darauf hin gewiesen das bei den Stemmarbeiten die gesamte Estrichplatte gebrochen ist und erst einmal instand gesetzt werden muss. Hinzu kommt das laut Fliesenleger hierfür gar keine Stemmarbeiten erforderlich gewesen währen, da dieser dort das notwendige Gefälle durch abschleifen hergestellt hätte da absehbar gewesen währe das bei Stemmarbeiten die Estrichplatte zerstört werden würde.

Zudem wurde nun ebenfalls festgestellt das die installierten Heizschlangenabständen dort auf keiner weise mit der Verlegung der restlichen Heizschlangen übereinstimmen, wodurch mit sehr ungleichmäßiger Wärmeverteilung zu rechnern ist. Dies hätte im Vorfeld geprüft werden müssen da somit diese Arbeiten und auch die Kosten hierfür überflüssig waren.


Daher fordere ich Sie hiermit zur Nachterfüllung § 635;BGB auf.

Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.01.2020, sollte diese Frist fruchtlos verstreichen werde ich von meinem Recht der Selbstvornahme §637;BGB & Minderung §638;BGB gebrauch machen.

Einzelheiten bitte ich schriftlich mit uns abzustimmen (auch per Email: ##########)



Mit freundlichen Grüßen
########

Ich würde die besagten Bilder der Mail gerne anhängen, aber ich weiß nicht wie :-(
Ich freue mich sehr über eine Antwort von euch :-)

Verbaut?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von TStyles):
kann der Auftragnehmen die bezahlung der Rechnung der nechbessernden Firma verweigern?

Das kann er - er muss dann nur die Folgen (gerichtliche Beitreibung) tragen. Es dürfte also preiswerter sein, die Rechnung zu bezahlen.



Zitat (von TStyles):
Ich würde die besagten Bilder der Mail gerne anhängen, aber ich weiß nicht wie

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TStyles
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann er - er muss dann nur die Folgen (gerichtliche Beitreibung) tragen. Es dürfte also preiswerter sein, die Rechnung zu bezahlen.


Hmm, das Problem ist bei der Fußbodenheizung wohl das er die Rohre alle im Estrich gelegt hat und man dort jetzt nicht mehr heran kommt ohne diesen auf zu stemmen...und es müsste, laut dem dazu gekommenden Sanitär, nun alles wieder aufgestemmt werden und eine zusätzliche Leitung in alle Räume mit Fußbodenheizung gelegt werden. Ist also wohl schon ein riesen aufriss... Wo ich dann eben halt Angst habe auf den kosten sitzten zu bleiben, mir es aber anderseits auch stingt das ich über 10.000€ für eine Fußbodenheizung bezahlt habe die als solches nicht richtig funktioniert.

Ich hoffe das mit den Bilder hat geklappt.

Bei den Wärmebildern habe ich lieber meine Koordinaten geschwärzt :-)

Zusammstellung:
https://imgur.com/a/jeBhjyS

Einzeln:
https://ibb.co/RHzP0CD
https://ibb.co/x5TT1ph
https://ibb.co/f8YdCwh
https://ibb.co/f07P2TS
https://ibb.co/N9pFwVV

-- Editiert von TStyles am 16.01.2020 08:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von TStyles):
Wo ich dann eben halt Angst habe auf den kosten sitzten zu bleiben,

Und warum sollte dann eine Firma die gar nichts damit zu tun hat, auf den von Dir verursachten Kosten sitzen bleiben?

Wenn es Mängel gibt, wäre zu prüfen, ob die unter die Sachmängelhaftung fallen. Wenn dem so ist, dann wäre die ursprünglich ausführende Firma verantwürtlich diese nachzubessern.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das riecht sehr nach der Notwendigkeit fachkundiger Hilfe (Anwalt, Gutachter), und zwar bevor Du zur Selbsthilfe (Zweitfirma) greifst.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32117 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von TStyles):
darf ich ohne weitere Schritte eine andere Firma beauftragen?
Wozu denn? Das hast du doch längst mehrfach getan. Viel wichtiger wäre es, wenn du mal schreibst, wie und wann du deine ersten Fristen zur Mängelbeseitigung /Nachbesserung gemacht hast.
Wenn der 1.Sanitär gar nicht reagiert hat, hat er deine Post wohl nicht erhalten.

