EBay Gebühren bei beenden von Angebot

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
EBay Gebühren bei beenden von Angebot

ich wollte meinen Mobilefon Anbieter wechseln und hatte mit Vertragsabschluss ein neues Smartphone bekommen. Da ich ab ein neues mir vor geraumer Zeit gekauft hatte wollte ich dieses bei eBay verkaufen. Während der Auktionszeit habe ich jedoch festgestellt das ich keine Netzabdeckung durch den Betreiber habe. Laut Kundenservice ist es unklar wann dieser Schaden behoben wird und so haben wir uns darauf geeinigt das ich vom Vertrag zurück trete. Was. Ich auch tat und noch am selben Tag die Auktion bei EBay beendet, da ich das Gerät wieder zurück schicken muss. Es wurde zu keiner Zeit darauf aufmerksam gemacht das hier Gebühren von knapp 100€ anfallen wenn man die Auktion vorzeitig abbricht. Ist das so rechtens.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen#anchor18243


Das ist aber doch der Fall, wenn der Handel zwischen VK und K nicht zustande kommt.

TE schreibt aber "wenn man die Auktion vorzeitig abbricht", d.h. er hat gar keinen Käufer. Dann wundere ich mich aber, wieso eBay Gebühren nimmt, denn die werden ja erst nach erfolgreichem Abschluß fällig.

Daher die Frage an den TE: Wurde die Auktion vielleicht nicht "abgebrochen", sondern "beendet"? Gab es schon Gebote und wurde vergessen die zu streichen? Dann kommt in der Regel ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande.

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#3
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Das Angebot wurde vorzeitig beendet, da ich beide Artikel zurück gegeben habe. Das kann ich auch nachweisen. Es gibt ja verschiedene Gründe das Angebot zu beenden, welche von ebay auch anerkannt werden. Es erscheint nirgends die Info das jetzt Gebühren anfallen.

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#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Es erscheint nirgends die Info das jetzt Gebühren anfallen.


Es gibt eine Informationsseite von eBay, wo es heißt:

Zitat (von eBay):

Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihr Auktionsangebot vorzeitig beenden:
[... blah blah blah ...]
Ihr Artikel hat Gebote erhalten, Sie möchten ihn nicht an den Höchstbietenden verkaufen, das Angebot läuft aber noch mindestens 12 Stunden. In diesem Fall müssen Sie alle aktiven Gebote streichen, bevor Sie Ihr Angebot beenden können. Für das Beenden von Angeboten auf diese Weise berechnen wir eine Gebühr.


Hattest Du denn keine aktiven Gebote gestrichen?



-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 20.01.2020 13:01

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#5
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ja, hatte ich, das war auch anders nicht möglich um die Auktion vorzeitig zu beenden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wie erklärt denn der eBay Support das ganze?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Gar nicht so richtig. Begründung war u.a. entgangene Provision.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Ja, hatte ich, das war auch anders nicht möglich um die Auktion vorzeitig zu beenden.


Nochmal zum Verständnis, es gab bereits Gebote auf den Artikel?

Falls ja, dann hoffe mal, dass es nur bei den Ebaygebühren bleibt und sich nicht noch der Höchstbietende zwecks Lieferung des Artikels bei Dir meldet.
Die Möglichkeiten auf Ebay Angebote zu beenden, hebeln keineswegs das BGB aus.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Was. Ich auch tat und noch am selben Tag die Auktion bei EBay beendet, da ich das Gerät wieder zurück schicken muss.
Schwerer Fehler! Dir ist schon klar, dass mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ja und ich wollte das Gerät verkaufen, nur, wie schon geschrieben war das Gerät bestandteil eines Vertrages gewesen den der Anbieter nicht erfüllen konnte daher habe ich es wieder zurück schicken müssen und bei ebay gibt es die möglichkeit zum bernden der Auktion unter bestimmten voraussetzungen. Von diesen hab ich auch gebrauch gemacht.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
und bei ebay gibt es die möglichkeit zum bernden der Auktion unter bestimmten voraussetzungen.


Zitat (von spatenklopper):
Die Möglichkeiten auf Ebay Angebote zu beenden, hebeln keineswegs das BGB aus.


