kosten fürs Altersheim ?

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
kosten fürs Altersheim ?

Hallo
Ich hätte gern mal gewusst,wenn ein Elternteil im Alter ins Altersheim geht,und hat eine geringe Rente,aber ein erspartes kleines Vermögen,wird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente? Gruß

-- Editiert von Moderator am 20.01.2020 15:45

-- Thema wurde verschoben am 20.01.2020 15:45

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Das Vermögen muss für die Heimkosten verwendet werden. Wer soll denn die Heimkosten zahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):
wird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente?
Das kommt auf die Kosten des Heimes an. Beides wird für die Heimkosten verwendet.
Und auch die Gelder aus Pflegeversicherung, die man sicher hat.

Ein kleiner Betrag Vermögen bleibt erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Cat 2):
wird das Vermögen,erst aufgebraucht für die Heimkosten,oder nur die Rente?
Das kommt auf die Kosten des Heimes an. Beides wird für die Heimkosten verwendet.
Und auch die Gelder aus Pflegeversicherung, die man sicher hat.

Ein kleiner Betrag Vermögen bleibt erhalten.
Was heisst das ?ein kleiner Betrag bleibt erhalten? Gibt es da Richtlinien ? Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3556 Beiträge, 563x hilfreich)

Zitat (von Cat 2):
Was heisst das ?ein kleiner Betrag bleibt erhalten? Gibt es da Richtlinien ? Gruß


5000 €, darf eine Person behalten, sowie ein monatl. Taschengeld von rund 120 € im Heim.

Der Ehepartner ebenfalls 5000 €. Alles andere muss erst aufgebraucht werden, bevor der Staat zahlt.
Falls Lebensversicherungen bestehen, müssen die ebenfalls verwendet werden.

Und falls der Ehepartner welcher nicht ins Heim muss, gespartes Geld hat wird dieses bis auf die gen. 5000 € verwendet.

Falls Sozialleistungen benötigt werden, verlangt in der Regel das Amt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Schenkungen müssen zurückgezahlt werden.
Bei Abhebungen von über 2000 € könnten Rechnungen verlangt werden, damit nachvollzogen werden kann, wofür das Geld verwendet wurde.
Sollten staatliche Leistungen benötigt werden, werden die Lebenshaltungskosten des Ehepartners berücksichtigt. Der Satz liegt in der Regel über der Pfändungssumme.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Um es zu vervollständigen: bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wird, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist und Einkommen/Rente unzureichend ist, natürlich erst mal auf die Kinder zurückgegriffen.

aber wie das Sprichwort so sagt: Eine Mutter kann zwar ohne weiteres fünf Kinder nähren, aber fünf Kinder nicht unbedingt die Mutter...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
[quote=Cat 2

Falls Sozialleistungen benötigt werden, verlangt in der Regel das Amt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Schenkungen müssen zurückgezahlt werden.
Bei Abhebungen von über 2000 € könnten Rechnungen verlangt werden, damit nachvollzogen werden kann, wofür das Geld verwendet wurde.


Heisst das, wenn ich heute 2000 Euro abgebe und dafür einkaufe, egal ob Drogen oder Kleinteile, für die kein kassenbon mehr vorhanden ist, und in 9 oder 10 Jahren ins Pflegeheim muss, krieg ich Probleme?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein, da 2000 EUR nicht über 2000 EUR sind, und in 10 Jahren sind 10 Jahre um.

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