Du hast dem Handwerker jetzt in epischer Breite geschrieben, was du schon alles selbst gemacht hast. Du hast das Werk des 1.Sanitär schon selbst *verbessert/nachgebessert/begutachten* lassen.

Es wird schwer werden, den 1. Auftragnehmer nun noch zu irgendetwas zu bewegen.

Zitat (von TStyles):
und haben eine Kürtzung von 1500€ vorgenommen.
Die hat der AN geschluckt, ihr habt dann bezahlt (??) und wart zunächst fertig und glücklich.

WAS für einen 1.Vertrag habt ihr gemacht? Angebot hin und her--- aber der Vertrag--- nach VOB, wars ein Werkvertrag ...oder was ist die Vertragsgrundlage? Was steht denn dort drin zur Mängelbeseitigung?

Zitat (von TStyles):
Haftung zwischen Fliese und Estrich
Du hast von *Dritten* eine lose Bodenfliese nachbessern lassen. Dein 1.Sanitär war doch weder der Estrichleger noch der Fliesenleger---oder? Es war doch der Sanitärfachmann, der auch die Fubohzg verlegte---richtig?
Dann kam sicher noch ein Estrichleger und dann der Fliesenleger. Richtig?
Der Sanitär hat mit mangelhafter Haftung/Kleber nichts zu tun.
Dass der Fliesenleger und der Estrichleger nicht schuld sein wollen, ist verständlich. Dass sie die Schuld auf den nächsten/vorigen schieben, ist üblich.
Aber: Vermutungen brauchen niemanden zu Nachbesserungen veranlassen. Vor allem nicht den 1.Sanitär.
Dass in neuen Böden/Fubohzg und Bodenfliesen Spannungen auftreten, ist nicht unüblich, dafür gibts Dehnungs-u. Trennfugen und spezielle Kleber. 1 lose Bodenfliese stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. Vor allem keinen aus der Fubohzg.

Zitat (von TStyles):
Vor Baubeginn hatte ich bereits folgende bedenken geäußert.
Du als Laie? Du hast ihn das gefragt oder hast du ihn auf etwas Falsches aufmerksam gemacht? Woher hast du als Laie diese Kenntnis gehabt?
Zitat (von TStyles):
und die ersten Schäden entstehen bereits.
Welche sind das genau? Die Fotos zeigen keine Schäden.
Zitat (von TStyles):
Ähnliches Problematik wird sich laut Heizungsbauern
Das ist eine Vermutung der 3. Meinung. Die muss den 1. Sanitär (dein AN) nicht interessieren.
Zitat (von TStyles):
zudem sind hierdurch unnötige Mehrkosten entstanden
Die hast du selbst zu verantworten. Du lässt von Dritten etwas ändern. Evtl. hätte der 1.Sanitär das anders gelöst. Du hast bereits unnötig in Ersatzvornahme /Selbstvornahme gehandelt.
Zitat (von TStyles):
Jetzt hat eine Vermessung ergeben
Du hast auch für die Solaranlage hier eine 4.Meinung eingeholt.
Zitat (von TStyles):
Durch diese Falschaussage Ihrerseits entstehen uns hier große Verluste...
...vermutlich.
Zitat (von TStyles):
Des weiteren wurde im Bad UG ein teil des Estrichs aufgestemmt um Platz für eine Dusche zu schaffen.
Wer hat das gemacht? Wann wurde das gemacht? Alles NACH dem 1.Sanitär?
Zitat (von TStyles):
Dies hätte im Vorfeld geprüft werden müssen da somit diese Arbeiten und auch die Kosten hierfür überflüssig waren.
Was hast du dort prüfen lassen? Kosten für Infrarot-Aufnahmen?
Zitat (von TStyles):
das er die Rohre alle im Estrich gelegt hat und man dort jetzt nicht mehr heran kommt
Warum sollten die Rohre nicht in Estrich verlegt werden bei Fubohzg? Heizestrich heißt das auch. Wo meinst du, müssten sie liegen?

