14 jähriger wegen Dealens angezeig

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sonja42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
14 jähriger wegen Dealens angezeig

Hallo

Mein Sohn (14 Jahre) wurde diese Woche von der Kriminalpolizei aus der Schulklasse gezogen und durchsucht .
Die Kriminalpolizei hatte mich hinterher angerufen und mir Bescheid gesagt das er wegen dealens von Gras angezeigt wurde und er vernommen werden muss. Natürlich nicht ohne einen Erziehungsberechtigten.
Da ich noch nie wirklich noch nie mit sowas zu tun hatte bin ich total überfordert. Nach Gesprächen mit meinem Sohn hat er wohl schmiere gestanden aber selber nicht gedealt nun meine Frage besuche ich einen Anwalt? Wie soll sich mein Sohn verhalten bei der Polizei? Was kann ihm passieren ?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Sonja42):
Mein Sohn (14 Jahre) wurde diese Woche von der Kriminalpolizei aus der Schulklasse gezogen und durchsucht .

Wurde etwas gefunden?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Kommt alles drauf an, wie der genaue Tatvorwurf lautet und ob man lieber die Strategie des "reinen Tisch machens" fahren möchte, oder nicht.

Zitat (von Sonja42):
Nach Gesprächen mit meinem Sohn hat er wohl schmiere gestanden aber selber nicht gedealt


Das ändert nicht zwingend was. Ausserdem neigen Kids dazu ihre Beteiligung an solchen Dingen ggü. den Eltern herunterzuspielen. Auch wenn sie ansonsten ehrlich sind und ein gutes Vertrauensverhältnis besteht.

Zitat (von Sonja42):
einen Anwalt?


Schaden kann er nicht. Wenn genug Geld zur Verfügung steht, man also nicht auf den Euro schauen muss, kann man die Sache natürlich einem Anwalt übergeben und den machen lassen. Wenn man sich für diese Variante entscheidet, sollte man natürlich vorher keinerlei Aussage bei der Polizei machen.

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#3
 Von 
Sonja42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gefunden wurde nichts er hatte bis jetzt auch noch nie mit sowas zu tun. Die Polizisten haben mir am Telefon nur gesagt das er wegen Deals angezeigt wurde ....Nun frage ich mich soll er zugeben das er dabei war ...soll er lieber nichts sagen ? Ich habe keine Ahnung was der richtige Weg ist ... ich bin normalerweise der Meinung wer ******* baut muss dafür gerade stehen...aber wie geht es weiter ? Schule ? Führungszeugnis? Usw

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Sonja42):
Nun frage ich mich soll er zugeben das er dabei war ...soll er lieber nichts sagen ? Ich habe keine Ahnung was der richtige Weg ist ...


Das können wir von hier von hier aus auch nicht wissen. "wegen dealens angezeigt" ist ein weiter Begriff. Da kann es um 1mal 1 Gramm gehen oder auch um 10mal 100g. Und das ist natürlich ein ziemlicher Unterschied.

Ohne den exakten Tatvorwurf zu kennen, kann man hier keinen sinnvollen Rat geben, was aus juristischer Sicht das beste ist.

Gerade bei Betäubungsmitteldelikten geht es ja oft nicht nur um die eine Sache, bei der man auf frischer Tat erwischt wurde, sondern im Zuge der Ermittlungen kommen oft auch noch ganz andere Sachen (weitere Taten gleicher Art) heraus. Gerade wenn es mehrere Beteiligte gibt.


Zitat (von Sonja42):
ich bin normalerweise der Meinung wer ******* baut muss dafür gerade stehen


Kann man natürlich auch machen, mit dem Risiko, dass mehr herauskommt als notwendig wäre. Den Kopf wird man ihm unter dem Strich nicht abreißen, wenn er nicht Teil einer Bande ist, die seit Monaten schwunghaften Handel mit kiloweise Gras betreibt.

