Angenommen, eine Person wird wegen einer Suchtkrankheit nach StGb 64 untergebracht. Wer entscheidet dann letztendlich über die Dauer der Unterbringung? Der Richter oder die Ärtze, welche die Therrape begleiten bzw. durchführen?
StGb 64
20. Januar 2020
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Frage vom 20. Januar 2020 | 23:13
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 0x hilfreich)
StGb 64
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2020 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Das Gericht auf Rat der Ärzte
#2
Antwort vom 21. Januar 2020 | 00:34
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 112x hilfreich)
Ralph1962,
das ist jetzt das letzte Mal, dass ich Sie höflich bitte, nicht ständig neue threads zu Ihrem "64er Thema" aufzumachen, sondern Rückfragen an diesen bestehenden thread anzuhängen.
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/StGB-64-Anwendung-__f566258.html
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