Strafanzeige von Exfreundin betrug edit

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb334930-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige von Exfreundin betrug edit

Hallo
Kurz zur Sache
Ich habe heute eine Vorladung zur polizei bekommen wegen Betrugs an meiner exfreundin.

Zu Sachverhalt.
Wir sind im Juni 2016 zusammen gezogen da sie im September 2016 ein Studium beginnen wollte haben wir uns entschlossen einen Internet Vertrag abzuschließen da sie als Student dort Nachlass erhält. Also
Lastschrift von meinem Konto und meine e-mail Adresse da ich Einblick in die Rechnungen haben wollte.
Soweit so gut alles normal, ende August Anfang September hatten wir einen erheblichen Streit aufgrund einer falschen Reaktion von mir wo sie dann sagte das sie nicht möchte das der Vetrag weiter auf sie läuft und der auf mich umgestellt werden soll, Antrag wurde durch Sie beim Netzbetreiber gestellt und entsprechend auch beim Netzbetreiber eingereicht.

Seitens des Netzbetreibers kam aber keine Reaktion darauf. Also haben wir es eben so weiter laufen lassen.

Der Vertrag wurde dann irgendwann Ende 2018 durch den Netzbetreiber gekündigt.
( Nicht Zahlung aufgrund vehementer Weigerung meiner Partnerin etwas zum gemeinsamen Lebensunterhalt beizusteuern)

Im Januar 2019 dann die Trennung der Partnerschaft. Folglich kein Namensschild mehr an der Klingel und Briefkasten des ex Partners folglich keine Mahnungen.

Im Juni 2019 erhielt ich dann eine E-Mail meiner Ex sie hätte einen Mahnbescheid erhalten ich solle an den Netzbetreiber Summe X bezahlen da ich ja den Vertrag gemacht hätte...

Ich antwortete darauf sinngemäß mit deinem Auszug sind auch deine Probleme gegangen. Wir haben das zusammen genutzt und ich sehe nicht ein allein dafür aufzukommen.

Fakt ist wir haben das gemeinsam gemacht und gemeinsam entschieden.
Zeugen oder dergleichen gibt es nicht.

Nun erhielt ich besagte Vorladung...
Wie ich darauf komme das es sich darum dreht? Das war das einzigste was wir ,,zusammen" entschieden haben alles andere war auf meinen Namen.
Und eben wegen der besagten Email.

Die Trennung war nicht sehr angenehm und alles andere als vorbildhaft. Und ich denke die Frau will mir einfach nur mein Leben zur Hölle machen und dafür sorgen daß ich einfahre.

Zu meiner Person
Ich bin einschlägig vorbestraft
2* Betrug ( eBay Kleinanzeigen )
1* Verleumdung
2* Beleidigung
1* Rechte am eigenen Bild letzte rechtskräftige Verurteilung war im April 2016

Und zurzeit auf Bewährung. Gesamt freiheitsstrafe müssten ca 17 Montage sein.

Wie soll ich mich in dieser Sache verhalten?
Schlicht schildern? Oder direkt zum Anwalt geben? Was kann mir im schlimmsten Fall blühen.

Was mir spanisch vorkommt warum macht sie die ,,Anzeige" erst jetzt obwohl sie schon seit langem davon weiß, klar wegen der Kohle die sie nicht bezahlen will, aber gibt es dafür denn keine Fristen?

Bin gerade echt geplättet von der ganzen Sache.

-- Editiert von fb334930-68 am 20.01.2020 21:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zum Betrug würde man der Schilderung nach nur kommen, wenn man davon ausginge, dass sie gar nichts davon wusste, dass der Vertrag auf ihren Namen läuft bzw. abgeschlossen wurde Da ist halt die Frage, ob sie das behauptet.

Zitat (von fb334930-68):
aber gibt es dafür denn keine Fristen?


5 Jahre ab Tatzeitpunkt in dem Fall, wenn es so ist wie ich oben vermute. Würde die häusliche Gemeinschaft aktuell noch bestehen, wäre die Frist 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter, wobei auch dann seit der Tat noch nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein dürften.


Zitat (von fb334930-68):
Wie soll ich mich in dieser Sache verhalten?
Schlicht schildern? Oder direkt zum Anwalt geben? Was kann mir im schlimmsten Fall blühen.


In Anbetracht eines möglichen Bewährungswiderrufes, ist Anwalt schon keine schlechte Idee. Die Frage ist halt, wann. Man kann es erstmal mit "schlicht schildern" versuchen und abwarten ob die Staatsanwaltschaft einstellt, und falls nicht es dann an einen Anwalt übergeben, oder man kann es auch sofort an ein Anwalt übergeben.

Übergibt man es sofort an einen Anwalt, und die Staatsanwaltschaft stellt dann ein, bleibt man natürlich auf den Anwaltskosten sitzen.

Im schlimmsten Fall blühen kann eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und ein Widerruf der Bewährung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.01.2020 01:14

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb334930-68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Selbstverständlich wusste sie davon sie hatte ja auch Zugriff auf den gemeinsamen pc, Briefkasten usw da wäre es ja merkwürdig wenn auf einmal Rechnungen oder E-Mails auf ihren Namen kommen und Sie von nichts weiß...

Ich verstehe nicht wie man einem das Leben nur so schwer machen kann aufgrund von verletzten Gefühlen oder aus trotz...

Wie man sich gegen sowas zur Wehr setzen kann ist ja auch schwer zum nachweisen bis hin zu fast unmöglich...

War mir eine Lehre nichts mehr ohne Schriftform zwischen den Parteien, oder am besten gar keinen Partner so kommt man auch in keine Probleme...

Traurig ist das...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

würde ich mir gar keine Sorgen machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, läuft der Vertrag auf ihren Namen (Studentenrabat). Wenn da ihre Unterschrift drunter ist und nicht Deine, ist es egal ob Du immer gezahlt hast oder was ihr euch sonst abgemacht habt. Anzeigen kann man erstmal viel aber auf welcher Grundlage sollte die StA Anklage gegen Dich erheben?

Die Nummer zählt am Ende der, der unterschrieben hat.

Jede/r StA weiß, dass bei so Beziehungsgedöns selten die Wahrheit gesagt wird und es andere Motivationen gibt jemanden anzuzeigen. Die haben da auch kein Bock drauf

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von TobiasCafe):
Wenn da ihre Unterschrift drunter ist und nicht Deine


Wenn ich mal raten soll:

Der Vertrag wurde online, also ohne Unterschrift, geschlossen und die Freundin behauptet nun, dass das ohne ihr Wissen und unter Missbrauch ihrer Studienbescheinigung geschehen ist.

Wie die Beweislage dann aussieht, wird sich zeigen. Aber als einschlägig Vorbestrafter, dazu noch unter laufender Bewährung stehender, sollte man das Ding nicht auf die leichte Schulter nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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