Wäre es mein Kind, würde ich es noch mal eindringlich befragen, was wirklich alles gewesen ist in Sachen Drogen, auch in der Vergangenheit, und ihm erklären, dass es extrem wichtig ist, dass es mir die komplette Wahrheit sagt, egal wie "doof" die auch vielleicht ist.

Zitat (von Sonja42):
Schule ? Führungszeugnis?


Wenn das dealen an der Schule, während der Schulzeit stattgefunden hat, wird es von dort aus sicherlich auch irgendwelche Konsequenzen geben.

Das Führungszeugnis wird sauber bleiben. Damit es bei einem 14 jährigen einen Eintrag ins Führungszeugnis gäbe, müsste eine min. 6monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden. Ganz so viel wird er wohl nicht auf dem Kerbholz haben, dass es zu solch einer Strafe kommt.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Sonja42):
und er vernommen werden muss

Dazu sollte man noch mal klar machen dass er das nicht muss, sprich sein Erscheinen ist absolut freiwillig, auch wenn die Polizei es als "ist erforderlich" formuliert.

Und man sollte auch wissen dass Befragungen von Heranwachsenden seitens der Gesprächsführung in der Regel gut zu steuern sind, d.h. es wird vermutlich so einiges - gerichtsfest - ans Tageslicht kommen von dem Du noch nichts weißt, und die Polizei vermutlich auch noch nicht.

Alles weitere ist eine Frage Deiner persönlichen Erziehungsstrategie. ;)


Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Dazu sollte man noch mal klar machen dass er das nicht muss, sprich sein Erscheinen ist absolut freiwillig, auch wenn die Polizei es als "ist erforderlich" formuliert.


Sofern er als Beschuldigter vorgeladen wird ist das korrekt, wenn die Ladung als Zeuge im Auftrag der Staatsanwaltschaft kommt, sieht es hingegen anders aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ein anderes Problem, das ich hier noch sehe ist, dass das Jugendamt sicherlich auch noch hellhörig werden wird.

Was die Tat betrifft: Wie es weiter geht kann jetzt schwer beurteilt werden. Es müsste geschaut werden, was genau der Tatvorwurf ist. Das erhält man irgendwann mal schriftlich. Sollte sich daraus ergeben, dass der Filius schon öfters aufgefallen ist, sollte man ggf. schauen evtl. einen Anwalt, im Rahmen einer Erstberatung (Preise sind gedeckelt), konsultieren.
Das Problem wird auch die Stigmatisierung sein, denn sollte er der Schule verwiesen werden, was sehr wahrscheinlich ist, werden die anderen Schulen, das früher oder später erfahren und/oder Fragen, warum der Sohn die Schule gewechselt hat. Spätestens, wenn o.g. Straftat erwähnt wird, werden viele Schulen eher ablehnen, als zustimmen. Da wird noch ein Spießrutenlauf folgen.

Im Erwachsenenstrafrecht ist das ein Verbrechen und die Mindeststrafe beträgt 1 Jahr. - Darf ich einmal Fragen, um welches Bundesland es sich handelt?
Der Strafrahmen kann sein Freizeitarrest, Jugendarrest, Sozialstunden usw. aber auch Weisungen können dabei sein. Eine Jugendstrafe halte ich aber für sehr unwahrscheinlich!
Sollte sich aber herausstellen, dass der Sohnemann wirklich nur Schmiere gestanden hat und nicht aktiv am Handel beteiligt war, kann auch das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt werden (Sozialstunden oder was ähnliches).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, auch "schmiere stehen" kann unter dem Gesichtspunkt der Mittäterschaft als Handel mit ...... klassifiziert werden. Stichwort: Arbeitsteilung. Jeder macht das, was er am besten kann.

