Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, ich ziehe nach 3 Jahren aus meiner derzeitigen Wohnung aus. Die Hausverwaltung (vertritt den Vermieter) verlangt, dass ich die Wohnung neu streiche bzw. die Kosten für das Streichen anz´teilig trage (3 Jahre anteilig zu den groben Zeitabständen der Schönheitsreparaturen). Meiner Meinung nach bin ich nicht verpflichtet die Wohnung neu zu streichen / streichen zu lassen oder anteilig die Kosten zu tragen (wegen Quotenklausel). Bohrlöcher etc. habe ich zu gemachte (die Wohnung ist auch nicht verwohnt oder ähnlich), sondern in guten Zustand, aber eben nicht neu gestrichen.
Als ich vor 3 Jahren eingezogen bin war die Wohnung neu gestrichen (das erkenne ich auch voll an). Die Hausverwaltung meint das die Vereinbarung im Mietvetrag KEINE Quotenklausel ist. Nun frage ich mich, was machte eine Klausel zur "Quotenklausel"?
Ist folgendes eine Quotenklausel? Was glaubt ihr? Ich finde im Netz zwar überall das Quotenklauseln nicht wirksam sind, aber was alles als Quotenklausel gilt steht dort nicht genau (nur vereinzelte Beispiele).
Meiner Meinung nach schon (auch wenn nicht fett Quotenklausel drüber steht), denn die Anteilsmäßigkeit (also Quote) ist ja klar definiert. Die Rechtmäßigkeit der zugrunde legenden Schönheitsreparaturklausel zweifle ich NICHT an.
§ Rückgabe der Mietsache - Schönheitsreparaturen
1. Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen
einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen.
2.
a) Ist die Wohnung in einem renovierten Zustand an den Mieter übergeben worden, so ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Gleiches gilt bei Überlassung einer unrenivierten Wohnung, soweit der Mieter einen adäquaten Ausgleich zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten hat, Schönheitsreparaturen umfassen Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Fußleisten und der offen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigen oder reinigen zu lassen. Die Zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen drei Jahre.
b) Alle Schönheitsreaparaturen sind in mittlerer Art und Güte, jedoch fachgerecht und entsprechend den anerkannten Regeln der technik durchzuführen. Schönheitsreaparaturen sind in dem nach der Verkehrsauffassung üblichen Zeitraum und Umfang unter Berücksichtigung des Zustandes der jeweiligen Teile des Wohnraums fachgerecht durchzuführen. Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreaparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden.
c) Der Zeitpunkt zur Durchführung der Schönheitsreaparaturen ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - fünf Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - acht Jahre, alle übrigen Räume - zehn Jahre) zeitanteilig. Je nach Abnutzungsgrad verlängern oder verkürzen sich die genannten Zeitfolgen.
-- Editiert von vermächtnisnehmer am 15.01.2020 20:23
-- Editiert von vermächtnisnehmer am 15.01.2020 20:26
Quotenklausel, wie ist diese definiert?
15. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2020 | 20:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Quotenklausel, wie ist diese definiert?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2020 | 20:43
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Diese sog.Quotenklausel ist seit März 2015 gekippt, auch rückwirkend.
#2
Antwort vom 15. Januar 2020 | 21:12
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
Unter BGH und Quotenklausel findet man im Netz das Urteil.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015-3&nr=70515&pos=9&anz=21
Und jetzt?
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