Arge und Arbeitsaufnahme, UVG

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pat80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Arge und Arbeitsaufnahme, UVG

Hallo zusammen, ich bin neu hier.
Ich habe ein Problem mit der Arge.
Es ist so das ich am 01.10.2019 angefangen habe zu Arbeiten, ich muss direkt sagen das ich allein Erziehend bin. In dieser Wohnung ist die Versorgung meiner Tochter fast 7 Jahre alt geregelt. Meine Arbeitszeiten liegen von 08:00 Uhr bis 17:00 und auch teilweise Länger, je nachdem was zu tun ist. Meine Tochter geht in die Schule und sie besucht dann bis 16:30 Uhr die OGS. Da die die Schule sich 3-5 min Fußweg von unseren Zu Hause befindet, war es kein Problem das meine Tochter nach der Schule nach hause geht und wartet bis ich zu Hause bin, sie hat ein Schlüssel. Wenn sie dann eine halbe Std alleine ist, war es kein Problem, und wenn ich länger am Arbeiten bin, konnte meine Tochter immer zu einer Nachbarin. Das alles war perfekt geplant und geregelt, damit ich Arbeiten gehen kann.
Zu mein Problem:
Ich habe noch zwei weitere Kinder, meine große ist 16, mein kleinster wird 3, meine Kinder haben nicht die gleiche Mutter. Es ist so das ich bei beiden Kinder 1 mal im Jahr über meine wirtschaftliche Verhältnisse von der Unterhaltsvorschuss Kasse geprüft wurde, ich habe bei beiden Kindern immer alles eingereicht. Bei meiner großen hat es nie Probleme gegeben, auch wo ich eine Arbeitsstelle aufgenommen habe, keine Probleme. Mein kleiner ist am 04.02.2017 geboren, die Mutter hat sich 5 Mon später von mir getrennt, seit dem 01.06.2017 bin ich im Leistungsbezug, Dadurch das meine Tochter zu dieser Zeit noch in der Kita war, und ich sie nicht alleine zu Hause lassen konnte, hatte ich auch nicht die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten, ich habe auf 450€ gearbeitet, zudem habe ich noch Leistung von der Arge bekommen.zu dieser Zeit wurde ich geprüft, wegen mein Sohn. Ich habe der UV Kasse alle Unterlagen nachweislich zukommen lassen. Ich habe wie am Anfang geschrieben, am 01.10.2019 angefangen Vollzeit zu Arbeiten, am 10.10.2019 ist eine Lohnpfändung rein geflattert. jetzt wird mein Lohn von der UV Kasse Lüdenscheid wegen dem Vorschuss für mein Sohn gepfändet. Angeblich soll ich post bekommen haben das ich 150€ Unterhalt zahlen muss, wie gesagt, ich stand unter Leistungsbezug, ich habe aber keine Post bekommen, ich soll auch vom Gericht Post bekommen haben haben, auch diese habe ich nicht bekommen. Ich habe ein Anwalt eingeschaltet, jetzt will das Gericht erst mal meine Identität prüfen, ich verstehe da nur Bahnhof.
Wegen der Pfändung muss ich umziehen, da ich die Wohnung hier nicht mehr zahlen kann, ich habe eine Wohnung gefunden, wo ich zum 01.03.2020 einziehe. Jetzt ist die Versorgung meiner Tochter nicht mehr gewährleistet, wenn ich Arbeiten bin. Ich ziehe in die Nachbarstadt, ab da kann meine Tochter nicht mehr zu der Nachbarin wo sie immer hin konnte, da sie immer ab 17:00- 17:15 zu hause ist, Ich kann meine Tochter nicht so lange draußen rum lungern lassen, bis ich oder meine Nachbarin kommt. Sie kann auch nicht die Schule wechseln, meine Tochter hat schon einiges mit machen müssen, was ich hier nicht erläutern möchte, sie hat ihre soziale Kontakte, sie hat ein sehr guten Start in der Schule, außerdem muss ich eh immer hier hin fahren, da mein Chef hier wohnt und wir uns morgens hier immer treffen, so kann ich meine Tochter auch mit zur Schule nehmen. Der Arge interessiert das nicht, also das meine Tochter nicht mehr versorgt ist, Wenn ich kündige, bekomme ich drei Monate sperre, wenn meine Arbeitgeber mich kündigen müssen die das Geld zurück zahlen was gefördert wurde. Die bekommen nämlich 75% Förderung das ich da Arbeite. Ich wollte Kündigen und weiter auf 450€ da Arbeiten, aber irgendwie ist da der Wurm drin. Die wollen alle Leute aus dem Leistungsbezug nehmen, das alle am Arbeiten sind, aber das einen wenn man dann Arbeit hat solche Steine in den Weg gelegt werden, das geht mir nicht in den Kopf. Eine überlegung war auch eine Tagesmutter, aber wer soll die zahlen?
Ich muss schon insgesamt 130€ im Mon für die OGS zahlen, dann noch eine Tagesmutter, wofür Arbeite ich dann? ich verdiene 1300€ Netto Minus 200€ ca die gepfändet werden. Den Rest könnt ihr euch ausrechnen! ich hatte bezüglich der Tagesmutter auch bei der Arge angefragt, nein die wird nicht bezahlt.

