Krankengeld bei gleicher Diagnose

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Seelen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld bei gleicher Diagnose

Hallo ihr lieben hier im Forum
Ich habe da mal eine Frage

Folgender Sachverhalt : ich war vom 26.07.17 krank geschrieben habe ab September 2017 bis September /Oktober 2018 krankengeld bekommen (Depression) also quasi nicht ausgeschöpft......
ich arbeite seit oktober 2018 wieder ich war nur mal wegen Erkältung und Gürtelrose krankgeschrieben in der Zeit jetzt musste ich erneut die reis Leine ziehen bin seit 14.01.2020 krankgeschrieben auf die Diagnose deswegen jetzt meine Frage:
Hab ich Anspruch auf Krankengeld nach der Lohnfortzahlung
Für eine Antwort wäre ich dankbar

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Wenn auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei "Erkältung" und "Gürtelrose" die Diagnose "Depression" nicht mit auftaucht als Nebendiagnose, dann dürfte noch ein Anspruch auf ca. 3-4 Monate Krankengeld wegen "Depression" bestehen.

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#2
 Von 
Seelen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@sonnenlicht
Nein das steht da nicht drauf und kommt auch nicht als neben diagnose vor Depression

Aber wie meinst du das 3-4 monate???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren nach Beginn der ersten Krankschreibung wegen einer Diagnose hat man in dieser Zeit maximal einen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Die Blockfrist läuft vom 26.07.2017 bis 25.07.2020.
Innerhalb dieser Zeit können maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der Diagnose "Depression" gezahlt werden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Seelen ):
krankengeld bekommen (Depression) also quasi nicht ausgeschöpft.....
Niemand muss Krankengeld *ausschöpfen*. die 78 Wochen sind nur die maximale Zeit bis zur Aussteuerung.
Zitat (von Seelen ):
ich arbeite seit oktober 2018 wieder


https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html
Hier kannst du mal deine Zeiten als Beispiel einsetzen.

Zitat (von Seelen ):
Hab ich Anspruch auf Krankengeld nach der Lohnfortzahlung
Ja.

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#5
 Von 
Seelen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami vielen Dank für die Antwort
Was passiert denn nach der Aussteuerung wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist
Ich kann in meiner jetzigen Situation nicht arbeiten gehen ich arbeite in der Ambulanten Pflege

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Seelen ):
Was passiert denn nach der Aussteuerung wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist
Dann könntest du evtl. gem. Nahtlosigkeits-Regelung Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur erhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

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