Umgangsrecht einklagen als Bezugsperson des Kindes, jedoch nicht verwandt.

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ladyundercover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht einklagen als Bezugsperson des Kindes, jedoch nicht verwandt.

Hallo, wie bitte kann ich umgangsrecht einklagen und habt ihr Tipps für mich, ich bin ein absoluter Neuling was dieses Gebiet angeht.
Die Situation ist die, ich bin nicht blutsverwandt und doch begleite icn Kleinkind seit 9 Jahren, 1 x im Monat ist sie bei uns zum übernachten und wir fahren in den Zoo, gehen spazieren,schwimmen etc.
Ich bin die ex-ex-frau vom Vater des Kindes, trage den gleichen Nachnamen, doch bin nicht ihre Mutter.
Durch einen Unfall hatte ich das Kind zur Pflege über 7 Wochen und wir haben dies jahr einen gemeinsamen kurzUrlaub verbracht. Ich unternehme viel mit dem Kind und nun der Schock seit 3 Monaten ist das Kind in eine Pflegefamilie gekommen.

Ich bin die Bezugsperson und darf es nicht sehen, nicht treffen, was so weh tut, weihnachten war das erste ohne das Kind,jedes Jahr weihnahcten am 1 oder 2. Weihnahctstag war es bei uns, zum Essen, Kaffeeklatsch und Geschenke Übergabe. Dieses Jahr habe ich geschenke ans Amt übergeben, die dann alles durchsuchten und die Hälfte weggenommen haben. Auch jegliche handyfunktionen sind gesperrt, für mich, auf deren Anweisung, ich bin Tod gelegt seit nun mehr 3 Monaten. Es wird ein Telefonat geben.
Kind darf mich 1 x im Monat anrufen.

Ich möchte das umgangsrecht einklagen, kann mir jemand rat geben ,gibt es ein Musterschreiben DAFÜR?
Bin ja neutral, nicht befangen, von Mutter oder Vater, denke nur ans Kind und mache mir große Sorgen.
Ich kann ohne Anwalt vor Gericht ziehen, mehr verliehen als jetzt kann ich ja nicht.

-- Editiert von ladyundercover am 17.01.2020 02:38

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18 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Warum solltest du das ohne Anwalt tun wollen, wenn du dich selbst als nicht rechtlich fit einschätzt? Verstehe ich nicht.

Rechtsgrundlage ist § 1685 BGB
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Kindes.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich frag mich, warum jetzt die Fremdunterbringung erforderlich war. Damit muss man sich auseinander setzen, um ein Umgangskonzept für die Zukunft zu erarbeiten. Und - wenn das Kind schon mal sehr lange bei Dir war, wieso hast Du dann das Kind nicht aufgenommen? Was sagen denn die Eltern des Kindes zu der Situation? Wer hat das Sorgerecht?

wirdwerden

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(686 Beiträge, 120x hilfreich)

Gibt es gar keine Begründung seitens des Jugendamtes dafür?

Ich habe mal folgendes erlebt:

Meine damalige Freundin musste als Notfall ins Krankenhaus. Ich war auf Dienstreise weit weg und konnte nicht mehr am gleichen Tag nach Hause kommen, so dass das Jugendamt eingeschaltet wurde um ihre beiden Kinden (2 und 5) zu betreuen. E gab schlichtweg niemanden der das übernehmen konnte. Die Oma lag leider auch im Krankenhaus.

Das Jugendamt kam und nahm beide Kinder mit. Ohne der Mutter mitzuteilen wo die Kinder nun untergebracht werden würden. Der Grund war: die Kinder kamen zu einem Ehepaar zur Kurzzeitpflege. Da diese Pflegefamilie oft auch bei Gewaltdelikten Kinder aus Familien betreut ist deren Anschrift geheim.

Ich bin dann zwei Tage später wieder da gewesen, aber die Kinder blieben in der Kurzzeitpflege. Eine Woche später an einem Freitag wurde die Mutter dann wieder entlassen, das Jugendamt sah sich aber ausserstande die Kinder so kurzfristig zurück zu führen. Die Kinder wurden dann erst am folgenden Dienstag wieder der Mutter übergeben.