Kann mir eine sagen was ich machen soll, wie komme ich aus den Kreis raus?

Ich bin am verzweifeln?

MfG

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

ich versuchs mal.

Zitat:
ich verdiene 1300€ Netto Minus 200€ ca die gepfändet werden. Den Rest könnt ihr euch ausrechnen!


Dazu kommen noch 204 € Kindergeld und Unterhalt bzw. UVG (mind. 220 € ) für deine Tochter.
Wieviel Unterhalt(-svorschuss) bekommt du?
Wie hoch ist eure Miete ab 01.03.?

Auch wenn es eigentlich schon zu spät ist: Wie hoch ist deine Miete bis 28.02.? Hättest du nicht weiterhin mit ALG II oder Wohngeld aufstocken können? Titulierter Unterhalt (und das wäre ja die Pfändung) wird von Jobcenter einkommensmindernd berücksichtigt.

Zitat:
Angeblich soll ich post bekommen haben das ich 150€ Unterhalt zahlen muss,


Bei dir liegt ein Mangelfall vor, zudem hat sich 2020 der Selbstbehalt erhöht (1.080 € ->1.160 € ).

Du hast nicht nur ein unterhaltsberechtigtes Kind, sondern drei. Alle sind minderjährig und somit priviligiert.
Bei deiner jüngeren Tochter leistest du Betreuungsunterhalt. Aber gegenüber deiner älteren Tochter und deinem Sohn bist du barunterhaltspflichtig.
Hat das Gericht dies bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt?

Beachte, dass der Unterhalt nicht aufgrund deines monatliches Nettoeinkommen berechnet wird, sondern aufgrund des bereinigte Einkommen. Wie das Einkommen bereinigt wird, steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG.
Erläuterungen zur Mangelfallberechnung findest du in der Düsseldorfer Tabelle unter Punkt C (Mangelfälle).

Zitat:
ich hatte bezüglich der Tagesmutter auch bei der Arge angefragt, nein die wird nicht bezahlt.


Das Jobcenter bezahlt die Tagesmutter nicht, aber es muss ggf. die Kosten von deinem Einkommen absetzen (§ 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II).

Zitat:
Wegen der Pfändung muss ich umziehen, da ich die Wohnung hier nicht mehr zahlen kann, ich habe eine Wohnung gefunden, wo ich zum 01.03.2020 einziehe.
Kann mir eine sagen was ich machen soll, wie komme ich aus den Kreis raus?


Hättest du hier mal etwas eher gefragt. Ich glaube, der Umzug und alle sich daraus ergebenden Probleme mit der Betreuung deiner Tochter wären vermeidbar gewesen.

Viele Grüße

-- Editiert von schneechen am 21.01.2020 22:48

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#2
 Von 
Pat80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Umzug hätte so oder so stattfinden müssen. Auf Dauer hätte ich in dieser Wohnung nicht bleiben können. Ich bin hier geblieben in Dr Hoffnung das meine ex mit meinem sohn wieder kommt. Meine ex ist heute zwar nicht mehr meine ex, aber zusammen ziehen tun wir erstmal nicht. Für diese Wohnung zahle ich warm 800€, incl aller fix kosten mUSS ich im Monat ca 1300€-1400€ zahlen. Lebensmittel und Benzin. Die Wohnung in der ich jetzt einziehe, kostet mich 520€ warm.
Wie geschrieben, ich hätte eh aus der Wohnung raus genusst, nur die Pfändung hat mich gezwungen sofort eine Wohnung zu nehmen. Hier in der gegen, also in der nähe von der schule war keine frei. Also habe ich die genommen die ich zum 01.03 beziehe. Jetzt habe ich das Problem was die Versorgung meiner Tochter angeht. Ich muss kündigen und auf 450€ da weiter arbeiten, nur wenn ich kündige, kann ich mit einer drei Monaten sperre rechnen. Wenn mein Chef mich kündigt muss er alles zurück zahlen.

