Angenommen man hat einen Mietvertrag in welchem steht, dass "1 Garage / Stellplatz" (steht exakt so im Mietvertrag) mit gemietet sind. Der Erbauer und gleichzeitig Vermieter
des Zweifamilienhauses schuf zwei weitere Stellflächen für PKW, weil das Neubaugebiet recht eng gebaut ist. Diese Stellfläche wurde hierfür extra mit einer schwereren Rüttelplatte als die Terasse verdichtet, um eben den Belastungen der Fahrzeuge zu genügen.
Fast im gesamten Wohngebiet werden diese Stellflächen als zusätzl. Abstellplätze für PKW genutzt.
Der Vermieter ist leider verstorben und sein Bruder verwaltet vormachtlich von der Erbengemeinschaft ausgestattet die Mietshäuser. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit jeweils einer Wohnpartei oben und unten.
Aus persönlicher Abneigung fängt der Bruder nun an gezielt Mieter zu "schikanieren". Dieses gipfelte darin, dass einer Mietpartei das Abstellen des PKW vor dem Haus untersagt wurde, mit der Begründung, dass der Stellplatz nicht mitgemietet wurde. Die Mietpartei aus der oberen Etage erhält dieses Schreiben nicht und stellt sein PKW weiterhin auf dieser zusätzlichen Stellfläche ab.
Nun fordert der Bruder letztmalig dazu auf, das "Parken" vor dem Haus zu unterlassen, ansonsten sähe er sich gezwungen einen Poller zu installieren.
Die Mietpartei aus der unteren Etage hat bisher diese Stellfläche zum Parken genutzt und auch gepflegt (Fugen auskratzen, Unkraut entfernen, Fegen und den Winterdienst übernommen, obwohl dieser nicht im Mietvertrag auf die Mietpartei übertragen worden ist).
Nun meine Frage zu dieser Situation:
1. Gehört das Grundstück rund um das Haus herum, nicht auch zur Mietsache?
2. Darf der Bruder mit Ankündigung zum Termin des Pollersetzens, den daraufstehenden PKW abschleppen lassen?
3. Wie ist es argumentativ vorzutragen, dass die untere Mietpartei nicht parken darf, die obere Mietpartei darf es aber?
Stellplatz soll mit Poller zur "Nichtbenutzung" ausgestattet werden
18. Januar 2020
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Frage vom 18. Januar 2020 | 16:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz soll mit Poller zur "Nichtbenutzung" ausgestattet werden
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#1
Antwort vom 18. Januar 2020 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39752x hilfreich)
ZitatDieses gipfelte darin, dass einer Mietpartei das Abstellen des PKW vor dem Haus untersagt wurde, mit der Begründung, dass der Stellplatz nicht mitgemietet wurde. :
Dann sollte diese Mietpartei mal in ihren Mietvertrag schauen, was genau dort zum Thema "Stellplatz" drinsteht.
Zitat1. Gehört das Grundstück rund um das Haus herum, nicht auch zur Mietsache? :
Woher sollen wir das wissen? Das kann auch ein anderes Grundstück sein.
ZitatDarf der Bruder mit Ankündigung zum Termin des Pollersetzens, den daraufstehenden PKW abschleppen lassen? :
Darf er durchaus. Wenn der Termin gerichtsfest angekündigt wurde.
ZitatWie ist es argumentativ vorzutragen, dass die untere Mietpartei nicht parken darf, die obere Mietpartei darf es aber? :
Idealerweise mit gerichtsfesten Argumenten.
#2
Antwort vom 18. Januar 2020 | 17:03
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
I.d.R. ist es doch so, dass jeder Wohnung auch ein Stellplatz zur Verfügung stehen muss. (War früher nicht so)
Nun ist ein nicht belegter Stellplatz vorhanden welcher aus nichtigen Gründen
vom Mieter nicht genutzt werden kann/darf. Ich halte das für Schikane, sollte es nicht einen triftigen Grund für das Parkenverbot geben.
Schau mal nach "Schikaneverbot" bei Tante Google.
-- Editiert von Leo4 am 18.01.2020 17:07
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#3
Antwort vom 18. Januar 2020 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39752x hilfreich)
ZitatIch halte das für Schikane. :
Das ein Eigentümer sein Eigentum nicht einfach anderen überlässt nur weil er es gerade nicht benötigt ist keine Schikane, das ist sein gutes Recht. Und begründen muss er es schon gar nicht.
#4
Antwort vom 18. Januar 2020 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDarf er durchaus. Wenn der Termin gerichtsfest angekündigt wurde. :
Was heißt in diesem Fall gerichtsfest?
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