Falsche Fahrkarte = Betrug?

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ab
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Fahrkarte = Betrug?

Hallo,
ein Sohn bekommt die Jahreskarte seiner Mutter, weil diese davon ausgeht, dass diese übertragbar sei.
Nun geht der Sohn bei einer Fahrt aktiv auf einen Kontrolleur zu und fragt diesen, ob die Fahrkarte seiner Mutter auch bis zu Station xy nutzbar ist.
Der Kontrolleur zieht die Karte aber direkt ein, da doch nicht übertragbar.
Bei genauer Nachfrage in der verkaufsstelle erfährt die Mutter nun, dass bei einem Neuantrag, der vor zwei Jahren nach Verlust der Karte gestellt wurde, ein Häkchen bei nicht übertragbar gemacht wurde.
Zu dem ganzen Ärger bekommt der Sohn nun eine Anzeige wegen Betrugs?

Ist so etwas wirklich als Betrug zu sehen?
Dass durch das Häkchen die Fahrt als Schwarzfahren gilt, mag ich verstehen, aber Betrug kann das doch nicht sein, oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von ab):
Ist so etwas wirklich als Betrug zu sehen?


Nur wenn der Sohn vorsätzlich mit der falschen Karte gefahren wäre. Es ist nur zwar so, dass Angaben wie "das wusste ich aber nicht" oftmals als Schutzbehauptung abgetan werden.

In diesem Fall hier könnte aber eine entsprechende Zeugenaussage der Mutter in Verbindung mit einer Bescheinigung des Verkehrsunternehmens, dass es bis zum Neuantrag eine übertragbare Fahrkarte war, eine Verfahrenseinstellung bewirken.

Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir schon mal einen sehr ähnlichen Fall hier.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ab):
aber Betrug kann das doch nicht sein, oder?

Man ist ja ohne zu zahlen gefahren - offenbar auch noch mehrfach ... Also 1. Bedingung erfüllt.

Allerdings müsste man zusätzlich noch einen Vorsatz nachweisen - vergessen ist kein Vordatz
Also 2. Bedingung nicht erfüllt.

Ergo: kein Betrug




-- Editiert von Harry van Sell am 20.01.2020 19:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von ab):
Nun geht der Sohn bei einer Fahrt aktiv auf einen Kontrolleur zu und fragt diesen, ob die Fahrkarte seiner Mutter auch bis zu Station xy nutzbar ist.

War der Kontrolleur zufällig auf dem Weg, den Sohn zu kontrollieren und die Bahn bereits Richtung Station xy unterwegs?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
ab
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die beiden hilfreichen Antworten und danke für die beiden unterstellenden antworten.
Sowas macht frageforum gleich zum Wohlfühlraum...

0x Hilfreiche Antwort

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