Nachmieter situation / Heizkosten rechnung bwz Wasser

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stefan15041981
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter situation / Heizkosten rechnung bwz Wasser

Guten Abend zusammen ,

ich habe mehrer kleine anliegen vielleicht kann mir hier jemand Helfen bzw meine These unterstützen .

Folgendes :

Wir haben bis 15. Dez in einer Privaten Wohnung gewohnt ca. 60m2 diese wurde normal bis 31.12 gekündigt hatten aber mehr oder weniger glück das unsere Vermieterin jemand neues gefunden hat und hatte uns gefragt ob wir schon es schaffen eher aus der Wohnung zu kommen, da die Nachmieter ebenfalls bis zum 31. aus ihrer Wohnung raus müssen.
Wir haben gesagt ja das passt bekommen wir bis zum 15. hin, zahlen aber dann auch nur die hälfte der Miete ... dieses schien irgendwie untergegangen zu sein als dann der 3. oder 4. des Monats erreicht war bekamen wir einen Anruf warum wir nur die Hälfte der miete gezahlt haben .
Darauf erwiderten wir das es ja so abgemacht wäre und wir sicherlich nicht für die Nachmieter den Halben Monat mit bezahlen , kurz drauf meinte sie nur ja passt also 15. ...

Dann auf das ellenlange warten auf unsere Kaution (1500€) kam die Nachzahlung 386€

Wasserverbrauch 143m³ Heizung ÖL 6902 KW/H
Im Vorjahr hatten wir bereits 100€ nachgezahlt miete ging um die 11 € höher
Im Vorjahr hatten wir :
Wasserverbrauch 116m³ Heizung 10223 KW/H
Was ich auch nicht so ganz verstehe wir hatten davor eine Wohnung mit Garten pool , im Sommer immer Rasen abends bewässert und kamen zu 2. auf 57-60m3

Wir haben bisher keine Detailierte Rechnung bzw Abrechnung wo man irgendwas nachverfolgen kann alles wurde per Zählerstand berechnet ..

In der 2019er Abrechnung steht drin das wir nur 11x Betriebskosten bezahlt haben obwohl der halbe Monat normalerweise auch dazu gehört das wären laut ihr 85.5€ an Nebenkosten die ebenfalls von der Kaution abgezogen wurden.

1. Frage Müssen wir oder hätten wir volle miete trotz Absprache zahlen müssen ? Nachmieter kam am 15.
2 Stunden nach der Schlüsselübergabe an die Wohnung und hat mit der Vermieterin Wohnungsübergabe gemacht ... haben aber nichts für die 2 Wochen früher bezahlt ? Hätten nur noch ausmalen brauchen obwohl ich das 3 Tage zuvor schon getan habe ?! Muss man nicht verstehen ...

2. Frage Wasserverbrauch für dieses Jahr 2019-2020 hatten wir 143m3 davor 116m3 Heizung 6902KW/H davor 10223kw/h

Ich habs mal leihen haft ausgerechnet mit unserer jetzigen Rechnung

726,22€ : 143m³ = Preis pro m³ 5,08€
Ergo 116m³x5,08€ im Vorjahr hätten dann ca. 589€ gekostet

Heizkosten :
850€ : 6902KW/H = Preis pro kwh 0,123 Cent
10223KW/H im vorjahr x 0,123 Cent = 1258,99

2018 Nebenkosten Wasser & ÖL
1258,99€ + 589€ = 1847.99

2019 jetzige Abrechnung
850,33 € + 726,22€ = 1576,55€

Unterschied wäre 271,44€die wir normalerweise wiederbekommen würde sollte , Heizöl und wasser inkl Abwasser sind in den letzten Jahren in etwa gleich geblieben .

Kann man das so ausrechnen oder liegt irgendwo ein Denkfehler ?


Danke im vorraus

LG



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Stefan15041981):
bzw meine These unterstützen

Und das wäre welche genau? Dem verworrenen Posting ist keine zu entnehmen...



Zitat (von Stefan15041981):
1. Frage Müssen wir oder hätten wir volle miete trotz Absprache zahlen müssen ?

Es zählt die Absprache. Wenns vor Gericht geht, sollte man die aber auch beweisen können.



Zitat (von Stefan15041981):
Kann man das so ausrechnen oder liegt irgendwo ein Denkfehler ?

Kann man. Ist aber irrelevant, da man die Preise nicht kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Stefan15041981):
Dann auf das ellenlange warten auf unsere Kaution
Seit wann habt ihr gewartet?
Zitat (von Stefan15041981):
Wir haben bisher keine Detailierte Rechnung bzw Abrechnung
Eine nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung kannst du verlangen. In den Vorjahren hast du doch auch eine erhalten, oder? Woraus erkennst du denn die Höhe der Nachzahlung und die Verbräuche für 2019??
Wer hat denn die Zählerstände abgelesen?
Zitat (von Stefan15041981):
In der 2019er Abrechnung steht drin
Ihr seid also zum 15.12.2019 ausgezogen, habt die Vereinbarung über den halben Dezember 2019 gemacht... richtig?
Und jetzt am 17.1.2020 liegt dir schon die BK-Abrechnung vor? Und du hast schon ellenlang auf die Kaution gewartet? :???:
Zitat (von Stefan15041981):
85.5€ an Nebenkosten
Das wäre die Summe der Betriebskosten vom 1.-15.12.2019. Richtig?
Die monatlichen BK in 2019 waren also 171,- ...richtig?
Dann hattet ihr bis zum 15.12. 2019 eine BK-Vorauszahlung von 1.966,50€ zu überweisen (11,5 Monate).
Dazu natürlich die Grundmiete auch 11,5 x

zu 1. Wenn es nachweisbar ist, dass die Nachmieter die andere Hälfte zahlen müssen--- dann braucht ihr nur den halben Dezember zahlen. Mit wem habt ihr denn das vereinbart und WIE?
Zitat (von Stefan15041981):
Muss man nicht verstehen ...
Was hat das jetzt mit der Abrechnung zu tun?

