Gutachten zu Immobilien

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
Gutachten zu Immobilien

vielleicht bin ich damit hier völlig verkehrt,
dann sagt mir bitte, wo ich besser nachfragen könnte.

es geht um Gutachten zu Wohnungen, die für ein Nachlassverzeichnisses begutachtet wurden.
Die Immobilien waren lebzeitig unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt worden, deshalb wurde zum einen begutachtet, was sie am Todestag wert waren, zum anderen, was sie zum Schenkungszeitpunkt wert waren.
Da es Mietobjekte sind, wurde nach Ertragswert begutachtet.
Die Wohnungen wurden seit der Schenkung lediglich bewohnt, nicht saniert oder sonst wie wertsteigernd ausgestattet, Ausstattungen wie Therme, Elektro- und Wasserinstalation sind aus Zeiten vor Schenkung.

Was ich nicht verstehe:
Bei einer der Wohnungen soll in den 3 Jahren vom Schenkungszeitpunkt bis zum Todesfall eine Wertsteigerung von etwa 50% stattgefunden haben. Wie kann das sein?
Bei einer anderen Wohnung hat der Gutachter für Bodenrichtwerte und erzielbare Miete für beide Zeitpunkte die selben Werte zugrundegelegt, trotzdem ist die Wohnung laut Gutachten zum Schenkungszeitpunkt viel weniger wert, als zum Todeszeitpunkt. In meinem laienhaften Verständnis sind die 10 Jahre Restnutzungsdauer ab Todestag Teil der 20 Jahre Restnutzungsdauer nach Schenkung. Wieso kann der Ertragswert der Wohnung dann zum Schenkungszeitpunkt trotzdem viel geringer sein?

Mit bestem Dank für Eure Antworten

P!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wieso kann der Ertragswert der Wohnung dann zum Schenkungszeitpunkt trotzdem viel geringer sein?


Die Fragen sollte man dem Gutachter stellen. Ohne Einblick in die Gutachten zu haben, können die Fragen nicht beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Fragesteller
ich kann leider keine Antwort auf die Frage geben
ab den wichtigen Hinweis:

Nehmen wir an, eine Immobilie wird um 100.000 € zu hoch bewertet.
Die Erbschaftsteuer auf diese zu vielen 100.000 € sei 40%, also 40.000 €.
(Ich nehme diese runden Zahlen, damit ich Kopf rechnen kann.)

Ein Verkehrswertgutachten von einem (ich schreibe es bewusst so) gerichtlich anerkannten Gutachter nach den Wunschvorstellungen vom Richter koste 10.000 €. Achtung: Das ist ein rein fiktiver Betrag!
ABER, der Richter muss NICHT nach dem von dir bezahlten Gutachen urteilen!!!

Zu den im Beispiel unterstellten 40.000 € Erbschaftsteuer (zu viel)
kommt noch das Kostenrisiko von 10.000 € für das von dir beauftragte Verkehrswertgutachten
+ das Kostenrisiko der vollen Gerichtskosten.

0x Hilfreiche Antwort

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