StGb 64

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ralph1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)
StGb 64

Angenommen, eine Person wird wegen einer Suchtkrankheit nach StGb 64 untergebracht. Wer entscheidet dann letztendlich über die Dauer der Unterbringung? Der Richter oder die Ärtze, welche die Therrape begleiten bzw. durchführen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das Gericht auf Rat der Ärzte

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#2
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)
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