Ich nehme die Anregung von Streetworker auf. Zunächst einmal wirklich ein intensives GEspräch mit dem Sohn führen. Dabei das Augenmerk nicht auf das Exculpieren richten (war doch nicht der Rede wert, die anderen sind die bösen Buben), sondern auf die Ws: wer, wann, was wieso, wo, wie oft. Und danach kann man dann entscheiden, wie es weiter geht. Bitte auch damit rechnen, dass die Mittäter ihn beschuldigen. Und auch versuchen, zu ergründen, ob er selbst ein Drogenproblem hat. WEnn letzteres der Fall ist, bitte sofort eine Beratungsstelle aufsuchen, gibt es inzwischen in jeder größeren Stadt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, auch "schmiere stehen" kann unter dem Gesichtspunkt der Mittäterschaft als Handel mit ...... klassifiziert werden. Stichwort: Arbeitsteilung. Jeder macht das, was er am besten kann.
Absolut korrekt, nur selbst dann sollte die Strafe entsprechend milder ausfallen, ich denke, da sind wir uns einig. Es kann ja auch sein, dass der Filius sich gar nicht darüber bewusst war, dass er für einen Deal schmiere stehen wollte und dachte es geht um was anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Im Erwachsenenstrafrecht ist das ein Verbrechen...


Wie kommst Du darauf? Der bisherigen Schilderung nach ist nichts zu erkennen, was auf einen Verbrechenstatbestand hindeutet.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zählt Handel mit Btm nicht als Verbrechen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nur wenn gewerbsmäßig oder in nicht geringer Menge (die geht bei Gras je nach Qualität bei ca. 50 bis 100g Brutto los)

Ansonsten Vergehen nach § 29(1)1, 3. Alt. BTMG

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.01.2020 18:20

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sonja42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen
Erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten bis jetzt
Ich habe mit meinen sohnemann lange und intensiv gesprochen .
Dabei kamen noch ein paar Sachen raus mit denen ich nicht gerechnet habe.
Hoffentlich kann ich das so schreiben das man es versteht
Mein Sohn hat dem Anderen Geld gegeben um Das Gras zu kaufen der andere hat es dann auf den Schulhof verkauft ...Und er hat dabei bzw. Schmiere gestanden ..dabei wurden sie wohl beobachtet und klar wurde die Polizei informiert.
Mein Sohn war noch nie auffällig und hat mir auch versichert das er selber noch nie Drogen genommen hat ( versuche es zu glauben was mir im Moment schwer fällt )
Wie die Anzeige nun genau lautet weis ich immer noch nicht am Donnerstag hat er einen Termin bei der Polizei .
Ich habe bis jetzt auch noch nichts schriftliches
Es ist ein guter Junge und wir haben auch ein gutes Verhältnis gehabt und das erste mal solche Probleme was mich als Mutter im Moment überfordert aber da müssen wir durch

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Sonja42):
Wie die Anzeige nun genau lautet weis ich immer noch nicht


Gemeinschaftlicher Handel mit Betäubungsmitteln wahrscheinlich.

Um wieviel Gramm ging es denn?

Haben sie mal mit den Eltern des anderen Jungen gesprochen, was die zu tun gedenken?

Wenn deren Sohn ein komplettes Geständnis hinlegen wird, wäre das für den eigenen Sohn wahrscheinlich auch angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sonja42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Um wieviel Gramm wissen die Jungs selber nicht es war wohl nicht mehr wie 2 Gramm da es sich nach Aussage der Jungs um eine Blütenpolle oder Knospe ( keine Ahnung ob das so richtig ist ) handelte .

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Naja, 2g sind kein Drama.

Ich würde mich mal mit den Eltern des anderen Jungen in Verbindung setzen, und wenn die ebenso der Meinung sind, dass ihr Sohnemann für den Mist den er baut gerade stehen soll, können die beiden einfach ein Geständnis ablegen. Halt immer unter der Voraussetzung, dass es keine weitere Leichen im Keller gibt, die dadurch zu Tage gefördert werden könnten. Die Polizei wird natürlich auch wissen wollen, wo sie das Zeug her haben.

