FKH OHG Widerspruch, VB bleibt aufrecht mit der Maßgabe? Klage zurückgenommen? Gewonnen?

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
FKH OHG Widerspruch, VB bleibt aufrecht mit der Maßgabe? Klage zurückgenommen? Gewonnen?

Hallo Leute,

vor einiger Zeit hatte ich ja einen Widerspruch abgegeben gegen ein VB von FKH wegen doppelten Kosten.
Hatte beantragt, dass die deren VB an das Gericht abgeben und dass das Gericht denen eine Frist setzt für die Klageabgabe.

Nun habe ich das Urteil bekommen.
Das Gericht urteilte, dass die nicht zuständig sind und verweist auf das zuständige Gericht.
Auch im Brief war folgendes Schreiben vom FKH an das Gericht von vor paar Monaten:



https://imgur.com/a/FEFk3DL

Was bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag?
Soll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen?


-- Editiert von MilatAFK am 19.01.2020 18:38

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So aus dem Zusammenhang gerissen ist es schwer, Dir sachgerecht zu antworten.

Zitat (von MilatAFK):
Was bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag?


Weil die Gegenpartei immer über Anträge oder Stellungnahmen informiert wird.
1. lese ich so, dass der Antragsteller seine Kosten reduziert, der Rest aber aufrecht erhalten bleiben soll.
Passt das irgendwie zu Deinem Einspruch?

Zitat (von MilatAFK):
Soll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen?

Du meinst sicherlich an das zuständige Gericht.
Gab es bei Dir nicht zusammen mit der Zustellung eine Rechtsbehelfsbelehrung, der auch zu entnehmen war innert welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist und vor allem wo?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
So aus dem Zusammenhang gerissen ist es schwer, Dir sachgerecht zu antworten.

Zitat (von MilatAFK):
Was bedeutet Nr 1? Wieso sehe ich deren Antrag?


Weil die Gegenpartei immer über Anträge oder Stellungnahmen informiert wird.
1. lese ich so, dass der Antragsteller seine Kosten reduziert, der Rest aber aufrecht erhalten bleiben soll.
Passt das irgendwie zu Deinem Einspruch?

Zitat (von MilatAFK):
Soll ich nochmal an das neue Gericht meine Anträge stellen?

Du meinst sicherlich an das zuständige Gericht.
Gab es bei Dir nicht zusammen mit der Zustellung eine Rechtsbehelfsbelehrung, der auch zu entnehmen war innert welcher Frist das Rechtsmittel einzulegen ist und vor allem wo?

Berry



Zu Nr 1. Im Original ist die Hauptforderung 29,99 (gerechtfertig)
Verfahrenskosten:
Gerichtskoten 32 Euro
Rechtsanwaltskosten 96, xx Euro

Nebenforderungen
Mahnkosten 25 Euro
Inkassokosten 83 Euro

Insgesamt ungefährt 270 oder so.

Gegen diese 270 habe ich dann widersprochen wegen den doppelten Kosten von Rechts und Inkassokosten und hohen Mahnkosten.

Zu 2. Ja nach dem widerspruch gab das gericht in mayen mir bescheid dass der verfahren an das amtsgericht altona geht mehr nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.