In der Zeit der Kurzzeitpflege hatte die Mutter also keine Möglichkeit die Kinder zu erreichen. Genauso konnten die Kinder ihre Mutter nicht erreichen. Einmal am Tag gab es ein kurzes Telefonat im Beisein der Pflegeeltern.

Bei mir hat das ganze eine sehr faden Beigeschmack hinterlassen. Sosehr man dem Jugendamt dankbar sein kann, das es sich um die Kinder gekümmert hat - diese Machtlosigkeit und Unwissenheit der Eltern hat mich echt sprachlos gemacht. Du erfährst weder wo deine Kinder sind, noch kannst du sie kontaktieren. Und es gab ja keinen Grund dafür den Kontakt zwischen Kinder und Eltern zu erschweren. Ich fand das damals gerade auch für die Kinder sehr traumatisch. Sowiso schon kritisch wenn die Mutter vor den Augen der Kinder vom Notarzt behandelt und dann ins Krankenhaus mitgenommen wird. Aber noch kritischer, wenn danach der Kontakt zu der Mutter dermassen eingeschränkt wird.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Wie alt ist denn das Kind?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

sunrabbit, das ist doch ein ganz anderer Fall. was meinst Du wohl, warum ich nach Sorgerechtsinhaber gefragt habe? Das Jugendamt darf nun mal nicht Hinz und Kunz über fremde Kinder informieren. Und hattest Du eine Vollmacht von der Kindsmutter? Wahrscheinlich konntest Du nichts vorlegen. Also, wozu die Aufregung?

wirdwerden

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(686 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sunrabbit, das ist doch ein ganz anderer Fall. was meinst Du wohl, warum ich nach Sorgerechtsinhaber gefragt habe? Das Jugendamt darf nun mal nicht Hinz und Kunz über fremde Kinder informieren. Und hattest Du eine Vollmacht von der Kindsmutter? Wahrscheinlich konntest Du nichts vorlegen. Also, wozu die Aufregung?

wirdwerden


Natürlich war das ein anderer Fall. Ich wollte es als Beispiel anbringen, aus welchen Gründen der Kontakt sogar zwischen Eltern und Kindern massiv begrenzt werden kann ohne das es aus Eltern/Kind-Sicht dafür Gründe gibt. Wie z.B. die Kurzzeitpflege in einer Pflegestelle die unbekannt bleiben muss.

Ich selbst habe überhaupt nicht mit dem Jugendamt in diesem Fall komuniziert und hatte es auch nicht vor. Daher brauchte ich auch keine Vollmacht. Der leiblichen und sorgeberechtigen Mutter wurde der Kontakt und die Auskunft verweigert. Und die Kinder wurden ja nicht vom Jugendamt aus dem Haushalt der Mutter entfernt sondern das Jugendamt hat sich nur um die Kinder gekümmert weil die Mutter stationär im Krankenhaus war. Die Mutter hat die Kinder ja auch (mit Verzögerung) zurück bekommen. Es gab nie einen Zweifel daran das es den Kindern bei der Mutter gut ging. Es fand weder vorher nach nachher irgendein weiterer Kontakt mit dem Jugendamt statt.

Ich wollte damit nur ladyundercover bestärken, da mal nachzufragen. Der Grund für den Kontaktabbruch oder Einschränkung muss überhaupt nichts mit ihr zu tun haben sondern kann auch dem derzeitigen Aufenthaltsort geschuldet sein. Und aus meiner Sicht auch oft der völligen Überlastung der Jugendämter.

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#7
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat:
sondern kann auch dem derzeitigen Aufenthaltsort geschuldet sein. Und aus meiner Sicht auch oft der völligen Überlastung der Jugendämter.


Oder dass dem JA noch gar nicht klar war, dass es diese Bezugsperson gibt, als die Fremdunterbringung in Gang gesetzt wurde.
Es ist nicht sooo selten, dass der Kontakt erstmal gekappt wird. Das dient dazu, dem Kind die Umgewöhnung zu erleichtern.