zu 2.
Zitat (von Stefan15041981):
Wasserverbrauch für dieses Jahr 2019-2020
Kann nicht sein. Ihr habt dort Wasserverbrauch nur bis 15.12.2019 gehabt. Die Abrechnungzeit endet am 15.12.2019.
Wer hat die Wasseruhren am 15.12.2019 abgelesen? Gibts ein Protokoll? Warum solltet ihr in 2019 nicht mal 27 m³ mehr verbraucht haben?
Heizkostenabrechnung wäre zu prüfen. Wer hat abgelesen?

Zitat (von Stefan15041981):
Kann man das so ausrechnen oder liegt irgendwo ein Denkfehler ?
Verlange von der Vermieterin eine *richtige* und nachvollziehbare BK-Abrechnung.
Ich verstehe deine Rechnerei nicht.
116 oder 143 m³ p.a. Wasser für 2 Personen in 60-qm-Wohnung?


-- Editiert von Anami am 18.01.2020 15:05

-- Editiert von Anami am 18.01.2020 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan15041981
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und jetzt am 17.1.2020 liegt dir schon die BK-Abrechnung vor? Und du hast schon ellenlang auf die Kaution gewartet? :???:

Abrechnung wurde beim Jahreswechsel gemacht , bin Deutscher wohne aber in Österreich dort ist die Rechtslage fast identisch .
Nur das beim Auszug man unverzüglich seine Kaution bis max. 4 Wochen zurückbekommt. in der Regel sind 2-5 Tage was ich bisher hier so mitbekommen habe .
Wasser und Heizöl wurde von Vermieter und mir zusammen abgelesen .

Wird sich auch zeigen haben am Dienstag ein Gespräch mit dem Anwalt .

Die Rechnung bezieht sich auf Kosten pro verbrauchter Einheit also KW/H = ca. 0.12 cent und Wasser 5.08 pro m³

Da jeder Brennstoff seine eigene Energie hat kann mal pauschal (nicht auf Cent genau )sagen was der ganze Spaß pro Einheit kostet .

Dann das ganze * den letzten verbrauch so haste ca. den unterschied .


Liter Heizöl kostet ca. 0.7-0.8 Euro Wasser liegt bei 5-6 € pro m³ inkl. Abwasser und Kanal geb.


Detaillierte Abrechnung kennt die frau scheinbar nicht daher sehe ich da kein Problem das ich mein restliches Geld zurückbekommene.


Die frau ist hier in der Gemeinde schon für solche Geldgeilheit bekannt selbst bei einer Nachzahlung von 1 € stand die schon beim Nachbarn vor der Tür und hat die Handaufgehalten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Stefan15041981):
Wird sich auch zeigen haben am Dienstag ein Gespräch mit dem Anwalt .
Dann viel Glück. Zumindest bei Kautionen ist die Rechtslage in D anders.
Zitat (von Stefan15041981):
Dann das ganze * den letzten verbrauch so haste ca. den unterschied .
Nö, ich nicht. Lass das doch lieber den Anwalt machen.

Trotzdem glaube ich auch heute nicht, dass man als Deutscher in Österreich bei einer geldgeilen Vermieterin in einer 60-m²-Wohnung ohne Swimmingpool und Gartenbewässerung in 11,5 Monaten 143 m³ Kaltwasser verbraucht. Mit 2 Personen als Mieter? Und man das sogar als Mieter selbst mit abgelesen hat/die Differenz ermittelt hat?
Auch die 116 m³ aus dem Vorjahr sind schon schwer glaubhaft, wenn keine mieterabhängigen Ursachen vorliegen.
Das alles ganz unabhängig von den unglaublichen Kosten/Preisen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan15041981
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Stefan15041981):


Trotzdem glaube ich auch heute nicht, dass man als Deutscher in Österreich bei einer geldgeilen Vermieterin in einer 60-m²-Wohnung ohne Swimmingpool und Gartenbewässerung in 11,5 Monaten 143 m³ Kaltwasser verbraucht. Mit 2 Personen als Mieter? Und man das sogar als Mieter selbst mit abgelesen hat/die Differenz ermittelt hat?
Auch die 116 m³ aus dem Vorjahr sind schon schwer glaubhaft, wenn keine mieterabhängigen Ursachen vorliegen.
Das alles ganz unabhängig von den unglaublichen Kosten/Preisen.


Das war ja auch das was mich stutzig gemacht hat in der Wohnung mit Garten und Pool hatten wir ca 60m3
Und Nu das doppelte.
Wir hatten vor einigen Monaten einen Installateur bei uns der gesagt hat die alten kupferrohe an der wa n wüsste er nicht wozu sie gut sind die führen Richtung Dach wo mal irgendwas drin gewesen sein muss Studio oder sowas und unsere Vermieterin wohnt auf der etage und hatte jede 2 Wochen die Mülltonnen ausgewaschen, hab ja Vermutung das das von unserem Wasser passiert ist ... aber wird sich zeigen . Mal abwarten :)

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