Fazit:
Zitat (von TStyles):
Daher fordere ich Sie hiermit zur Nachterfüllung § 635;BGB auf.
Wäre ich der 1.Sanitär, ich wüsste gar nicht, was ich tun sollte----selbst wenn ich willig wäre, meine Fehlleistung nachzubessern oder jetzt aufgetretene Mängel noch zu beseitigen..
Welche Frist hast du ihm gesetzt? von xxx bis Ende Januar ?
Was genau willst du mindern und wie viel? Hast du vor 1/2Jahr noch nicht alles gem. Rechnung bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von TStyles):
Zusätztlich wurde hierbei in 4 Zimmern eine Fußbodenheizung nachgerüstet



Gibt es auch noch Heizkörper?

Wie viele Heizkreise gibt es? Gibt es einen Mischer in der Anlage?


Zitat (von TStyles):
Bei uns wurde vor etwa einem halben Jahr eine komplette Sanierung der Sanitäreinrichtung und Heizung durchgeführt.


War das ein Fachbetrieb / Meisterbetrieb? Innungsmitglied?


Zitat (von TStyles):
da laut Hydraulischen Abgleich die Auslegungstemperatur 60°C



Wer bitte plant in eine 2019 einen FBH mit 60/45 Grad?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TStyles
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wozu denn? Das hast du doch längst mehrfach getan. Viel wichtiger wäre es, wenn du mal schreibst, wie und wann du deine ersten Fristen zur Mängelbeseitigung /Nachbesserung gemacht hast.
Wenn der 1.Sanitär gar nicht reagiert hat, hat er deine Post wohl nicht erhalten.

Du hast dem Handwerker jetzt in epischer Breite geschrieben, was du schon alles selbst gemacht hast. Du hast das Werk des 1.Sanitär schon selbst *verbessert/nachgebessert/begutachten* lassen.

Es wird schwer werden, den 1. Auftragnehmer nun noch zu irgendetwas zu bewegen.

Ich hab doch bis jetzt "nur" die 1 Fliese instand setzte lassen und hab mir eben den Tip vom Fliesenleger geben lassen, den Estrichleger ran hohlen zu lassen und dieser meinte eben das da mal nach der FBH geschaut werden müsse...und da ich mitlerweile das Vertrauen zu unserem Sanitär verloren hatte, hab ich ganz unverbindlich einen 2. Sanitär drüber schauen lassen...ohne Auftrag oder sonstiges. An dem Werk des 1. wurde bisher gar nichts verändert.

Zitat (von Anami):
Die hat der AN geschluckt, ihr habt dann bezahlt (??) und wart zunächst fertig und glücklich.

WAS für einen 1.Vertrag habt ihr gemacht? Angebot hin und her--- aber der Vertrag--- nach VOB, wars ein Werkvertrag ...oder was ist die Vertragsgrundlage? Was steht denn dort drin zur Mängelbeseitigung?

Naja...ungerne, weil wir ja ohne Vorwahung trotzdem noch über 10.000 mehr gezahlt haben als geplant aber ja...Ja genau, bis dahin war ja auch noch alles gut...bzw. es war noch so warm das die Heizung kaum genutzt wurde erst jetzt als es mal ein paar Tage um die 0°C war fiel auf das der Fußboden so extrem unterschiedliche Temperaturen hatte weil die Vorlauftemperatur eben gestiegen ist und sich dann noch die Fliese gelöst hat.
Auf dem Angebot oder Rechnung steh nix darüber was genau für ein Vertrag das ist?!

Zitat (von Anami):
Du hast von *Dritten* eine lose Bodenfliese nachbessern lassen. Dein 1.Sanitär war doch weder der Estrichleger noch der Fliesenleger---oder? Es war doch der Sanitärfachmann, der auch die Fubohzg verlegte---richtig?
Dann kam sicher noch ein Estrichleger und dann der Fliesenleger. Richtig?
Der Sanitär hat mit mangelhafter Haftung/Kleber nichts zu tun.
Dass der Fliesenleger und der Estrichleger nicht schuld sein wollen, ist verständlich. Dass sie die Schuld auf den nächsten/vorigen schieben, ist üblich.
Aber: Vermutungen brauchen niemanden zu Nachbesserungen veranlassen. Vor allem nicht den 1.Sanitär.
Dass in neuen Böden/Fubohzg und Bodenfliesen Spannungen auftreten, ist nicht unüblich, dafür gibts Dehnungs-u. Trennfugen und spezielle Kleber. 1 lose Bodenfliese stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. Vor allem keinen aus der Fubohzg.