Vielleicht ist dem JA aber auch noch nicht klar, dass diese Bezugsperson so neutral ist wie sie angibt.

Ohne Rechtsanwalt würde ich da gar nichts machen, denn es gibt sehr wohl etwas zu verlieren, wie gerade zu sehen ist.
Ich wage zu bezweifeln, dass es überhaupt eine Auskunft der Gründe seitens des Jugendamtes gibt, wenn man da so ganz allein und unvorbereitet auftaucht. Wenn der Kontakt tatsächlich so eng ist und die TE so neutral, hätte es den drastisches Eingriff durch das JA gar nicht gebrauchen dürfen.
Dann hätte man schon vorher gewisse Schritte gehen können. So könnte das JA auch denken.

Es gibt sehr viele Gründe, weshalb es so sein könnte wie es ist.
________

Dass das Geschenk durchsucht wird, ist keine Besonderheit. Hätte ja sein können, dass da ein voll funktionsfähiges Handy drin ist. Oder eine Nachricht, die das Kind verstören könnte. Sieh das nicht als Angriff auf dich.

Wenn dir der Umgang wichtig ist, investiere in einen Fachanwalt. Der formuliert ein ganz exklusives Musterschreiben für eure Situation. Am besten wäre, wenn du die enge Bindung und den Kontakt gut dokumentiert hast.

Die Fragen aus den Beiträgen #2 und #4 sind nicht unerheblich, wenn du hier mehr Meinungen wünscht.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

warum sollte das Jugendamt einer fremden Person Auskünfte erteilen? Die Rechtsgrundlage hierfür fehlt mir. Vielleicht wollen die Sorgeberechtigten das nicht? Hier fehlen doch ganz viele Infos.

wirdwerden

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#9
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Person würde ja nicht mehr als fremd gelten, wenn dargelegt werden würde, dass sie eine enge Bezugsperson ist wie behauptet wird.


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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Noch nie was von Datenschutz gehört? Natürlich ist eine Person, die in null verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Kind steht, eine fremde Person. Kann ja jeder alles behaupten.

wirdwerden

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#11
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Dein Wissen in allen Ehren, liebe wirdwerden, aber natürlich kann eine Person auch ohne verwandschaftliche Beziehung eine nicht-fremde Person sein.

Die TE möchte Umgang. Dafür braucht es Zusammenarbeit der Beteiligten.

Zitat:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.


Ist halt die Frage, ob die TE nachweisen kann, dass sie tatsächliche Verantwortung übernommen hat.

Oben die im ersten Beitrag genannten Zeiten ausreichen, steht halt zur Frage. Auch wann die.... okay, alles klar... ich habe mich verlesen. Das Kind war 7 Wochen bei der TE. Ich hatte 7 Monate im Kopf :crazy:



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#12
 Von 
ladyundercover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für eure Antworten,Vermutungen und es tut mir leid, das ich nciht früher antworten konnte.

Ta was ist das bitte?wahrscheinlich ich?
7 Wochen waren weil der alleinerziehende alleiniges sorgerecht habenden Vater im Krankenhaus war,Unfall hatte ich geschrieben.
Das Kind habe ich auf direktem Weg abgeholt, jeden Tag zur Schule gebracht, versorgt, ihre Klassenfahrt gemanagt, fürs kaninchen ein aussengehege besorgt Haus gebaut, die Wellensittiche jeden Tag wie auch das kaninchen versorgt in der Wohnung des Kindes, dann Kind abgeholt und nach aus gefahren.versogt mit Essen und allem und es gab zum Schluss ein Pflegegeld dafür, es ich nicht wollte, wollte nur die benzinkosten haben,doch es gab mehr.
Vielleicht waren es auch 8 Wochen.ich habmeinen Urlaub dafür genommen und alles gegeben, warum weil es mein Sonnenschein ist, mein Lachen, meine Herzenswärme...grins ein sonnenschein eben.

