Pfändungsfreigrenze Kindsvater und Mutter

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lmeyr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungsfreigrenze Kindsvater und Mutter

Guten Tag,

Da meine Lebensgefährtin und ich keine Rundfunkgebühren bezahlen wird es wohl früher oder später zu einer Zwangsvollstreckung kommen.

Wir beide leben zusammen in einen Haushalt mit unseren 1 jährigen Sohn.
So ganz verstehe ich den Freibetrag mit einer Unterhaltspflichtigen Person nicht.
Ich habe ein Einkommen von ca 1550€ Netto/ Monat, meine Lebensgefährtin inkl. Kindergeld ca 1300€ Netto/ Monat.

Wie genau würde es sich hier mit den Freibeträgen verhalten? Wird mein "freibetrag" für's Kind der Mutter angerechnet, sodass sie dann auf ein Einkommen über 1630€ kommt und somit ein Teil pfändbar wäre?



Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Von mir zunächst eine Gegenfrage:

Was erhofft man sich von einer fruchtlosen Pfändung?

Festsetzungsbescheide unterliegen einer Verjährung von 30 Jahren. Durch das ganze Verfahren versursacht man nur noch weitere unnötige Kosten. Habt Ihr vor auch in den nächsten 30 Jahren nicht irgendwann mal den einen oder anderen Euro zu verdienen, so dass später mal was zu pfänden wäre?

Hinzu kommen die ganzen anderen Nachteile, die ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis mit sich bringt. Oder ist die Bonität schon versaut?

Sinnvoll wäre hier eine Ratenzahlung oder ein Antrag auf Stundung, und kein Aussitzen. Abgesehen davon, dass es auch noch eine Ordnungswidrigkeit ist, die theoretisch mit einer Geldbuße und Ersatzfreiheitsstrafe geahndet werden könnte.



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