Ansonsten, wenn das (keine Leichen im Keller) nicht hundertprozentig sichergestellt ist, wäre es wahrscheinlich das Klügste wenn beide einfach jegliche Angabe zur Sache verweigern und man einfach abwartet, wie es weitergeht. Solch eine Aussageverweigerung darf den beiden nicht nachteilig angerechnet werden, und wird es auch nicht. Vorteil bei dieser Variante ist halt, dass sie sich bei der Vernehmung nicht verplappern können und der Polizei ggf. irgendetwas erzählen, was sie noch gar nicht weiß. Macht in der Form aber nur dann wirklich Sinn, wenn beide Jungs an einem Strang ziehen, also beide schweigen und nicht der eine aussagt und der andere nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sonja42):
Mein Sohn hat dem Anderen Geld gegeben um Das Gras zu kaufen der andere hat es dann auf den Schulhof verkauft ...Und er hat dabei bzw. Schmiere gestanden


Dann wäre gemeinschaftlicher Handel sowieso erfüllt und das "Schmiere stehen" wäre irrelevant.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Macht in der Form aber nur dann wirklich Sinn, wenn beide Jungs an einem Strang ziehen, also beide schweigen und nicht der eine aussagt und der andere nicht.


Das Prisoner's Dilemma, oder? ;)

In dem Fall sollte man unbedingt mit den Eltern des anderen Jungen sprechen. Nachher drängen die ihren Sohn noch zu der Aussage, der Sohn der TE wäre der eigentliche Antrieb hinter der Sache gewesen und er hätte den anderen nur vorgeschickt, um im sicheren Hintergrund zu bleiben.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 21.01.2020 11:49

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#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Vielleicht klingt es nun etwas harsch, aber wenn es bei 2 g ein Urteil gibt, ist durchaus ein Warnschuss (Freizeitarrest oder Sozialstunden) keine schlechte Idee. Oftmals werden für die Sozialstunden Einrichtungen vorgeschlagen, die Bezug zur Tat haben. Je eher einem Menschen klar gemacht wird, was er ggf. anderen antut, desto eher denkt er darüber nach sich zu ändern.
Ich würde dem Filius klar machen (im ruhigen Ton), dass, was er da macht, später nicht so glimpflich ausgehen wird und er sich damit seine Zukunft verbaut und viele Berufe dadurch nicht mehr möglich werden (er kann auch gerne mal hier im Forum lesen, was es an Posts gibt, wo Leute über ihren "Kummer" bzgl. Vorstrafen, Sicherheitsüberprüfungen u.v.m. schreiben). Wenn er Arzt, Anwalt, Pilot, Lehrer usw. werden möchte ist eine Vorstrafe, die im BZR steht später oft der Dolchstoß für seine Karriere (es mag sehr wenige Ausnahmen geben) - ohne wenn und aber.
Machen Sie ihm auch klar, dass THC durchaus ein hohes Suchtpotential haben kann und viele Leute ruiniert. Erklären sie ihm vielleicht auch, dass es durchaus legales THC (medizinische Verwendung) gibt, dies aber nicht auf der Strasse zu kaufen gibt und das aus o.g. Gründen (Missbrauch) streng überwacht wird. Sie können auch diverse Analogien verwenden, was den Kauf und Handel von diversen anderen Sachen "auf der Strasse" betrifft (Zigaretten aus Asien, rezeptpflichtige Medikamente) und dass diese ein extremes gesundheitliches Risiko mit
sich bringen.
Wenn jemand etwas verstanden hat, dann kann er darüber nachdenken und auch Reue zeigen (und das ist immer gut). Androhungen wie "dafür kommst Du später in den Knast" sind zwar teilweise richtig, helfen aber nicht im frühen Alter zu erkennen, was sie eigentlich mit der Tat angerichtet haben.
Ggf. wird auch noch die Jugendgerichtshilfe dem Sohnemann dies grob klar machen.

1x Hilfreiche Antwort

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