Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall.
Ich bin Oktober 2019 in ein WG-Zimmer eingezogen. Ich habe ein Zeitvertrag mit der Vermieterin der bis Oktober 2020 geht.
Seit Mitte Dezember 2019 hat sich Schimmel
in mein Zimmer gebildet. Ich habe es der Vermieterin mitgeteilt und die sind Anfang Januar mit den Handwerkern vorbeigekommen und haben sich das angeschaut. Wir haben die Info bekommen, dass Sie die betroffende Wand Mitte März sanieren. Dies ist allerding für mich zu spät, da sich der Schimmel schon ziemlich verbreitet hat und es auch im Zimmer stinkt. Ich muss mein Fenster die ganze Zeit auflassen, sonst kann ich da ehrlich gesagt nicht mehr wohnen.
Ich habe mit Ihr telefonisch darüber gesprochen und habe das Thema Mietminderung angesprochen. Sie hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
1. Die Sanieren die Wand, ich bekomme eine 100% Minderung für den Februar und den März und ich muss meinen Vertrag um einen Jahr verlängern!
2. Ich soll bis zum Ende des Monats ausziehen, die Sanieren das Zimmer komplett und ich bekomme eine 20% Mietminderung für die Monate die ich da gelebt habe(Oktober 2019-Januar 2020)
Kurze Info nebenbei: Ich lüfte mein Zimmer immer morgens, nach der Arbeit und kurz bevor ich schlafen gehe. Morgens sobald ich aufstehe ich mein komplettes Fenster beschlagen...
Ich habe dies der Vermieterin gesagt, die und die Handwerker meinte, dass dies mein verschulden ist, da ich mein Zimmer nicht genug lüfte... Ich bin mir ganz sicher, dass es nicht meine Schuld ist, die Wohnung ist alt, ich lüfte immer wenn ich zu Hause bin. Und kann nichts dafür wenn sich morgens das Fenster komplett beschlagen ist.
Meine Frage, wie viel Prozent Mietminderung würde ich bekommen. Ich würde sagen, Mitte Januar bis Mitte März(nach der Sanierung) 100% und von Mitte Dezember bis Mitte Januar 20%. Komme dann auf 220%.
Und darf Sie überhaupt mein Mietvertrag um einen Jahr verlängern? Wieso darf ich keine Mietminderung bekommen und bis Ende des Mietvertrags(Oktober 2020) in den Zimmer wohnen?
Ich bin mir da bei manchen Sachen nicht sicher, ob das überhaupt Rechtens ist. Ich hoffe einer kann mir weiterhelfen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr was ich machen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Zuichy
Mietrecht Schimmel
16. Januar 2020
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Frage vom 16. Januar 2020 | 12:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht Schimmel
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#1
Antwort vom 16. Januar 2020 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120284 Beiträge, 39865x hilfreich)
ZitatIch soll bis zum Ende des Monats ausziehen, die Sanieren das Zimmer komplett und ich bekomme eine 20% Mietminderung für die Monate die ich da gelebt habe(Oktober 2019-Januar 2020) :
Das erscheint mir die beste Lösung angesichts der Umstände.
#2
Antwort vom 16. Januar 2020 | 13:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich möchte dort weiterleben, wieso soll ich denn bitte schön kündigen, obwohl mein Vertrag bis Oktober 2020 geht.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2020 | 13:22
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Zitatch möchte dort weiterleben, wieso soll ich denn bitte schön kündigen, obwohl mein Vertrag bis Oktober 2020 geht. :
Man könnte es so verstehen, wenn Sie keine Miete -oder fast keine- bezahlen müssen würde Ihnen der Schimmel nichts -oder fast nichts- ausmachen.
Schlagen Sie dies Ihrem Vermieter vor, vielleicht stimmt er zu.
#4
Antwort vom 16. Januar 2020 | 13:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatch möchte dort weiterleben, wieso soll ich denn bitte schön kündigen, obwohl mein Vertrag bis Oktober 2020 geht. :
Man könnte es so verstehen, wenn Sie keine Miete -oder fast keine- bezahlen müssen würde Ihnen der Schimmel nichts -oder fast nichts- ausmachen.
Schlagen Sie dies Ihrem Vermieter vor, vielleicht stimmt er zu.
Der Schimmel macht mir aber was aus. Der Schimmel stinkt, es ist groß(100cm x 40cm). Und ich kann dort nicht mehr weiterleben. Ich möchte das der Schimmel entfernt wird, aber nicht unter der Voraussetzung, dass ich meinen Vertrag jetzt um 1 Jahr verlängere oder ich kündigen soll.