Die Bodenfliese hat derjenige nachgebessert welche sie auch eingebaut hat...Dieser wies mich nur darauf hin das vermutlich irgendetwas mit dem Estrich nicht stimmt. Zudem zeitpunkt war die FBH aus da ich wusste das er nicht auf warmen Fußboden klebt. Bis dahin hatte ich ja noch keine Ahnung das dies was mit der FHB zu tun haben könnte. Aber dem Estrichlegen fiel dann auf das über einer Fliese ein temperaturunterschied von über 25C° in dem moment war, also in einem abstand von etwa 30cm...
Wie darf ich das verstehen das die lose Fliese kein Mangel ist?!

Zitat (von Anami):
Du als Laie? Du hast ihn das gefragt oder hast du ihn auf etwas Falsches aufmerksam gemacht? Woher hast du als Laie diese Kenntnis gehabt?

Als er mir das Angebot zeigte und ich dort das RTL-Ventil sah, fragte ich nach dessen funktion. Darüber klärte er mich dann auf, worauf ich dann nach meinem logischen Denken angenommen habe das es hier Probleme mit der hohen Vorlauftemperatur geben könnte... Worauf ich ihn dan aufmerksam gemacht habe.

Zitat (von Anami):
Welche sind das genau? Die Fotos zeigen keine Schäden.

Bis jetzt, "nur" die lose Fliese, aber der Estrich würde wohl auch mit der Zeit schaden nehemn und "Versanden".
Eine Foto der loesen Fliese hatten wir nicht gemacht, da wir bis dahin ja nicht von einem Mangel der FBH ausgegangen sind...

Zitat (von Anami):
Die hast du selbst zu verantworten. Du lässt von Dritten etwas ändern. Evtl. hätte der 1.Sanitär das anders gelöst. Du hast bereits unnötig in Ersatzvornahme /Selbstvornahme gehandelt.

Hä?! nein ich schrieb doch dort weil er dort 2 von diesen Ventilen und somit auch 2 vollkommen eigenständige FHB in einem Raum instaliert hat anstand 2 Heizschlangen an nur 1 Ventil...Wobei der Hersteller das sogar mit nur 1 Ventil bei größeren Räumen vorsieht (steht in der Montageanleitung zu den Ventilen) Daher sind unötige kosten entstanden...ich habe daran gar nichts geändert?! Das ist noch genau so vorhanden... Die Mehrkosten sind entstanden weil er entgegen unseren wunsch und auch entgegen der Herstellervorgabe mehrere von diesen Ventilen in 1 Raum gebaut hat.

Zitat (von Anami):
Du hast auch für die Solaranlage hier eine 4.Meinung eingeholt.

Eigendlich nur eine 2. Meinung...ich hatte mir die Solaranalge an einer Stelle gewünscht. Sanitär 1. sagt dort hin passt sie nicht. Dem habe ich glauben geschenkt(Sanitär hat vom Fußboden aus per Augenmaß gemessen). Saniär 2. ist kurtz aus dem Dachfenster rauf auf das Dach und hat nachgemssen...

Zitat (von Anami):
Wer hat das gemacht? Wann wurde das gemacht? Alles NACH dem 1.Sanitär?

Nein, das war der Sanitär 1. selbst.

Zitat (von Anami):
Was hast du dort prüfen lassen? Kosten für Infrarot-Aufnahmen?

Steht doch da, den verlauf der Heizschlangen...Der Sanitär 1. selbst hatte eine Wärmebildkamera dabei und hatte diese dort auch genutzt um bei den Stemmarbeiten die er selbst durchgeführt hat die vorhanden FHB nicht zu beschädigen.

Zitat (von Anami):
Warum sollten die Rohre nicht in Estrich verlegt werden bei Fubohzg? Heizestrich heißt das auch. Wo meinst du, müssten sie liegen?

Schon logisch, aber ich meine halt der Vorlaufanschluss hierfür. Dieser hätte ja auch in den Trockenbauwänden bis zu FHB verlegt werden können. Aber dort liegt leider nur der Rücklauf bis zu den RTL ventilen.