Mutter Alkohol und Drogen krank, kein sorgerecht, hat nun Aussage bei der Polizei gemacht und allen Dreck rausgeholt, den sie gegen den Kindesvater schmeißen konnte.

Vater hat sich strafbar gemacht im Netz, genaues ist nicht bewiesen, ich bin kein Kläger oder Ankläger oder Richter, das werden die erledigen.

Doch erklärt mir warum darf ein Kind Silvester bei Freundinnen feiern, oder auch so zu Freundinnen, obwohl JA sagtbund behauptet, das Kind hat keine Freundinnen...die kennen das Kind gar nicht. Das sieht man daran denn ich kannminimum 4 Freundinnen sagen, mit denen das Kind zusammen war das letzte halbe Jahr.

Ich bin immer neutral, war ich selbst bei der Mutter, habe immer gesagt, sie ist krank , geh hin und besuche sie,doch wenn eine er von 12 besuchen 9 absagt wegen schnupfen, dann braucht man sich nicht wundern wenn ein 7 Jahre altes Kind sagt ich will da nicht mehr hin.

Ohne mir wird grade echt übel und du hattest , klar kann da alles mögliche drin sein, was ist aber bitte an Post- Karten die man ausmalen kann, einen Block mit Briefmarken dabei, damit sie die an Freundinnen oder an mich senden kann ,was ist daran so gefährlich...ich bin kein Straftäter und war es nie.

Danke für eure Auskunft, ich bin für inzwischen kaninchen wellies und nen kater der noch dazu kahm da,der Vater den soll das Gericht anklagen nicht ich.

Ich würde nur gern einmal klar stellen ich bin nicht blutsverwandt dennoch ist Minimum einmal im Monat das Kind hier zur Übernachtung, ihre zahnbürste steht in meinem Bad, die haargummies auch und ein Kuscheltier war auch hier.ich kenne ihre schule, die Lehrerin, die Erzieherinnen der Schule, und bin seit 9 Jahren (es ist 9 )der engste Begleiter, habe ihr ein Fahrrad gekauft,ihr Fahrrad fahren beigebracht und ihre erste Fahrrad Tour gemacht, sie zur Klassenfahrt begleitet und jedes jahr in den gleichen zoo und irre idiotische Sachen gemacht wie Picknick am See oder am Steinhäuser Meer wer es kennt zelten gewesen allein mit ihr ohne meinen jetzigen Mann, Lebensgefährten,
Ich bin die Bezugsperson, glaubt es mir eine fremde die alles weiss un ihr Herz und meins werden immer gleich schlagen...ich hoffe das reicht..wenn nicht schreib ich euch nicht weiteres.

Vielen Dank ich gehe zu einem Anwalt und nutze das Geld der Pflege dafür, es sollte eigentlich fürs Kind sein ... so ist es ja auch fürs Kind. Danke für die vielen Meinungen es hilft manchmal wenn man nicht allein ist.
Ich verbleibe mit den besten Grüßen.

-- Editiert von ladyundercover am 17.01.2020 21:24

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Kein Problem ..... jedenfalls war es was mit 7, warst also dicht dran.

Nur, ich frage mich, wieso hier die Eltern völlig ausgeblendet werden in der Anfrage. Und mein Nachhaken auch nichts geholfen hat. Denn normalerweise sind die Jugendämter doch froh, wenn man das Kind in gewohntem Terrain unterbringen kann. Es kann natürlich sein, dass die Sorgeberechtigten das nicht wollen, und dann wird es eng. Es kann auch andere Gründe haben, aber die müsste man kennen, um den Fall zumindest grob einschätzen zu können.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Ob wir dir glauben, hilft dir nicht. Wir entscheiden das ja nicht.

Block und Briefmarken hatte ich zwar nicht aufgeführt, wundert mich aber nicht, dass das aussortiert wurde. Das suggeriert dem Kind die Erwartungshaltung, um nicht zu sagen Verpflichtung, sich melden zu müssen.
Das ist aber kontroproduktiv. Immerhin könnt ihr telefonieren. Wärst du ein No-Go für das JA, gäbe es das nicht.
Anscheinend hast du ja sogar Infos vom Jugendamt bekommen, was mich überrascht.