#5
Antwort vom 16. Januar 2020 | 14:07
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Einvernehmlich (d.h. wenn auch du damit einverstanden bist) geht das natürlich. Deine Vermieterin hat dir ja einen diesbezüglich Vorschlag gemacht.ZitatUnd darf Sie überhaupt mein Mietvertrag um einen Jahr verlängern? :
Wenn du weder auf Vorschlag 1 noch auf 2 eingehen möchtest, dann müsst ihr eben beide sehen, wie ihr mit der Situation umgeht.
Keine Ahnung - das kannst du dir nur selbst beantwortenZitatWieso darf ich keine Mietminderung bekommen und bis Ende des Mietvertrags(Oktober 2020) in den Zimmer wohnen? :
Wie hast du deine Vermieterin danach gefragt? Was hat sie genau geantwortet?
Es besteht ein gesetzliches Mietminderungsrecht, wenn ein nicht vom Mieter selbst verursachter Mangel vorliegt.
Die Lösung nach Recht+Gesetz bedeutet > Schlammschlacht und zusätzliche Kosten.
Vermieter muss beweisen: kein baulicher Mangel - Mieter muss beweisen: nicht selbstverschuldet (ausreichend gelüftet+geheizt).
Die Höhe der Minderung/Minderungsquote (%-Satz der Miete) richtet sich nach der Schwere des Mangels bzw. der dadurch hervorgerufenen Gebrauchsbeeinträchtigung. Also ebenfalls kein klarer Eckpunkt.
Jedenfalls ist 100% Mietminderung nur dann angemessen, wenn die Mietsache überhaupt nicht bewohnbar ist. Für den gesamten Zeitraum Mi-Jan bis März/nach der Sanierung 100% sind ein nobles Angebot deiner Vermieterin, das du aber nicht annehmen musst, wenn du die Zusatzbedingung Mietzeitverlängerung nicht möchtest.
Es empfiehlt sich auch den Punkt "eventuell eigenes Verschulden" zu überdenken.
Denn Schimmel/Tauwasserniederschlag am Fenster ist lediglich ein Symptom.
Die wirkliche Ursache zeigt oft erst ein Sachverständigengutachten. Oft läuft es darauf hinaus, dass sowohl das Nutzerverhalten als auch bauliche Mängel ursächlich sind => also Vergleich/Kostenteilung.
Daher ist es für beide Seiten wirklich vernünftiger, sich ohne zusätzliches Kostenrisiko auf eine praktikable Lösung zu einigen.
Ein wenig klingt dein Text auch für mich danach, als möchtest du mit dem Schimmel aber einer Mietminderung bis Oktober 2020 wohnen.
Das funktioniert so nicht - ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen.
Du hast einen Mangel (Gebrauchsbeeinträchtigung durch Schimmel) gemeldet.
Deine Vermieterin tut, was sie soll und möchte den Mangel beseitigen.
Diese Mangelbeseitigung musst du natürlich auch ermöglichen. Wobei eine richtige Sanierung kaum möglich ist, wenn die Wohnung bewohnt ist. Auch Vermieter können nunmal nicht zaubern.
Die beiden Vorschläge deiner Vermieterin klingen doch recht vernünftig.
Und was hat deine Vermieter zu deinem alternativen Lösungsvorschlag gesagt?ZitatIch möchte das der Schimmel entfernt wird, aber nicht unter der Voraussetzung, dass ich meinen Vertrag jetzt um 1 Jahr verlängere oder ich kündigen soll. :
Wenn es dir nicht um eine nachhaltige Ursachenbeseitigung sondern nur um die Symptom-Beseitigung (Schimmel weg) geht > da gibt es entsprechende chemische Schimmelentferner oder ganz einfach mit Alkohol oder Wasserstoffperoxid. Bis zur nächsten Heizperiode sollte der Schimmel damit wegbleiben.
Das wäre ja auch erstmal eine Lösung. Richtig Sanieren könnte deine Vermieterin dann nach deinem Mietende.
https://www.schimmel-entfernung.org/#10-tipps-wie-man-schimmel-richtig-entfernt
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 10. Februar 2020 | 09:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:ZitatIch soll bis zum Ende des Monats ausziehen, die Sanieren das Zimmer komplett und ich bekomme eine 20% Mietminderung für die Monate die ich da gelebt habe(Oktober 2019-Januar 2020) :
Das erscheint mir die beste Lösung angesichts der Umstände.
Sehe ich auch so
Wenn Sie Id dem stinkenden schimmeligen Zimmer weiter wohnen wollen, dann ist es wohl auch nich so gravierend wie beschrieben?
Und jetzt?
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