Hallo,
im Testament steht:
"Der Nachlassberechtigte erhält, das restliche, nach Wegfertigung der Nachlassverbindlichkeiten - jedoch ohne die Beerdigungskosten und die Kosten für die Grabpflege - im Nachlass vorhandene gesamte Finanzvermögen."
Was gehört alles zu den Nachlassverbindlichkeiten und wie lange nach dem Ableben kann der Alleinerbe dieses vom Nachlass abziehen?
Dabei geht es z.B. um Versicherungen, Strom, Wasser, Zeitung, Beiträge, Steuern, GEZ, Zeitung usw.
Zusätzlich stellt sich die Frage wie lange er mit der Kündigung dieser Kosten Zeit hat.
Danke
MfG
-- Editiert von Fritz123123 am 18.01.2020 07:04
Vermächtniss und Nachlassverbindlichkeiten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
keine Ahnung, was ein Nachlassberechtigter ist,
in unserem Fall gibt es einen Erben und mehrere, die was erhalten sollen (Vermächtnisnehmer), z.B.
"Albert erhält alles Geld"
Bei uns wurde ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt (wegen Pflichtteilsberechnungen, nicht wegen dem Geldvermächtnis!),
dort gehört an Geld zum Nachlass:
zum einen das, was zum Todeszeitpunkt vorhanden ist (im Portemonaie, Bankguthaben/Sparbücher),
abzüglich dem, was noch an Verbindlichkeiten bestanden hat, beispielhaft: Rechnungen der Krankenkasse, Essen auf Rädern, Steuernachzahlung, offenstehende Rechnungen, die der Verstorbene noch zu begleichen hatte, Nachzahlungen aus Strom, Wasser etc, aber auch
zuzüglich, dem, was noch an Geld einging, das dem Verstorbenen gehört hätte, beispielhaft: Rückerstattungen der Krankenkasse, Steuerrückerstattung, Rückzahlungen aus Abos, Versicherungsverträgen, Strom, Gas etc.
Aber, das ist natürlich Theorie, niemand liest wenn der Pappa verstorben ist den Stromzähler ab...
Es ist egal, wann der Erbe Verträge kündigt, es gilt der Todeszeitpunkt, bei den Abos der nächstmögliche Kündigunszeitpunkt.
Es war auch egal, wann das Geld ein- oder abging, bei uns bis zu 6 Monate später, gezählt wurde, ob es zu Lebzeiten "verursacht" wurde.
Und ob das, was der Notar da berechnet hat richtig ist, weiß ich natürlich auch nicht, ich geh mal davon aus.
Was ich ebenfalls nicht weiß, in unserem Fall wohnte der Verstorbene in der eigenen Wohnung, die der Erbe erbte. Die erbt der Erbe sofort mit Todesfall, somit gingen alle daranhängenden Verpflichtungen ebenfalls sofort auf den Erben über,
wie das bei einer Mietwohnung wäre, weiß ich nicht.
Hallo Patience,
Danke für die ausführliche Antwort.
Nachlassberechtigter war natürlich Blödsinn, eigentlich wollte ich Vermächtnissberechtigter schreiben.
In unserem Fall brauchen wir keinen Notar weil es nicht um Pflichtteile geht. Der Alleinerbe ist sein Adoptivsohn der gleichzeitig der Bruder des Vermächtnissempfängers ist. Der Verstorbene war eigentlich der Onkel der beiden.
Und der Alleinerbe hat leider erst nach anwaltlicher Aufforderung einen Kontoauszug gesendet. Dazu eine Aufstellung was alles als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen wird. Und das ist eben wirklich alles was der Verstorbene auch schon bis zu seinem Ableben an Abbuchungen hatte. Erst nach einem halben Jahr wurde es so nach und nach vom Alleinerben gekündigt.
Da das Schreiben von einem Anwalt verfasst wurde konnte der Vermächtnissempfänger es sich zuerst nicht vorstellen dass der soviel Unwahrheiten reinschreibt obwohl er doch weis dass auch der Vermächtnissempfänger Anwaltlich vertreten ist.
Aber wie es aussieht muss der Alleinerbe für die meisten Abbuchungen nach dem Ableben selbst aufkommen und darf es nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.
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Zitat:Erst nach einem halben Jahr wurde es so nach und nach vom Alleinerben gekündigt.
Das ist aber das Problem des Alleinerben.
Zitat:Da das Schreiben von einem Anwalt verfasst wurde konnte der Vermächtnissempfänger es sich zuerst nicht vorstellen dass der soviel Unwahrheiten reinschreibt obwohl er doch weis dass auch der Vermächtnissempfänger Anwaltlich vertreten ist.
Anwalte sind im Regelfall parteiisch und schreiben daher das, was für den eigenen Mandanten am Besten wäre.
Zitat:Aber wie es aussieht muss der Alleinerbe für die meisten Abbuchungen nach dem Ableben selbst aufkommen und darf es nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.
Ja, ich schließe mich der Antwort von @Patience! an.
Dankeschön, jetzt weiß ich Bescheid.
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