Prozess Mieterhöhung gewonnen aber keine Küchenrechnung vorhanden

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Olga123mitglied
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Prozess Mieterhöhung gewonnen aber keine Küchenrechnung vorhanden

Hallo,
ich hatte vor einigen Monaten berichtet, dass unser Vermieter die Miete erhöhen wollte, zuerst auf 20 %, dann aufgrund der Kappungsgrenze auf 15%, da vergleichbarer Wohnraum teurer ist. Wir haben dieser Erhöhung nicht zugestimmt, da wir sie aufgrund des Mietspiegels als zu hoch empfanden und er hat uns verklagt. Jetzt war der Prozess diese Woche und wir müssen nur 40 Euro mehr zahlen als bisher, gefordert hatte er fast 200.

Jetzt müssen wir die nicht bezahlte Miete ab Forderung der Erhöhung /Juli 2019/ zurückzahlen. Das Problem ist nur, dass eine Küche beim Einzug für 10 Jahren eingebaut wurde, die wir laut Vertrag mit 20 Euro pro Monat tilgen. Wir haben jedoch nie eine Rechnung gesehen von dieser Küche und zweifeln den Preis an, da nur einfacher Herd und kleiner Kühlschrank Klasse b dabei war. Unserem Anwalt wurde eine Summe von 2538 Euro genannt für die Küche, die wir bis auf 40 Euro bereits getilgt haben sollten. Leider lügt der Vermieter und behauptet wir hätten eine Rechnung zur Küche erhalten, was nicht stimmt und beantwortet keine weiteren Mails.

Wir haben natürlich ein Recht zu erfahren, ob er uns womöglich noch Geld schuldet, wir vielleicht zuviel bezahlt haben und die fehlende Miete der Mieterhöhung damit verrechnet werden kann. Was tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
Das Problem ist nur, dass eine Küche beim Einzug für 10 Jahren eingebaut wurde, die wir laut Vertrag mit 20 Euro pro Monat tilgen.
Wie genau lautet die vertragliche Vereinbarung zu dieser Küche?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
Wir haben natürlich ein Recht zu erfahren, ob er uns womöglich noch Geld schuldet

Und dieses Recht soll woher kommen?



Zitat (von Olga123mitglied):
die wir laut Vertrag mit 20 Euro pro Monat tilgen.

Wortlaut der Klausel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Zitat:
Das Problem ist nur, dass eine Küche beim Einzug für 10 Jahren eingebaut wurde, die wir laut Vertrag mit 20 Euro pro Monat tilgen. Wir haben jedoch nie eine Rechnung gesehen von dieser Küche und zweifeln den Preis an, da nur einfacher Herd und kleiner Kühlschrank Klasse b dabei war.


Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun:

Ihr habt euch bei Übernahme der Wohnung zum Kauf der Küche verpflichtet und zahlt diese mit 20 EUR/Monat ab. Ihr habt das unterschrieben und ihr bezahlt, obwohl euch nie eine Rechnung vorlag. Da kann man dem VM doch keinen Vorwurf machen.

Völlig aussichtslos. Spart euch den Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
einfacher Herd und kleiner Kühlschrank Klasse b dabei war. Unserem Anwalt wurde eine Summe von 2538 Euro genannt für die Küche


P.s.

Eine Küche besteht in der Regel aus mehr als nur Herd und Kühlschrank.
Normalerweise sollten da noch sowas wie Schränke und Spüle enthalten sein.

Wenn es sich nicht grade um einen Pantryblock aus dem billigst Möbeldiscounter handelt, ist der Preis, der dem Anwalt genannt wurde, recht günstig für eine Küche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
die wir bis auf 40 Euro bereits getilgt haben sollten.
Habt ihr das vorher denn noch nie angezweifelt? Wie lange wolltet ihr denn tilgen, falls der Mietrechtsstreit nicht gekommen wäre?
Zitat (von Olga123mitglied):
Unserem Anwalt wurde eine Summe von 2538 Euro genannt für die Küche, ....
Ihr könnt nun in 2 Monaten die Tilgung beenden. Problem gelöst.
Dazu gibts nichts auf-oder gegenzurechnen. Das ist keine Mietrechtssache.

Zitat (von Olga123mitglied):
Was tun?
Zahlt ab 07/2019 die 40,- Kaltmiete mehr. Fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Olga123mitglied):
Unserem Anwalt wurde eine Summe von 2538 Euro genannt für die Küche, die wir bis auf 40 Euro bereits getilgt haben sollten.


Und Euer Anwalt hat auch keine Rechnung verlangt, hat das als Tatsache anerkannt? Fragt doch den Anwalt mal ob der Rechnungsbetrag stimmt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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