Mangel Küchenarbeitsplatte

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Phat448
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel Küchenarbeitsplatte

Hallo, es geht um folgendes, wir haben eine Küche gekauft, die letztes Jahr im März aufgebaut wurde. Soweit alles gut, jedoch ist mir gestern aufgefallen, weil uns was ausgelaufen ist, dass bei der Arbeitsplatte wohl beim zuschneiden was abgebrochen/gesplittert ist. Also eine kleine Stelle von der obersten Schicht. Das wurde mit Silikon oder Ähnlichen angeklebt/abgedichtet, es ist mir erst so spät aufgefallen weil das direkt bei der Maserung der Holzoptik war. Daher war es schwer erkennbar, da man das aber weiß stört es einen.
Kann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen oder ist es schon zu spät ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nach 6 Monaten trägst du die Beweislast (§ 477 BGB), dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das wird relativ schwer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Phat448):
Kann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen

Hoffen kann man immer. Kommt halt auf den Vertragspartner an...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Phat448):
da man das aber weiß stört es einen.
Genau. Das ist aber auch schon alles.
Zitat (von Phat448):
Kann man da noch auf Mängel/Nachbesserung oder ähnlichem hoffen oder ist es schon zu spät ?
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. ;) ---Versuch macht kluch. Schreib doch dem Küchenbauer...
Aber falls er nicht kulant reagiert---wie willst du beweisen, dass das nicht dir passiert ist?
Geht wohl schlecht, nach fast einem Jahr.

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