Zitat (von Anami):
Wäre ich der 1.Sanitär, ich wüsste gar nicht, was ich tun sollte----selbst wenn ich willig wäre, meine Fehlleistung nachzubessern oder jetzt aufgetretene Mängel noch zu beseitigen..
Welche Frist hast du ihm gesetzt? von xxx bis Ende Januar ?
Was genau willst du mindern und wie viel? Hast du vor 1/2Jahr noch nicht alles gem. Rechnung bezahlt?

Ich weiß ehrlich auch nicht wie er das nun machen soll. Aber ich bin stink sauer im gegenüber und mir ist das wie er das Problem nun löst auch fast egal...Ich habe ihn Anfang darauf hin gewiesen das es vieleicht Probleme geben könnte er entgenerte mir damit dass das schon gut so sei wie er das macht.
Und nun müssen wir die FHB aus machen wenn es kalt draußen wird...Und dafür haben wir über 10.000€ mehr gezahlt als uns vorher gesagt wurde...
Ich habe mit ihm im November darüber telefoniert...er versprach vorbei zu kommen und sich das mal an zu schauen. Seit dem ist dieser nicht mehr zu erreichen. Die Mail und Post mit der Fristsetzung ging in der 1 Januar Woche raus... Was ich mindern will und wie viel weiß ich noch nicht...egendlich will ich ja nur dass ich die FHB ganz normal benutzen kann ohne das der Fußboden an manchen Stellen so heiß ist das man kaum drauf stehen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TStyles
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von TStyles):
Zusätztlich wurde hierbei in 4 Zimmern eine Fußbodenheizung nachgerüstet



Gibt es auch noch Heizkörper?

Wie viele Heizkreise gibt es? Gibt es einen Mischer in der Anlage?


Zitat (von TStyles):
Bei uns wurde vor etwa einem halben Jahr eine komplette Sanierung der Sanitäreinrichtung und Heizung durchgeführt.


War das ein Fachbetrieb / Meisterbetrieb? Innungsmitglied?


Zitat (von TStyles):
da laut Hydraulischen Abgleich die Auslegungstemperatur 60°C



Wer bitte plant in eine 2019 einen FBH mit 60/45 Grad?


gruß charly


Ja, zusätlich sind auch Heizkörper vorhanden...das war mein Wunsch. Da ich, wie ich dem Sanitär auch gesagt habe, einen zu warmen Fußboden unangenehm empfinde...unser Wunsch war die Fußbodentemperatur unabhängig von der Raumtemperatur regeln zu können. Ich vermute ich die Lösung mit den RTL Ventilen auch die beste...ABER hier hätte wohl mit mehreren Heizkreisen gearbeitet werden müssen also jeweils 1 für die FHB und 1 für die Heizkörper. So hatte ich mir das auch vorgestellt als ich im die Bedenken der hohen Vorlauftemperatur geschildert habe...Aber er versicherte mir, das sei vollkommen unnötig.
Ja ein Fachbetrieb welcher auch mit seinem Meistertitel wirbt....ob dieser in der Innung vertreten ist, weil ich nicht...wie bekommt man das herraus & hätte das Vorteile für mich?
tja und genau das mit den 60/45 Grad und dann direkt an dem Vorlauf angeschlossen und nur über den Rücklauf kam mir merkwürdig vor...Aber ich habe halt daran geglaubt dass das alles so okay sei.

Gruß
Fabian :-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TStyles):
Ja, zusätlich sind auch Heizkörper vorhanden...das war mein Wunsch. Da ich, wie ich dem Sanitär auch gesagt habe, einen zu warmen Fußboden unangenehm empfinde...



Ich würde dir empfehlen, dass du dir erst mal einen Überblick über deine Anlage verschaffst.

Ich würde dir dieses Forum empfehlen:

https://www.haustechnikdialog.de/Forum/1/Heizung

da sind ein paar fähige Heizis unterwegs.


