Hallo, meine Freundin und ich (nicht verheiratet) wollen das Haus von Ihrer Mutter und dessen Mann (nicht Vater von meiner Freundin) kaufen.
Ist jetzt die Aufteilung so möglich?
Meine Freundin kauft die 50% "Anteile" Ihrer Mutter ab
Ich kaufe die 50% "Anteile" vom Mann ab
Somit müssten wir "nur" auf meine 50% die Grunderwerbssteuer bezahlen.
Muss das auch im Kaufvertrag vom Notar enthalten sein? Also sollte er diese Konstellation schon in den Vertrag mit integrieren?
Hauskauf von Mutter und Ihrem Mann
17. Januar 2020
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Frage vom 17. Januar 2020 | 09:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf von Mutter und Ihrem Mann
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2020 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119407 Beiträge, 39720x hilfreich)
ZitatMeine Freundin kauft die 50% "Anteile" Ihrer Mutter ab :
Ich kaufe die 50% "Anteile" vom Mann ab
Und das ist bereits offiziell so aufgeteilt?
ZitatMuss das auch im Kaufvertrag vom Notar enthalten sein? :
Wo sonst außer im Kaufvertrag sollte man Details zu Kauf regeln?
#2
Antwort vom 17. Januar 2020 | 10:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Verkäufer besitzen ja jeweils 50/50 das Haus.
Ob man es überhaupt mit aufnehmen muss war die Frage. Also MUSS irgendwo stehen, wie die Anteile verkauft wurden. Es kann ja sein, dass im Nachhinein das Finanzamt kommt und sagt:
Im Normalfall bei Verkauf eines Hauses werden die vorhandenen 50% und 50% in vier mal 25% aufgeteilt.
Sodass meine Freundin je 25% Mutter und Mann kauft und ich je 25% Mutter und Mann kaufe.
Aber das wollen wir ja umgehen.
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#3
Antwort vom 17. Januar 2020 | 11:21
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDie Verkäufer besitzen ja jeweils 50/50 das Haus. :
Das klingt nach einer Schlußfolgerung und nicht nach Wissen. Wenn eine Sache zwei Eigentümer hat, gehört damit nicht automatisch jedem 50%. Mal dumm gesagt, wenn dir und deiner Freundin gemeinsam ein Auto gehört und sie verkauft 50% davon an mich, was für Rechte habe ich dann an dem Auto? Darf ich es 12 Stunden am Tag nutzen? Oder nur die vordere Hälfte? Oder nur die linke?
#4
Antwort vom 17. Januar 2020 | 11:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für nichts.
#5
Antwort vom 17. Januar 2020 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119407 Beiträge, 39720x hilfreich)
ZitatDie Verkäufer besitzen ja jeweils 50/50 das Haus. :
Nicht automatisch ...
ZitatOb man es überhaupt mit aufnehmen muss war die Frage. :
Nein, muss man nicht. Viele Wege führen bekanntlich nach Rom.
Es vereinfacht aber die geplante Vorgehensweise ungenemin wenn man es so macht. Und ist auch preiswerter.
ZitatDanke für nichts. :
Gerne geschehen ...
Was ist Dein Problem?
#6
Antwort vom 17. Januar 2020 | 12:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
ZitatDanke für nichts. :
Gerne geschehen ...
Was ist Dein Problem?
Das man das dann mit einem Auto und so weiter vergleichen muss. Ich habe versucht die Frage so zu stellen, dass man einfach darauf Antworten kann. Aber das wird im Internet immer schwieriger. Weil...naja...lassen wir das.
Zitat:
Nicht automatisch ...
Im alten Notarvertrag steht sowas drinwie: ...der Verkäufer verkauft dem Käufer...zu je 1/2 Anteil den Ziffer I... . Also bin ich dann einfach mal davon ausgegangen.
#7
Antwort vom 17. Januar 2020 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119407 Beiträge, 39720x hilfreich)
Zitatder Verkäufer verkauft dem Käufer...zu je 1/2 Anteil den Ziffer I... . :
Ja, das ist ein starkes Indiz, prüfen sollte manes aber dennoch. Das macht dann der Notar, dem schildert man was man vor hat, der prüft und formuliert dannentsprechend.
#8
Antwort vom 17. Januar 2020 | 13:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31916 Beiträge, 5624x hilfreich)
Vielleicht liegt da der Denkfehler ?ZitatSomit müssten wir "nur" auf meine 50% die Grunderwerbssteuer bezahlen. :
Wem gehören nach dem Verkauf diese 50%? Der Käuferin/deiner Freundin. Diese erwirbt doch auch Grund.ZitatMeine Freundin kauft die 50% "Anteile" Ihrer Mutter ab :
#9
Antwort vom 17. Januar 2020 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119407 Beiträge, 39720x hilfreich)
ZitatDiese erwirbt doch auch Grund. :
Ja und?
#10
Antwort vom 17. Januar 2020 | 14:38
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatVielleicht liegt da der Denkfehler ? :
Ja bei Dir.
Verkaufen Eltern ihre Immobilie an die Kinder, entfällt die Grunderwerbsteuer.
#11
Antwort vom 17. Januar 2020 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:Verkaufen Eltern ihre Immobilie an die Kinder, entfällt die Grunderwerbsteuer.
Richtig und das gilt auch für Stiefkinder. Daher ist es egal, ob Deine Freundin ihre 50% nur von ihrer Mutter abkauft oder je 25% von Mutter und Stiefvater. Du musst sowieso die Grunderwerbsteuer zahlen unabhängig davon, von wem Du Deinen 50%-Anteil kaufst, es sei denn Ihr heiratet noch vor dem Kauf.
Zitat:Muss das auch im Kaufvertrag vom Notar enthalten sein? Also sollte er diese Konstellation schon in den Vertrag mit integrieren?
Da es keinen Einfluss auf die Grunderwerbsteuer hat, ist es nicht erforderlich, dass das in den Vertrag aufgenommen wird.
-- Editiert von hh am 17.01.2020 17:46
#12
Antwort vom 17. Januar 2020 | 17:54
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
ich denke man braucht einfach nur zwei Verträge, einmal Mutter mit Tochter, und dann noch Freund mit Ehemann.
Kostet dann aber zweimal Spesen.
Stefan
#13
Antwort vom 17. Januar 2020 | 20:02
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Hallo,
ich denke man braucht einfach nur zwei Verträge, einmal Mutter mit Tochter, und dann noch Freund mit Ehemann.
Nö, es genügt ein Notarvertrag.
#14
Antwort vom 20. Januar 2020 | 12:21
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDas man das dann mit einem Auto und so weiter vergleichen muss. :
Ein Vergleich (eigentlich war es eine Analogie, aber gut, hat nicht jeder Abitur) ist oftmals recht erhellend. Ob das mit dem 50:50-Eigentum nun so ist oder nicht, hast du nicht gesagt. Also bitte nicht rumbollern.
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