Löschung von Eintrag über Abgabe der E.V.

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
wudu2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung von Eintrag über Abgabe der E.V.

Hallo, ich habe Probleme mit der Interpretation von Informationen, die ich hierzu gefunden habe. Auf der Seite der Schufa steht bezgl. Löschung "Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau". Fällt der Eintrag bezgl. erfolgter Abgabe der E.V. unter diese "Daten" ? Bedeutet das, dass dieser Eintrag 3 Jahre nach seiner Abgabe generell gelöscht wird, unabhängig davon, ob die zugrundeliegende Forderung erledigt wurde?

Weiter heißt es auf der Seite "bonify.de", dass eine Löschung von Daten in den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte auch vorzeitig gelöscht werden können, wenn man die entsprechenden Forderungen erledigt hat und vom Gericht eine "Löschurkunde" bei der Schufa vorlegen kann. Leider steht dort nicht, ob sich das auch auf den Eintrag über die Abgabe der E.V. bezieht. Es wird dort nur "für die Eintragungen "Nichtabgabe der Vermögensauskunft", "Gläubigerbefriedung ausgeschlossen" oder "Gläubigerbefriedung nach einem Monat nicht nachgewiesen" angeführt.
Was aber ist, wenn zum Beispiel die der E.V. zugrundeliegende Forderung auch erledigt worden ist?
Das Ganze ist etwas verwirrend und ich möchte jemandem gerne mit eindeutigen und korrekten Informationen weiterhelfen....
Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Fällt der Eintrag bezgl. erfolgter Abgabe der E.V. unter diese "Daten" ?

Ja
Zitat:
Bedeutet das, dass dieser Eintrag 3 Jahre nach seiner Abgabe generell gelöscht wird, unabhängig davon, ob die zugrundeliegende Forderung erledigt wurde?

Ja
Zitat:
Was aber ist, wenn zum Beispiel die der E.V. zugrundeliegende Forderung auch erledigt worden ist?

Der Eintrag bleibt meinem Wissen nach in der Tat bestehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
wudu2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Abschließend verstehe ich das so:
Der Eintrag über die Abgabe der E.V. wird bei der Schufa 3 Jahre nach Entstehung autom. gelöscht.
Wird die Forderung, die der E.V. zugrunde liegt, vor Ablauf dieser drei Jahre bezahlt, bleibt der Eintrag trotzdem solange bestehen, bis diese 3 Jahre abgelaufen sind....
Wenn ich das so richtig sehe, bin ich zufrieden :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Eintrag bleibt meinem Wissen nach in der Tat bestehen.
Man kann m.W. auch den Gläubiger darum bitten den Eintrag rauszunehmen oder dies anzustoßen. Die Erfolgschancen sind jedoch oft minimal.

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