hi, habe schon wieder ein problem.
mein letzte arbeitstag war am 25.11, war an dem tag spätschicht und habe an dem tag bescheid gekriegt das mein vertrag nicht verlängern wird.
bin in der trennungsphase, also etwas psychisch belastet. die woche war ich noch in der umzugsphase, also 3 probleme für mich.
der berater hat mir gesagt, wenn mein arbeit nicht verlängern wird, soll ich dort bescheid sagen, es kann telefonisch und e-mail auch funktionieren, daher habe ich es am 27.11 durch e-mail mitgeteilt das mein vertrag ausgelaufen ist.
letzte halbe stunde bevor die geschäft abschließen, haben dich mich angerufen und gesagt das ich mich dort persönlich melden soll. an dem nächsten tag 28.11 war ich dort, wegen verspätete meldung haben dor mit 1 woche sperre gegeben. haben die gründe geschrieben wegen trennung und UMZUG mich verspätet habe, da ich alles alleine machen musste, trotzdem abgelehnt.
was kann ich dazu machen?
haben die 100% recht?
alg1 gesperrt für 1 woche
20. Januar 2020
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Frage vom 20. Januar 2020 | 21:10
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
alg1 gesperrt für 1 woche
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#1
Antwort vom 20. Januar 2020 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Das gehört doch alles zu deinem ersten Problem hier. Bitte eröffne doch nicht für jede Frage jedesmal wieder einen neuen Thread.Zitathi, habe schon wieder ein problem. :
Danke.
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Wenn es ein befristeter Arbeitsvertrag war, steht immer dabei, dass man sich spätestens 3 Monate vor Ende --arbeitsuchend-- melden soll.
3 Monate vorher war etwa Anfang September.
Weil du das zu spät gemacht hast, hast du jetzt die Sperrzeit bekommen.
Die Arbeitsagentur hat 100% Recht.
Wenns um Geld geht, interessiert weder eine Trennungsphase noch ein Umzug noch Gabelstapler- Angst.
Welches Geschäft? Bist du denn nicht arbeitslos? Und eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss ist doch Zeit genug für eine solche Information, oder?Zitatletzte halbe stunde bevor die geschäft abschließen :
#2
Antwort vom 20. Januar 2020 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120332 Beiträge, 39876x hilfreich)
Man muss sich 3 Monate vor auslaufen des Vertrages melden. Das wäre hier Ende August gewesen.
Macht man das nicht, gibt es eine Sperre.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2020 | 22:07
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 3x hilfreich)
habe mich juli dort gemeldet, also vor 3 monaten aber da war es noch nicht sicher ob der vetrag verlängert oder auslaufen würde. sollte mich dann nochma dort melden wenn der vertrag auslaufen sollte, so hatte der erste berater gesagt.
also am juli arbeitslos gemeldet aber der sperre soll da sein, weil ich nicht arbeitssuchend angemeldet sein soll.
dachte eigentlich wen man sich vor 3 monateh dort meldet, dass alles angemeldet wird? die dame sagte, ich soll mich extra noch für die arbeitssuchend auch melden solle
#4
Antwort vom 21. Januar 2020 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Nein. Im Juli kannst du dich nur ---arbeitsuchend-- gemeldet haben. Das war auch ok. Hast du dazu einen Vermerk/Post/ Zettel bekommen?Zitatalso am juli arbeitslos gemeldet :
Ja, dann, wenn du arbeitslos wirst. Weil der Vertrag nicht verlängert wurde.Zitatnochma dort melden wenn der vertrag auslaufen sollte, :
Dann hat man im Juli wohl nichts ins System eingetragen--- aber der alte Berater hat es dir erklärt?Zitatich soll mich extra noch für die arbeitssuchend auch melden solle :
Kennst du jetzt den Unterschied zwischen --arbeitsuchend-- und --arbeitslos--?
A) arbeitsuchend ---> wenn man einen befristeten Vertrag hat oder eine Kündigung zum xx...
B) arbeitslos ---> persönlich/selbst am ersten Tag der echten Arbeitslosigkeit zur Agentur. Nach Vertragsende, oder am Tag nach Kündigungstermin...
Du kannst zwar Widerspruch erheben--- aber wenn du keinerlei Nachweis für die Juli-Meldung hast und der Berater auch nicht mehr da ist--- wird man bei der Sperrzeit bleiben.
Man glaubt dir ganz einfach nicht.
bitte für die Zukunft merken: Merkmal von Deutschland!!
Alles in Papier verlangen und aufheben.
-- Editiert von Anami am 21.01.2020 11:00
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