Ist der Vater in U-Haft? Ist aber eigentlich auch egal. Was ihm vorgeworfen wird, muss schon etwas härteres sein, denn so einfach gibt es keine Inobhutnahme. Wenn das der einzige Grund sein sollte.


Besprich mit dem Rechtsanwalt, was genau du möchtest und was davon ihm nach deinen Informationen umsetzbar erscheint.

So mal unter uns gesagt. Du wirkst auf mich nicht neutral. Das, was du anführst könnten auch drei nicht verwandte Personen über mich in meiner Kindheit gesagt haben. Es ist verständlich, dass du emotional bist, aber so wortumschweifende Beschreibungen wie meine Herzenswärme würde ich gegenüber dem JA eher zurückhalten. Dem RA gegenüber auch.

Mach eine genaue Auflistung, zu welchen konkreten Daten sie bei dir war. Und überlege dir, wie der Umgang gestaltet werden könnte, evtl. Besuchsrecht? Denk dabei vor allem an das Kind. Es muss ja nicht heißen, dass es ihr in der Pflegefamilie schlechter geht. Nur mal so als Denkansatz.

Alles Gute für euch.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ladyundercover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht ihr nicht schlecht, das denke ich nicht, ich werde vom ja als Bezugsperson angesehen,, Vater hat Datenschutzerklärung abgegeben, das ich über alles informiert werden darf, das Kind will auch besuche , würde nie darauf verzichten.

Ich selbst kann sie nicht adoptieren, bin schon zu alt, sonst würde ich dies tun.

Verpflichtet wird niemand, es war ein Block auf denen sich mandala für Kinder befinden zum anmalen, diese kann man versenden, dazu passend die Marken, wie sollte sie sie sonst versenden, ob wenn an das als Zwang sieht.ichnhäte mich zumindest gefreut, da besagtes Kind sehr gerne malt.

ist das alles Nebensache und nein Vater ist nicht im Vollzug. Er durfte ja auch sein Kind allein treffen, aber man hat auf jeenfall ein Großaufgebot in die Schule geschickt, Polizei und die Dame vom JA wahrscheinlich falls das Kind umsich beisst, anstatt das Kind von zu Hause abzu holen...ganz großes Kino.. und man hat das Kind sofort verhört..noch besser, oder???ohne Psychologen oder Gutachter, das ist auch Aufgabe vom JA??????die Dame darf dem kind Fragen stellen und Fotos zeigen ????das glaub uch mal nicht, soweit uchvweiss bedarf es da eines Gutachters und dafür wird s sicher noch einen Kopf geben der Rollen wird, vor Gericht.

Ich bin gerade heute sehr emotional ... seit 3 Monaten 1 anruf. Jedes Jahr Weihnachten war das Kind bei uns zumindest 1 Tag und nun dieses Jahr nichts....ich bin quasi Tod... für sie...wie toll.kinder verdrängen Schmerzen und Verlust schnell, doch ich sah wie sehr sie daran zerbrach , bei dem was die Mutter ihr angetan hat.
Was muss die aarme Maus nicht erleiden.

Sie war hier immer gut aufgehoben, spiele gespielt und viel Abwechslung damit es ihr gut ging... nicht umsonst
Wächst man so fest zusammen..friends forever...

Was war das für ne doofe Bemerkung ich hab das Kind gern ja und ich sorge mich, weil es so strahlt wie ein Sonnenschein, alles andere Herzenswärme ist immer da bei Oma und bei Mutter oder wohl nicht, ich war nie mutter doch war ich eventuell die ersatzoma.

Danke für die sachlichen Hinweise, ich werde mir alles notieren und zusammen fassen.

-- Editiert von ladyundercover am 18.01.2020 00:26

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ladyundercover
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry du hast recht ich habe mich angegriffen gefühlt, ich muss vorsichtig sein welche Worte ich gebrauche*entschuldige bitte.

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