Trennung mit Kindern: Unterhalt, Umschreibung Wohnung und ggf. Verrechnung von Auszahlung mit UH

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Search9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung mit Kindern: Unterhalt, Umschreibung Wohnung und ggf. Verrechnung von Auszahlung mit UH

Wir haben uns getrennt, meine Frau zieht zum Ende diesen Monats aus.
Wir haben drei Kinder (12/14/16) und eine gemeinsame Eigentumswohnung.
Die Kinder bleiben bei mir und mit mir im Haus (darin sind wir und faktisch einig, da meine Frau massive Suchtprobleme hat die aktenkundig ist), sie sieht es auch ein.

Die Wohnung hat einen Wert von 140.000 EUR; beide sind hälftig im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, es ist noch eine Restschuld von 80.000 EUR bei der Bank am Laufen, Laufzeit aktueller Vertrag noch vier Jahre.

Nach dem Auszug müsste meine Frau mir den Kindesunterhalt zahlen, wird es aber nicht können.
Sie verdient rund 2100 EUR netto (80% Stelle), kann aber davon max. 500-600 EUR bezahlen (langer Arbeitsweg + Selbstbehalt).
Anspruch hätte ich (Mindestunterhalt) auf derzeit rund 1182 EUR für die drei Kinder, sofern ich den UH-Vorschuss beantrage würde ich 879 EUR vom JA bekommen (da Kindergeld dort voll abgezogen wird).
Es besteht die Gefahr, dass meine Frau auf Grund ihrer Sucht die Arbeitsstelle verliert – in diesem Fall wohl auch nicht mehr arbeiten wird (hatte sie bereits angedeutet).

Welche Optionen haben wir, wenn ich im Haus wohnen bleiben will und es übernehmen will?

OPTION 1)
Wir schreiben das Haus auf mich um, nach Verrechnung ihrer 30.000 EUR Anteil daran mit dem Unterhaltsanspruch müsste sie dann je Kind „nur" noch 150 EUR bis zur Volljährigkeit an mich überweisen.
Hier PROBLEM a). was passiert, wenn sie gleich aufhört zu arbeiten und gar nichts mehr zahlen kann? UH-Vorschuss dann nur noch für den „Restbetrag" (150 EUR je Kind) beantragen?
Hier ROBLEM b). Wir müssten die Umschreibung direkt machen (auch um vor der Scheidung noch keine Grunderwersbssteuer zu zahlen), die Bank will sie aber nicht aus dem gemeinsamen Darlehen entlassen. Diese KÖNNTE ich alleine problemlos bedienen… dafür ggf. Freistellungserklärung einfordern?

OPTION 2)
Ich verzichte auf den Stress und Diskussionen mit meiner Frau bei möglicherweise ausbleibenden Zahlungen und umgehe das Risiko indem ich direkt den UH-Vorschuss beantrage und das JA kann sich dann mit der Frau „herumärgern"; für mich dann kein Unterschied, ob Frau arbeitet oder nicht…
Hier PROBLEM a) der UH-Vorschuss ist geringer als der Mindestunterhalt (halbes Kindergeld weniger). Kann ich das Geld vom Auszahlungsbetrag am Haus abziehen oder ist es „verloren"?
Hier PROBLEM b) Das Jugendamt will das Geld ja von meiner Frau wiederholen – haben sie auch Zugriff auf ihren Anteil am Haus (nach Abzug der Darlehen)?
Hier PROBLEM c) ich muss das Haus ja dennoch irgendwie umschreiben lassen (innerhalb des Trennungsjahres, da sonst Grunderwerbssteuer fällig wird). Könnte problematisch werden auf Grund dann offener Forderungen vom Jugendamt?

Gibt es noch eine Option oder Probleme die ich nicht bedacht habe? Wozu würdet ihr raten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn die Frau auszieht braucht sie eine andere Wohnung.

Was spricht dagegen sich in der Nähe der Arbeitsstelle eine Wohnung zu suchen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie wäre es denn, solange deine Frau noch den Job hat, sich einer Entziehungskur zu unterziehen? Sie scheint ja bereits einsichtig zu sein was ihr Suchtproblem betrifft. Danach kann man immer noch weiter sehen...
Einfach mal aufhören ohne zu zahlen kommt auch für das Jugendamt nicht in Frage! Sie ist 3 Kindern unterhaltsverpflichtet und nur weil sie ein "Problem" hat, sagen die nicht: ja, dann zahlen wir mal eben... Sie wird so oder so gezwungen sein entweder ihren Verpflichtungen nachzukommen (zumal ihr Selbstbehalt ohne Job auch sinkt) oder Anstrengungen nachzuweisen, dass sie sich des Problems annimmt...
Du solltest dich anwaltlich beraten lassen. Das Trennungsjahr könntet ihr dann einläuten, wenn sie den Entzug beginnt.

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#3
 Von 
Search9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

wenn die Frau auszieht braucht sie eine andere Wohnung.

Was spricht dagegen sich in der Nähe der Arbeitsstelle eine Wohnung zu suchen?

edy


Sie will in der Nähe der Kinder bleiben, um sie häufiger mal kurz zu sehen. Gemeinsame "Mama-Tage" einmal die Woche ist eher schwierig in diesem Alter... aber auch wenn sie auf halben Weg zwischen der Arbeit und unserem Haus zieht, ändert es die Situation nicht wesentlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Search9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osanna123):
des Problems annimmt...
Du solltest dich anwaltlich beraten lassen. Das Trennungsjahr könntet ihr dann einläuten, wenn sie den Entzug beginnt.

Die Suchtprobleme bestehen seit etwa 10 Jahren - und es wurde von Jahr zu Jahr schlimmer. Mehrere Therapien sind (nach einiger Zeit) gescheitert... der nächste Entzug ist wieder geplant und startet auch Anfang nächsten Monates (bei Auszug quasi), nur sehe ich hier wenig Hoffung auch Besserung, fürchte sogar dass die neue Situation (Trennung) das Ganze sogar noch verschlimmert.
Ein gemeinsames Leben ist aber nach den Vorfällen der letzten Monate definitv keine Option mehr, auch nicht nach einem (vorerst) erfolglreichen Entzug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Search9):
der nächste Entzug ist wieder geplant und startet auch Anfang nächsten Monates (bei Auszug quasi),
Zitat (von Search9):
Hier PROBLEM a). was passiert, wenn sie gleich aufhört zu arbeiten und gar nichts mehr zahlen kann?
Dann sollte sie selbst einsehen, dass sie eben krankheitsbedingt --arbeitsunfähig-- so lange wie möglich bleibt, und auch noch Arbeitnehmerin bleibt.
Zunächst mit LFZ, dann weiter mit Krankengeld.
d.h. sie sollte es (aus finanzieller Sicht) nicht auf eine Kündigung durch den AG ankommen lassen. Oder gar selbst kündigen.
Das wäre Harakiri.
Außerdem: Wenn sie zum Entzug geht und -au- geschrieben wird, hat sie keine hohen Fahrtkosten zum Job.

Hat sie ab 1.2. eine Wohnung? Muss sie bei Entzug in einer Klinik die Miete für die Wohnung zahlen? Oder macht sie das ambulant?

Die Trennungszeit beginnt ab Februar? Oder habt ihr einen früheren Zeitpunkt einvernehmlich erklärt?
Ab 1.1. rechnet sich für ganz vieles sehr viel einfacher...

Andere Rechenschritte: Bist du schon Kindergeldberechtigter? Dann würdest du von der Familienkasse mtl. 618,- für 3 Kinder erhalten.

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