trotzdem bewerben?

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
trotzdem bewerben?

bin seit dezember alg1, hatte mit mein berater alles gesprochen und der hat alles akzeptiert was ich ihm erzählt habe.
nun have ich neue beraterin bekommen, der hat mit stellenangebot für gabelstapler geschickt. darauf habe sie angerufen und erklärt, dass ich diese job nicht annehmen kann wegen der gesudheitliche problem, am apparat hat sie ok gesagt und wollte mir den job als g-stapler nicht schicken.
habe heute von ihr wieder stellenangebote als g-stapler bekommen.
was sollte ich nun machen? bewerben ist zwar gesetz aber doch nicht wenn es gesundliche probleme darüber gibt?
was soll ich tun damit sie das versteht das ich diesen job nicht annehmen kann?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
bewerben ist zwar gesetz aber doch nicht wenn es gesundliche probleme darüber gibt?
Es geht erst ums Bewerben--- noch nicht um Annehmen.
Vielleicht will die Firma dich gar nicht einstellen.
Auf jeden Fall bewerben. Erst, wenn die Firma dich einlädt zum Gespräch--- erst dann solltest du über die gesundh. Probleme sprechen.

Hat ein Arzt dir das Gabel-Stapler-Fahren verboten?

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#2
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

der arzt hat es nicht getan. aber bei dem vorltetzten firma habe ich mich integrieren lassen, weil ich im stapler mich nicht wohl fühlte, herz knie...
einmal bewerben ist zwar nicht das problem, aber möchte verhindern, dass mein beraterin nur stellenangebote für g-stapler schickt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Teil der Beraterin mit, für welche anderen Aufgaben Du auch quaslifiziert bist und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Teil der Beraterin mit, für welche anderen Aufgaben Du auch quaslifiziert bist und gut ist.

Das fragen die doch direkt am Anfang ab?



Zitat (von prinzselo):
bewerben ist zwar gesetz aber doch nicht wenn es gesundliche probleme darüber gibt?

Bis jetzt gibt es nur ein "Staplerfahen mag ich nicht". Damit verhindert man weder das man sich darauf bewerben muss, noch das es Sanktionen gibt wenn an es nicht macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Keine Ahnung, Harry, ob das abgefragt wird. Jedenfalls hat die Arbeitsagentur die Fähigkeiten der Arbeitslosen doch sehr weit ausgelegt, wen die so alles unter Ignorieren unser Vorstellungen auf freie Stellen geschickt hat, das war schon dolle. Wahrscheinlich fragen die das schon ab, sonst hätten die uns einen großen Teil der Bewerber gar nicht geschickt. Hast wohl recht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zumindest in unseren Bezirk fragen die das recht detailliert ab.
Das deren Interpretation dann mitunter recht abenteuerlich ausfällt, ist allerdings korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

ja genau die fragen, wird alles besprochen.... aber wie gesagt mein berabter ist weg, kam dazu eine neue beraterin. habe mich mit ihr noch nicht unter vier augen geredet, die haben mir alles per post geteilt. habe die dame angerufen alles erzählt, sie sagte ok, job als staplerfahrer wird rausgeholt und trotzdem wieder job als staplerfahrer geschickt.
"harry" << staplerfahren mag ich nicht habe ich nicht gesagt. habe erzählt das ich herzrasen und knie probleme hab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
staplerfahren mag ich nicht habe ich nicht gesagt.

Hab ich auch nicht behauptet. Ich sagte "Bis jetzt gibt es nur ein "Staplerfahen mag ich nicht". Das ist halt der Status solange es keine offizielle neutrale Beurteilung / Feststellung gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

ok sorry für die missverständnis

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
der arzt hat es nicht getan.
(ein "Verbot" fürs Staplerfahren aussprechen bzw zu attestieren.

So lange ein solches nicht vorliegt, können Sie viel erzählen, wenn der Tag lang ist, das muß Ihre Beraterin nicht interessieren. Also zum Arzt gehen wegen Attest.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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