Bedeutet im Klartext, der Kaufvertrag besteht immer noch und sollte sich der Höchstbietende sich nicht mit der "Ebaylösung" zufrieden geben, hast Du ein gewaltiges Problem.

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#12
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Warum? Ich kann nicht etwas verkaufen das ich nicht habe, und das kann ich beweisen. Es geht hier ja auch nicht darum ob Kaufvertrag ja oder nein sondern darum das ebay extrem hohe Gebühren verlangt. Was wäre den wenn das Gerät beschädigt oder kaputt wäre? Dann kann man es auch nicht mehr verkaufen das wäre dann eine arglistige Täuschung.

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#13
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Um das Angebot zu beenden auf das bereits geboten war muss man zu erdt die gebote streichen, dann kann man es beenden. Anders geht es gar nicht. So hab ich das auch gemacht.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich verstehe was Du getan hast und auch weswegen, dass ändert aber nichts an der rechtlichen Lage, dass zum Zeitpunkt des Kaufabbruchs bereits ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen ist.

Zitat (von behnkek):
Ich kann nicht etwas verkaufen das ich nicht habe


Das hast Du aber bereits getan!

Zitat (von behnkek):
Was wäre den wenn das Gerät beschädigt oder kaputt wäre?


Bleiben wir bei dem Beispiel Smartphone.
Das war neu und keineswegs einzigartig, wenn der Höchstbietende also auf Erfüllung des Kaufvertrags besteht, liegt es an Dir einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, oder aber Du machst Dich schadenersatzpflichtig.
Es ist also keineswegs alles "tutti", nur weil Ebay die Möglichkeit für irgendwas bietet.

Aber um auf Dein Kernproblem zurückzukommen:

Zitat (von behnkek):
sondern darum das ebay extrem hohe Gebühren verlangt.


Zu Recht, es ist die entgangene Verkaufsprovision.

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#15
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ok

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Ich kann nicht etwas verkaufen das ich nicht habe

Doch, das kann man. Der Gesetzgeber verbietet das nicht.



Zitat (von behnkek):
Es geht hier ja auch nicht darum ob Kaufvertrag ja oder nein sondern darum das ebay extrem hohe Gebühren verlangt.

Wie gesagt, da müsste man halt mal wissen, wie genau die das begründen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Eine richtige Begründung gibt es nicht. Alles was ich dazu gefunden habe war, das EBay die abgebrochen Auktionen einschränken will und dafür hält Gebühren nimmt. Wenn nur die Einstellgebühren in Rechnung gestellt werden kann ich das noch nachvollziehen, aber für entgangene Provision ist mir halt etwas fraglich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Alles was ich dazu gefunden habe war,

Man hat also denjenigen der die Rechnung gestellt hat noch gar nicht gefragt?
Dann sollte man das mal nachholen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Ich kann nicht etwas verkaufen das ich nicht habe, und das kann ich beweisen.


Du kannst auch den Eiffelturm oder einen pinken Rolls-Royce verkaufen. Dann hast du ein dickes Problem, wenn du den Vertrag nicht erfüllen kannst.

Zitat (von behnkek):
für entgangene Provision ist mir halt etwas fraglich


Dann sollte man auch mal nachfragen, was die genaue Berechnungsgrundlage ist. Die Verkaufsgebühr für den Startpreis? Die Verkaufsgebühr für das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abbruchs?

Am besten, wenn du dort zufällig eh bist, auf Gesichtsbuch den eBay-Support fragen. Die sind da immer sehr schnell und bemüht (auch wenn sie nicht immer in allen Fällen eine perfekte Lösung finden).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)


Dann sollte man auch mal nachfragen, was die genaue Berechnungsgrundlage ist. Die Verkaufsgebühr für den Startpreis? Die Verkaufsgebühr für das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abbruchs?

Am besten, wenn du dort zufällig eh bist, auf Gesichtsbuch den eBay-Support fragen. Die sind da immer sehr schnell und bemüht (auch wenn sie nicht immer in allen Fällen eine perfekte Lösung finden).

Das ist eine gute Idee, werde ich machen.

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