Nicht genehmigte Wohnfläche

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Matthes123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht genehmigte Wohnfläche

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an euch und hoffe,dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich habe mir heute ein schönes Haus angeguckt und dann festgestellt, dass ein Schlafzimmer und ein Bad (mutmaßlich) als Nutzfläche deklariert worden sind. Im ursprünglichen Bauplan war dort eine Garage.

Jetzt ist meine Frage, wie bekomme ich heraus, ob dies eine genehmigte Wohnfläche ist oder ob man dies genehmigen kann bzw. Was qürde passieren, wenn ich das Haus kaufe und das Bauamt dies irgendwie mitbekommen sollte.
Haftet dann der Verkäufer oder Makler, da ich im ersten Moment davon ausgegangen bin, dass das Schlafzimmer nicht als Nutzfläche im Expose deklariert sein kann.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen lieben Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Möchtest du jetzt dieses schöne Haus kaufen?
https://www.123recht.de/forum/baurecht/Schoener-Schwarzbau-2-__f566313.html

Du hast ein Exposè vom Makler erhalten?
Du hast eine Besichtigung mit dem Makler gemacht?
Du hast schon ursprüngliche Baupläne? Von wem?

Zitat (von Matthes123123):
wie bekomme ich heraus, ob dies eine genehmigte Wohnfläche ist
Am besten den Makler fragen. Denn der hat mit dem potentiellen Verkäufer einen Vertrag gemacht und sollte aus den Unterlagen erkennen, was was ist.
Zitat (von Matthes123123):
da ich im ersten Moment davon ausgegangen bin
Ob für solch eigenartigen Irrtümer jemand anders als du haftet, ist wohl keine Frage.

Man sollte unsichere Investitionen nicht noch mit eigenen Irrtümern beginnen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Matthes123123):
Jetzt ist meine Frage, wie bekomme ich heraus, ob dies eine genehmigte Wohnfläche ist

In dem man nach offiziellen Dokumenten fragt und die sich vorlegen lässt.



Zitat (von Matthes123123):
oder ob man dies genehmigen kann

Das fragt man idealerweise das zuständige Amt.



Zitat (von Matthes123123):
Was qürde passieren, wenn ich das Haus kaufe und das Bauamt dies irgendwie mitbekommen sollte.

Gute Frage für ein Hellseherforum ... von "nichts" bis hin zu "Abriss- / Rückbauverfügung" ist alles drin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthes123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort
Es geht um dieses Haus


Und in den Plänen sieht man eine lange Garage für 2 Autos.
Aus dem hinteren Teil der Garage wurde jedoch Wohnraum gemacht.

Außerdem frage ich mich ob zum Wohnraum umgebauter Keller nicht auch nur semi legal ist, wobei da eigentlich auch nur ein Bett im Keller steht.

-- Editiert von Moderator am 20.01.2020 10:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Matthes123123):
Und in den Plänen sieht man eine lange Garage für 2 Autos.
Das werden die Ursprungs-Pläne für den Bau /die Baugenehmigung sein.

Wenn weder der Makler noch der pot. Verkäufer dir nachweisen können, dass die Nutzungsänderung samt Umbau durch eine Genehmigung *legal* wurde, dann kannst du den Makler damit beauftragen, diese Info zu beschaffen. Vielleicht liegt die doch vor.
Oder du beschaffst sie dir vom pot. Verkäufer.
Oder du fragst die zuständige Baubehörde. Baujahr 1978, Umbau DG---wann? Umbau KG und außen---wann?

Zitat (von Matthes123123):
Außerdem frage ich mich ob zum Wohnraum umgebauter Keller nicht auch nur semi legal ist,
Das ist das gleiche wie beim Garagen-u. Keller-Wohnraum--- kann legal sein.

Semilegal kennt weder die Baubehörde noch ein Architekt.
In einem legal gebauten und genehmigten Keller-Wohnraum muss gar nichts stehen. Es müssen aber Kriterien für Wohnraum in Kellergeschossen erfüllt sein. Möbel gehören nicht dazu.

zum Exposè: Balkon, Dachterrasse, Terrasse, Garage, Stellplatz, Bad mit Wanne, Gäste WC, voll unterkellert
Ich erkenne aus den Plänen weder 9 Zimmer, noch Balkon/Dachterrasse, noch Souterrain mit Bad/WC, und auch keine Außentreppe vom OG zum EG.
Ein Nachtrag zur Baugenehmigung wurde nur für den Ausbau des DG eingereicht. (Plan DG)

(Ich würde den Makler in die Spur schicken und aktuelle, genehmigte Pläne vorlegen lassen).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Wenn ich mir die Unterlagen/Daten so ansehe (und ich arbeite schon seit über zwei Jahrzehnten in einem Architekturbüro in der Planung) schreit mich etliches an, was garantiert so nicht genehmigt wurde und auch ganz sicher nicht mal genehmigungsfähig ist!

Mir liegen zwar nicht alle Daten/Planunterlagen vor, aber mir wird schon fast schwindlig vom vielen Kopfschütteln, wenn ich von all den scheinbar ungenehmigten bis hin zu nicht mal genehmigungfähigen Nutzungsänderungen und Umbauten etc lese, wie z.B. Wohnbebauung bis direkt zur Grundstücksgrenze, statt Grenzabstand, überlange Grenzbebauung, offenbar in nicht zulässiger Weise ausgebauter Keller, die sicherlich so auch nicht zulässige Dachterrasse, fehlender Brandschutz incl. Fluchtwege, zu geringer Abstand zum Nachbarn (mit nur einer Baulast lässt sich das garantiert auch nicht ohne Weiteres legalisieren!), vermutlich auch Überschreitung der GRZ und GFZ, evt. auch der maximal zulässigen Vollgeschossigkeit etc etc etc.

Auch ein nachträgliches genehmigen lassen, wird so wie es da jetzt steht ganz sicher nicht klappen! Zudem müssen nachträgliche Bauanträge immer dem aktuellen(!) Stand der bautechnischen und rechtlichen Vorgaben entsprechen, also nicht dem Stand, als es seinerzeit geändert wurde! Und in den letzten Jahren ist etliches davon deutlich strenger geworden!

Also, wenn Du Dir nicht selbst ein Kuckucksei ins Nest holen willst, das noch seeeehr teuer werden kann, solltest Du Dir sämtliche bisherige Genehmigungen geben lassen und auch sonst alles mega-penibel rechtlich absichern Und natürlich auch absolut alles im Kaufvertrag erwähnen! Und wenn Du nicht den Sprung in kalte Wasser fürchtest, solltest Du am besten auf Nr. Sicher gehen und unbedingt auch Rücksprache mit dem Bauordnungsamt halten!

Falls Du diese Doppelhaushälfte wirklich kaufen willst, mach Dich also unbedingt schon mal auf etliche baurechtliche Probleme gefasst!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Hier darf keine Rechtsberatung erteilt werden! Ich würde dir empfehlen, den Link schleunigst zu entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

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