Hallo
Ich hätte gern mal gewusst,wenn ein Elternteil im Alter ins Altersheim geht,und hat eine geringe Rente,aber ein erspartes kleines Vermögen,wird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente? Gruß
-- Editiert von Moderator am 20.01.2020 15:45
-- Thema wurde verschoben am 20.01.2020 15:45
kosten fürs Altersheim ?
19. Januar 2020
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Frage vom 19. Januar 2020 | 19:17
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 7x hilfreich)
kosten fürs Altersheim ?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2020 | 19:53
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Das Vermögen muss für die Heimkosten verwendet werden. Wer soll denn die Heimkosten zahlen?
#2
Antwort vom 19. Januar 2020 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32295 Beiträge, 5678x hilfreich)
Das kommt auf die Kosten des Heimes an. Beides wird für die Heimkosten verwendet.Zitatwird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente? :
Und auch die Gelder aus Pflegeversicherung, die man sicher hat.
Ein kleiner Betrag Vermögen bleibt erhalten.
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#3
Antwort vom 19. Januar 2020 | 21:52
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 7x hilfreich)
Was heisst das ?ein kleiner Betrag bleibt erhalten? Gibt es da Richtlinien ? GrußZitat:Das kommt auf die Kosten des Heimes an. Beides wird für die Heimkosten verwendet.Zitatwird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente? :
Und auch die Gelder aus Pflegeversicherung, die man sicher hat.
Ein kleiner Betrag Vermögen bleibt erhalten.
#4
Antwort vom 20. Januar 2020 | 11:58
Von
Status: Bachelor (3556 Beiträge, 563x hilfreich)
ZitatWas heisst das ?ein kleiner Betrag bleibt erhalten? Gibt es da Richtlinien ? Gruß :
5000 €, darf eine Person behalten, sowie ein monatl. Taschengeld von rund 120 € im Heim.
Der Ehepartner ebenfalls 5000 €. Alles andere muss erst aufgebraucht werden, bevor der Staat zahlt.
Falls Lebensversicherungen bestehen, müssen die ebenfalls verwendet werden.
Und falls der Ehepartner welcher nicht ins Heim muss, gespartes Geld hat wird dieses bis auf die gen. 5000 € verwendet.
Falls Sozialleistungen benötigt werden, verlangt in der Regel das Amt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Schenkungen müssen zurückgezahlt werden.
Bei Abhebungen von über 2000 € könnten Rechnungen verlangt werden, damit nachvollzogen werden kann, wofür das Geld verwendet wurde.
Sollten staatliche Leistungen benötigt werden, werden die Lebenshaltungskosten des Ehepartners berücksichtigt. Der Satz liegt in der Regel über der Pfändungssumme.
#5
Antwort vom 20. Januar 2020 | 12:35
Von
Status: Master (4247 Beiträge, 2421x hilfreich)
Um es zu vervollständigen: bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wird, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist und Einkommen/Rente unzureichend ist, natürlich erst mal auf die Kinder zurückgegriffen.
aber wie das Sprichwort so sagt: Eine Mutter kann zwar ohne weiteres fünf Kinder nähren, aber fünf Kinder nicht unbedingt die Mutter...
#6
Antwort vom 23. Januar 2020 | 20:01
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Zitat[quote=Cat 2 :
Falls Sozialleistungen benötigt werden, verlangt in der Regel das Amt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Schenkungen müssen zurückgezahlt werden.
Bei Abhebungen von über 2000 € könnten Rechnungen verlangt werden, damit nachvollzogen werden kann, wofür das Geld verwendet wurde.
Heisst das, wenn ich heute 2000 Euro abgebe und dafür einkaufe, egal ob Drogen oder Kleinteile, für die kein kassenbon mehr vorhanden ist, und in 9 oder 10 Jahren ins Pflegeheim muss, krieg ich Probleme?
#7
Antwort vom 23. Januar 2020 | 21:28
Von
Status: Junior-Partner (5549 Beiträge, 2499x hilfreich)
Nein, da 2000 EUR nicht über 2000 EUR sind, und in 10 Jahren sind 10 Jahre um.
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