Eheschließung in Dänemark und anschließende Unterkunft in Niederlanden

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go536411-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheschließung in Dänemark und anschließende Unterkunft in Niederlanden

Hallo liebe Experten,

ich bin derzeit in einer Situation, bei der ich nicht genau weiß wo ich ansetzten soll um in die richtige Richtung zu denken.
Ich, deutscher Staatsbürger (aus Düsseldorf) möchte gerne eine russische Staatsbürgerin (aus Moskau) heiraten mit zwei Kunden im Alter von 8 und 12 Jahren.
Als Ort der Eheschließung haben wir uns, wie viele andere Paare, Dänemark ausgewählt.
Nun würden wir allerdings nach der Schließung der Ehe in den Niederlanden leben wollen.
Für die Schließung der Ehe möchte ich eine Agentur beauftragen um den Prozess für uns beide so einfach wie möglich zu gestalten.
Gibt es allerdings Musterbeispiele, die sich mit der anschließenden Unterkunft in den Niederlanden/anderem EU-Land beschäftigen?

Ich freue mich um jeden Tipp. Auch eine Verweisung an einen Spezialisten nehme ich gerne an.

Liebe Grüße!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Gibt es allerdings Musterbeispiele, die sich mit der anschließenden Unterkunft in den Niederlanden/anderem EU-Land beschäftigen? Mit niederländischem Mietrecht? Oder was soll man sich hier unter "Unterkunft" vorstellen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go536411-1):
möchte gerne eine russische Staatsbürgerin (aus Moskau) heiraten mit zwei Kunden im Alter von 8 und 12 Jahren.

Polygamie ist auch in Dänemark nicht erlaubt und wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Im übrigen müssten die beiden Kunden auch warten bis sie volljährig sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go536411-1):
Für die Schließung der Ehe möchte ich eine Agentur beauftragen
Diese Agentur weiß garantiert, was nötig ist.
Du als Deutscher hast dann nach der Eheschließung und Erledigung aller Formalitäten 3 Familienangehörige, die mit dir in einem europäischen Land leben können.
Du wählst aus, sie können mit.

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#4
 Von 
go536411-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich versuche einfach die einzelnen Rückfragen mit einem @Namen zu beantworten.

@muemmel:
Genau, wir wollen in den Niederlanden uns niederlassen. Zunächst ist der Plan eine Wohnung anzumieten und in ca. einem Jahr dann eine zu erwerben.

@Harry van Sell:
??? sicherlich habe ich mich vertippt und statt Kinder wurde dann Kunden eingefügt.

@Anami:
Das Interessante bei dem Fall ist ja, dass ich die Ehe ja in Deutschland anerkennen lassen muss. Zwecks Einreisevisum muss meine zukünftige Frau ja deutsch A1 lernen. Meine Idee war in dem Fall direkt eine Einreise nach Holland zu ermöglichen. Damit hätten wir eine Problem weniger, dass sie innerhalb von kurzer Zeit quasi zwei Sprachen lernen muss.
Aber generell hast du natürlich Recht, die Agentur sollte mir hierbei Auskunft geben müssen. Ich habe nur das Gefühl, als ob die Agentur ihre Expertise nur für Deutschland besitzt.

Danke schon mal für die Antworten =)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go536411-1):
Zwecks Einreisevisum muss meine zukünftige Frau ja deutsch A1 lernen.
Deine zukünftige Ehefrau kann aus der Ukraine visumfrei einreisen. Sie muss also in der Ukraine kein A1-Zertifikat erwerben . Sie könnte auch direkt nach Dänemark oder direkt nach NL einreisen.
https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/visafreiheit/1254326#content_0

Die A1-C3-Level für Sprachnachweise gelten nach dem GER (gem. europ.Referenzrahmen ) auch in den NL.
Die Ukrainerin wird dann ihr A1-NL usw. hoffentlich in den NL erlernen.
Die Kinder sind in der Regelschule mit Lern-und Sprachförderung.
Ich meine, da sind die NLer uns organisatorisch ziemlich voraus, sofern man nicht nach jwd zieht...

Zitat (von go536411-1):
dass ich die Ehe ja in Deutschland anerkennen lassen muss.
Musst du das tatsächlich? Warum? (Ich kanns mir nicht vorstellen), habe aber keinen vergleichbaren Fall vor Augen.
Ich empfehle dir, beim Standesamt in Deutschland, nachzufragen. Oder eben in den NL beim Standesamt.
Ihr wollt doch nicht in Deutschland leben. Was willst du mit einer Ehe nach deutschem Recht?

btw. Der Nachweis des A1-Sprachlevels bedeutet keinesfalls, das man in kurzer Zeit die deutsche (oder eine andere europ. Sprache) lernen muss.
A1- ist überall in EU die unterste Verständigungsstufe in dieser Sprache.
Also seeehr einfaches Hörenverstehen, ebenso Leseverstehen und Schreiben und Sprechen.

Du kannst wegen der Anerkennung der Ehe auch in Dänemark bei den Heiratspezis für Auslands-Eheschließungen nachfragen.
Die verheiraten doch quasi rund um den Globus... :grins:

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Entscheidend ist hier das EU-Freizügigkeitsgesetz, so wie es im niederländischen Recht oder dem des anderen EU-Landes der Wahl ausformuliert wurde.

Wenn mit dem Aufenthalt in einem anderen EU-Land die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts wegen fehlender Sprachkenntnisse der Ehefrau umgangen werden sollen, dann ist ein Aufenthaltsgrund wichtig, der vom Freizügigkeitsgesetz dieses Landes für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt konkret vorgesehen ist. Also wahrscheinlich entweder die komplette Lebensunterhaltssicherung als Nichterwerbstätiger oder ein Arbeitsplatz in dem Land. Welche Kriterien hier genau gelten, hängt wie gesagt von der jeweiligen Ausgestaltung des Freizügigkeitsrechts in diesem Land ab und von den Verwaltungsvorschriften dort. Nur wenn man sein Freizügigkeitsrecht den Gesetzen entsprechend ausübt, kann man dieses Freizügigkeitsrecht nach Deutschland mitnehmen oder langfristig in dem betreffenden Land leben.

Noch zur Sicherheit: Du hast rechtlich nicht drei Familienangehörige, mit denen du umziehst. Die Kinder sind Familienangehörige deiner Ehefrau. Ihr solltet genau prüfen, welche Konditionen hierzu in dem betreffenden Land genau gelten. Ob die Hochzeit in Dänemark überhaupt Vorteile bringt, ist die Frage. Erstmal solltet ihr wissen, wo ihr leben wollt und wo ihr für eure Familie sorgen könnt. Wo man hinzieht, ist gerade bei zwei schulpflichtigen Kindern nicht unwichtig.

-- Editiert von Felicite am 18.01.2020 18:31

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Deine zukünftige Ehefrau kann aus der Ukraine visumfrei einreisen. Sie muss also in der Ukraine kein A1-Zertifikat erwerben . Sie ist Russin aus Moskau und kann folglich nicht visafrei einreisen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie ist Russin aus Moskau und kann folglich nicht visafrei einreisen.
Ach Gott. :sweat:
Wie kam ich nur auf Ukraine? sorry.

Richtig, sie braucht ein Visum.
Weiteres ergibt sich daraus.

Danke für die Korrektur.

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