Hallo ihr lieben hier im Forum
Ich habe da mal eine Frage
Folgender Sachverhalt : ich war vom 26.07.17 krank geschrieben habe ab September 2017 bis September /Oktober 2018 krankengeld bekommen (Depression) also quasi nicht ausgeschöpft......
ich arbeite seit oktober 2018 wieder ich war nur mal wegen Erkältung und Gürtelrose krankgeschrieben in der Zeit jetzt musste ich erneut die reis Leine ziehen bin seit 14.01.2020 krankgeschrieben auf die Diagnose deswegen jetzt meine Frage:
Hab ich Anspruch auf Krankengeld nach der Lohnfortzahlung
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Krankengeld bei gleicher Diagnose
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wenn auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei "Erkältung" und "Gürtelrose" die Diagnose "Depression" nicht mit auftaucht als Nebendiagnose, dann dürfte noch ein Anspruch auf ca. 3-4 Monate Krankengeld wegen "Depression" bestehen.
@sonnenlicht
Nein das steht da nicht drauf und kommt auch nicht als neben diagnose vor Depression
Aber wie meinst du das 3-4 monate???
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Innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren nach Beginn der ersten Krankschreibung wegen einer Diagnose hat man in dieser Zeit maximal einen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Die Blockfrist läuft vom 26.07.2017 bis 25.07.2020.
Innerhalb dieser Zeit können maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der Diagnose "Depression" gezahlt werden.
Niemand muss Krankengeld *ausschöpfen*. die 78 Wochen sind nur die maximale Zeit bis zur Aussteuerung.Zitatkrankengeld bekommen (Depression) also quasi nicht ausgeschöpft..... :
Zitatich arbeite seit oktober 2018 wieder :
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html
Hier kannst du mal deine Zeiten als Beispiel einsetzen.
Ja.ZitatHab ich Anspruch auf Krankengeld nach der Lohnfortzahlung :
@Anami vielen Dank für die Antwort
Was passiert denn nach der Aussteuerung wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist
Ich kann in meiner jetzigen Situation nicht arbeiten gehen ich arbeite in der Ambulanten Pflege
Dann könntest du evtl. gem. Nahtlosigkeits-Regelung Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur erhalten.ZitatWas passiert denn nach der Aussteuerung wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
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