Es bringt nichts über das Rechtliche zu diskutieren, wenn nicht bekannt ist was mangelhaft ist oder nicht.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32117 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von TStyles):
Auf dem Angebot oder Rechnung steh nix darüber was genau für ein Vertrag das ist?!
Sehr schlecht. Vor allem für euch. Das Angebot/Liefer-und Leistungsvertrag von einem Meisterbetrieb HLS? Oder eher etwas grau-schwarz??
Zitat (von TStyles):
Ich hab doch bis jetzt "nur" die 1 Fliese instand setzte lassen
O.K. Damit hat (bisher) der 1. Sanitär aber nach wie vor nichts zu tun.
Alle rangeholten Dritten vermuten also was. Du auch. Ein Mangel oder gar ein Schaden in Euro ist noch nirgends festgestellt worden.
Habt ihr die 43.500,- schon bezahlt? Oder habt ihr eine Summe X zurückbehalten?
Sonst kannst du nichts mindern, sondern höchstens zurückfordern bzw. Schadensersatz geltend machen. Wenn du Schäden hast und auch nachweisen kannst, dass sie auf seine mangelhafte Leistung zurückzuführen sind.

Habt ihr nach Fertigmeldung des 1. Sanitärs im Sommer eine Abnahme mit ihm gemacht? Wann hat er denn für die Dusche die Wärmebild-Fotos gemacht? Man kann für die Abnahme auch im Sommer mal paar Tage heizen, fürs Aufheizprotokoll zB...? Das ist vorgeschrieben, wie/in welchen Intervallen ein Estrich aufzuheizen ist. WER hat das im Sommer gemacht?
Zitat (von TStyles):
Wie darf ich das verstehen das die lose Fliese kein Mangel ist?!
So, wie ich das schrieb. Für den 1.Sanitär=den Heizungsbauer ist das kein Mangel.
Zitat (von TStyles):
Hä?! nein
Hä? Jaha. Das sagst DU so. Der 1. Sanitär würde vermutlich was ganz anderes sagen.
Zitat (von TStyles):
weil er dort 2 von diesen Ventilen ......Wobei der Hersteller ...
Auch das würde der 1.Sanitär vermutlich anders erklären. Der verbuddelt sicher nicht für 10.000,- unnötige Ventile und/oder Heizkreise.
Zitat (von TStyles):
Die Mehrkosten sind entstanden ...O.K. Das wird er vermutlich für notwendig gehalten haben. Oder im Fall des Falles ganz anders erklären.
Zitat (von TStyles):
Saniär 2. ist kurtz aus dem Dachfenster rauf ...
Und deshalb habt ihr vermutlich Verluste beim WW aus der Solaranlage... Wie hoch? In Euro! Was soll der 1.Sanitär da machen?

Der 1.Sanitär hat NACH dem Estrichleger im Bad wieder aufgestemmt, weil eine Dusche eingebaut werden sollte? Hat er das vorher nicht gewusst und die Fläche dafür ausgespart? Die Planung für Heizung und Sanitär war doch komplett und neu, oder?
Zitat (von TStyles):
Dieser hätte ja auch in den Trockenbauwänden bis zu FHB verlegt werden können.
hätte-hätte---> ist dir bekannt? Hat er aber nicht gemacht, hast du nicht verlangt, muss auch nicht sein. Ist vermutlich fachlich nicht zu bemängeln.
Zitat (von TStyles):
Ich habe ihn Anfang darauf hin gewiesen das es vielleicht Probleme geben könnte
Das war ja nun von einem Laien gaaarnix, sorry. Der 1. Sanitär war doch kein Laie.

Zitat (von TStyles):
Ich weiß ehrlich auch nicht wie er das nun machen soll.
Der wird vermutlich gar nix machen.
Zitat (von TStyles):
Ich habe mit ihm im November darüber telefoniert.
Sehr schlecht...für euch. Er hat das wohl falsch verstanden (kann er später sagen).
Nun hat er seit ca. 2 Wochen dein böses Schreiben. Er wird sich vermutlich auch erst mal selbst beraten. Er hat ja noch fast 14 Tage Zeit, sich zu melden. Und er hat die Wärmebild-Fotos auch. Das ist wenigstens gut für euch.
Zitat (von TStyles):
Und die nachbessernde Firma wird den Auftrag wohl auch nicht verweigern...
Eine solche Firma sollte im eigenen Interesse nur beginnen, wenn klar ist, dass es Mangelbeseitigungen aus Mängeln des 1. Sanitärs sind. Wenn alle Vermutungen zu Mängeln der 1.Sanitärs-Leistung exakt, korrekt und gerichtsverwertbar feststehen.

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