Bewährungsauflage nach abgeschlossener Therapie gemäß Paragraph 35 BtmG

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go536413-95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsauflage nach abgeschlossener Therapie gemäß Paragraph 35 BtmG

Guten Tag,

Ich habe im September 2019 meine Therapie gemäß Paragraph 35 Btmg erfolgreich abgeschlossen (6 Monate stationär + 6 Monate ambulant).

Jetzt habe ich meine Bewährungsauflagen bekommen, da ich noch ein Jahr Reststrafe zu verbüßen hätte.

Die Auflagen enthalten unter anderem den Punkt, dass ich eine ambulante Drogentherapie abschließen muss.

Wie man oben lesen kann, komme ich gerade aus so einer, die entsprechenden Nachweise, Berichte etc liegen dem Gericht auch vor.

Jetzt meine Frage, ob das "normal ist"?
Oder verstehe ich das falsch?

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ohne den genauen Wortlaut zu kennen gehe ich davon aus, dass Du regelmäßig zur negativ-Kontrolle erscheinen sollst, um nachzuweisen, dass Du weiterhin keine Drogen mehr konsumierst. Zur Sicherheit kannst Du gerne nochmal die Unterlagen in Kopie an das Gericht senden.

Meist geht es halt darum einen Täter von den Drogen (dauerhaft) fernzuhalten.

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#2
 Von 
go536413-95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Allerdings wird der von dir genannte Punkt noch einmal extra aufgeführt.
Bis zu 4 mal jährlich einen negativ Nachweis erbringen auf eigene Kosten.

Der Punkt mit der ambulanten Therapie lautet wörtlich "Ich muss mich in eine ambulanten drogentherapie oder nachsorge begeben und diese erfolgreich abschließen.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Prinzipiell können per 36 BtmG genauso Auflagen/Weisungen erteilt werden, wie bei einer normalen Bewährung nach 56 ff. StGB.

Zitat (von go536413-95):
die entsprechenden Nachweise, Berichte etc liegen dem Gericht auch vor.


Und daraus geht auch eindeutig hervor, dass der ambulante Teil der schon absolvierten Therapie, also die Nachsorge nehme ich mal an, erfolgreich abgeschlossen ist?!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go536413-95):
"Ich muss mich in eine ambulanten drogentherapie oder nachsorge begeben und diese erfolgreich abschließen.


Da gibt es zwei Interpretationsmöglichkeiten. Entweder weiß das Gericht bisher nicht , dass die bisherige Nachsorge der stationären Therapie schon erfolgreich beendet ist, oder sie möchten dass du trotzdem noch weiter ambulant in Therapie gehst.

Das wirst du beim Gericht nachfragen müssen.

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#5
 Von 
go536413-95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja daraus geht eindeutig hervor, dass ich sie erfolgreich abgeschlossen habe, mit einer positiven Bewertung.

Ich werde mich bei der zuständigen Stelle erkundigen, wenn dort wieder jemand erreichbar ist




-- Editiert von go536413-95 am 18.01.2020 18:18

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, ok, dann scheint das Gericht zu wollen, dass Du noch ambulant weiter machst. Oder sie haben es verpeilt.

Zitat (von go536413-95):
Ich werde mich bei der zuständigen Stelle erkundigen,


Jo, bei dem Richter, der den Beschluss unterschrieben hat.

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#7
 Von 
go536413-95
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterschrieben is dieser noch garnicht. Ich muss innerhalb 14 Tagen noch eine Stellungnahme abgeben.
Es handelt sich nur um den Entwurf.

Mal sehen, ich hoffe nur verpeilt.

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