Unklarer Mietvertrag

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Malo123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarer Mietvertrag

Hallo liebe Leute,

fiktiver Fall. 3 Personen haben vor einigen Jahren einen Mietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet und die Wohnung nun gekündigt. Der Mietvertrag ist wie die meisten Mietverträge aufgebaut, mit einem interessanten Unterschied. Das Datum des Einzuges wird als Hauptmieterwechsel bezeichnet (2015), daneben steht als Mietbeginn ein weiteres Datum (2005).
Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Vermieter also versucht, eine Art Vertragsübernahme durchzuführen, allerdings wird im Vertrag an keiner Stelle auf den ursprünglichen Mietvertrag verwiesen. Es ist auch an keiner Stelle die Rede von einer Vertragsübernahme oder einem Vertragseintritt, es wird auch keine austretende Partei benannt.
Kann davon ausgegangen werden, dass es sich damit um einen neu abgeschlossen Mietvertrag handelt? Die Wohnung wurde 2015 unrenoviert übergeben, womit Schönheitsreparaturen laut BGH-Urteil nicht durchgeführt werden müssten. Der Vermieter beruft sich allerdings auf den Mietbeginn 2005, wo die Wohnung an den Vorvorvormieter renoviert übergeben wurde. Die Wohnung wurde immer als Wohngemeinschaft genutzt.
Zudem sind im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen Formulierungen zu finden, die auf recht aktuellen Rechtssprechungen basieren, also im ursprünglichen Mietvertrag von 2005 so nicht enthalten sein können. Der ursprüngliche Mietvertrag von 2005 liegt nicht vor und es wurde auch nicht auf ihn verwiesen.

-- Editiert von Malo123 am 18.01.2020 23:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

In 2015 hatten alle vorherigen Mieter gekündigt und der Mietvertrag wurde mit 3 neuen Mietern abgeschlossen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Malo123):
Kann davon ausgegangen werden, dass es sich damit um einen neu abgeschlossen Mietvertrag handelt?

Nicht unbedingt.



Zitat (von Malo123):
Der Vermieter beruft sich allerdings auf den Mietbeginn 2005, wo die Wohnung an den Vorvorvormieter renoviert übergeben wurde.

Und das kann er wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malo123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
In 2015 hatten alle vorherigen Mieter gekündigt und der Mietvertrag wurde mit 3 neuen Mietern abgeschlossen?

Nein. Zwei neu, eine wohnte bereits ein paar Monate in der Wohnung. Der vorherige Vertrag wurde nach gleichem Schema erstellt und stellt auch nicht den ursprünglichen Vertrag von 2005 dar. Die Persone, die bereits in der Wohnung wohnte, wohnt jetzt allerdings nicht mehr in der Wohnung und ist aus dem Mietvertrag ausgetreten. Mit einer Zusatzvereinbarung die von allen unterschrieben wurde. Die Praxis der Vertragserstellung hat sich 2016 nämlich geändert, da es einen Eigentümerwechsel gab. Seitdem wurde alles mit Untermietverträgen geregelt.

-- Editiert von Malo123 am 19.01.2020 01:16

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Malo123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und das kann er wie genau beweisen?

Vermutlich gibt es noch ein Übergabeprotokoll von 2005, aber das ist jetzt Spekulation. Bewiesen werden kann, das die Wohnung bei Vertragsunterzeichnung 2015 nicht renoviert war. Und keine der Personen, die 2015 unterschrieben haben, waren 2005 schon Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Malo123):
Das Datum des Einzuges wird als Hauptmieterwechsel bezeichnet (2015), daneben steht als Mietbeginn ein weiteres Datum (2005).


Ein Mietbeginn kann nur aus Zahlen bestehen; welches Datum wurde vermerkt?
Oder sind Sie einen bestehenden Mietvertrag beigetreten? Das zu wissen würde die nächste Frage beantworten.

Zitat (von Malo123):
Kann davon ausgegangen werden, dass es sich damit um einen neu abgeschlossen Mietvertrag handelt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Malo123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):


Ein Mietbeginn kann nur aus Zahlen bestehen; welches Datum wurde vermerkt?
Oder sind Sie einen bestehenden Mietvertrag beigetreten? Das zu wissen würde die nächste Frage beantworten.



Als Mietbeginn wurde 2005 vermerkt, als Hautmieterwechsel 2015.
Genau das ist ja die Frage, die ich mir stelle. Der Mietvertrag ist aufgebaut und formuliert wie ein neuer Mietvertrag. Es steht nirgendwo etwas davon, das wir einem bestehenden Mietverhältnis beitreten. Dieser Vermutung ergibt sich nur aus dem Datum des Mietbeginns, das 10 Jahre vor unserem Einzug liegt. und so argumentiert letztendlich auch der Vermieter.

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