Hallo Leute,
vor einiger Zeit hatte ich ja einen Widerspruch abgegeben gegen ein VB von FKH wegen doppelten Kosten.
Hatte beantragt, dass die deren VB an das Gericht abgeben und dass das Gericht denen eine Frist setzt für die Klageabgabe.
Nun habe ich das Urteil bekommen.
Das Gericht urteilte, dass die nicht zuständig sind und verweist auf das zuständige Gericht.
Auch im Brief war folgendes Schreiben vom FKH an das Gericht von vor paar Monaten:
https://imgur.com/a/FEFk3DL
Was bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag?
Soll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen?
-- Editiert von MilatAFK am 19.01.2020 18:38
FKH OHG Widerspruch, VB bleibt aufrecht mit der Maßgabe? Klage zurückgenommen? Gewonnen?
19. Januar 2020
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Frage vom 19. Januar 2020 | 18:29
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
FKH OHG Widerspruch, VB bleibt aufrecht mit der Maßgabe? Klage zurückgenommen? Gewonnen?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2020 | 19:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
So aus dem Zusammenhang gerissen ist es schwer, Dir sachgerecht zu antworten.
ZitatWas bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag? :
Weil die Gegenpartei immer über Anträge oder Stellungnahmen informiert wird.
1. lese ich so, dass der Antragsteller seine Kosten reduziert, der Rest aber aufrecht erhalten bleiben soll.
Passt das irgendwie zu Deinem Einspruch?
ZitatSoll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen? :
Du meinst sicherlich an das zuständige Gericht.
Gab es bei Dir nicht zusammen mit der Zustellung eine Rechtsbehelfsbelehrung, der auch zu entnehmen war innert welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist und vor allem wo?
Berry
#2
Antwort vom 19. Januar 2020 | 19:10
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSo aus dem Zusammenhang gerissen ist es schwer, Dir sachgerecht zu antworten. :
ZitatWas bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag? :
Weil die Gegenpartei immer über Anträge oder Stellungnahmen informiert wird.
1. lese ich so, dass der Antragsteller seine Kosten reduziert, der Rest aber aufrecht erhalten bleiben soll.
Passt das irgendwie zu Deinem Einspruch?
ZitatSoll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen? :
Du meinst sicherlich an das zuständige Gericht.
Gab es bei Dir nicht zusammen mit der Zustellung eine Rechtsbehelfsbelehrung, der auch zu entnehmen war innert welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist und vor allem wo?
Berry
Zu Nr 1. Im Original ist die Hauptforderung 29,99 (gerechtfertig)
Verfahrenskosten:
Gerichtskoten 32 Euro
Rechtsanwaltskosten 96, xx Euro
Nebenforderungen
Mahnkosten 25 Euro
Inkassokosten 83 Euro
Insgesamt ungefährt 270 oder so.
Gegen diese 270 habe ich dann widersprochen wegen den doppelten Kosten von Rechts und Inkassokosten und hohen Mahnkosten.
Zu 2. Ja nach dem widerspruch gab das gericht in mayen mir bescheid dass der verfahren an das amtsgericht altona geht mehr nicht.
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