Ich Weiss nicht wie ich da raus komme

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Pat80):
Ich Weiss nicht wie ich da raus komme
Ratschläge umsetzen, behördliche und gerichtliche Angelegenheiten schriftlich klären, ggf. unter anwaltlicher Vertretung mit Beratungshilfe, z.B. die Pfändung, Antrag auf Ermäßigung Elternbeitrag stellen, ggf. aufstockende Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen, ggf. Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, auf keinen Fall einfach die Arbeitsstelle kündigen. Aus deinem Beitrag lässt sich eine typische Geschichte eines alleinerziehenden und gleichzeitig unterhaltspflichtigen Elternteils im Niedriglohnsektor ablesen. Da will sicher keiner tauschen, aber es mangelt schon an der Konkretisierung deiner Probleme. Wenn die Vorschusskasse Lüdenscheid dir 10 Tage nach der Arbeitsaufnahme eine Pfändung einsetzt (was für ein Jugendamt ultraschnell ist), dann gehört dazu eventuell eine bislang hier nicht vorgetragene Vorgeschichte. Ist aber auch egal. Setze dich mit den Stellen in Verbindung und versuche etwas zu klären. Es wird keiner auf dich zukommen und es wird auch keiner für dich übernehmen. Außer dem Wohnungswechsel und der Überlegung zu kündigen, lässt sich deinem Beitrag nicht entnehmen, was du wirklich schon vergeblich versucht hast zu klären. Nach meiner persönlichen Erfahrung haben weit über 90% aller Menschen, die finanzielle Probleme haben, diese noch nie versucht selbst zu klären. Das kannst du jetzt tun. Wenn dich das überfordert, wende dich an eine caritative Schuldnerberatung.

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#4
 Von 
Pat80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry das ich nicht ins Detail gegangen bin mit dem was ich bereits gemacht habe. Was meine arbeitsstelle angeht, wird diese ja gefördert. Ich habe einen Couch an der Seite. Mit der habe ich bereits die gesamte Problematik durch gekaut. Selbst Sie findet keine Lösung. Anwalt habe ich bereits eingeschaltet, wehen lpdenscheid. Das habe ich sofort nach Bekanntgabe der Pfändung gemacht. Dieser hat bereits das Gericht angeschrieben. Das Gericht hat geantwortet das meine Identität geprüfte werden muss. Mein Anwalt soll sämtliche Unterlagen wie zb auch die Geburtsurkunde meiner Tochter einreichen. Das ist alles geschehen. Allerdings ist bis heute nich mehr gekommen. Du schreibst das es schon länger laufen soll. Wohl läuft das ganze seit Anfang 2018, ich hatte ja in dem Beitrag geschrieben das ich angeblich Post vom Jugendamt bzw von der uvk lüdenscheid bekommen habe, nein ich habe aber nichts bekommen, es soll auch Post vom Gericht gekommen sein, nein ist es auch nicht. Zumindest ist bei mir nichts angekommen. Ich habe aber bemerkt das sämtliche Briefe bei mir nicht ankommen. Ich habe auch mit der Frau telefoniert die mir die Pfändung rein gedrückt hat, sowie unfreundliches habe ich noch nie erlebt. Die sind der Meinung das ich mehr Geld verdienen wie ich angebe, ich habe immer alle Unterlagen die meine finanzielle Lage erläutern eingereicht. Mehr konnte ich nicht machen. Selbstverständlich kümmer ich mich darum, ich verlasse mich ich darauf das andere etwas für mich machen. ICh bin jetzt hier weil ich einfach nicht mehr weiter weiss, da baue ich was auf und will einfach klar kommen, einfach für meine Tochter da sein, und dann geht einfach nur alles in die Hose nur weil irgendwelche Bürokraten meinen ich mache alsche Angaben was apsolut nicht der Fall ist. Da kann man mal sehen wie einem Menschen der es schon eh schwer hat, einfach nur Steine in den weg gelegt werden. Ich verzweifle da echt langsam

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Okay, das klingt alles schon etwas konkreter, danke für die Rückmeldung. Was allerdings immer noch fehlt, ist eine konkrete rechtliche Frage. Über einige Dinge hatte ja Antwort#1 schon aufgeklärt und konkrete Fragen deinerseits können immer besprochen werden. Die allgemeine Frage was soll ich machen bringt dich nicht weiter.

Mach dir eine Liste und arbeite ab

Pfändung >>> Anwalt, Klärung läuft (Beratungshilfe beantragt?)
Kinderbetreuung >>> Antrag Ermäßigung
Wohnkosten >>> Anträge Wohngeld / ALG II
weitere Kosten >>> ggf. Anträge Bildung und Teilhabe
...usw.
...beliebig fortführen

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