Hallo,
ich kam am WE aus dem Urlaub zurück und heute befand sich ein Schreiben meiner Bank in meinem Briefkasten in dem stand, dass eine Kontopfändung vom Hauptzollamt Koblenz eingegangen sei.
Nun frage ich mich wie das möglich sein kann das innerhalb von 3 Wochen Zahlungsverzug (weiß leider nicht genau wann die Zahlung der KFZ-Steuer fällig war, nur dass es Anfang Januar hätte überwiesen/eingezogen werden sollen) schon eine Kontopfändung veranlasst wurde. Finde ich persönlich völlig über das Ziel hinausgeschossen. Wie sieht das denn rechtlich aus, darf man so zeitnah eine Kontopfändung aussprechen?
Leider hat das Hauptzollamt schon geschlossen und deshalb konnte ich dort nicht nachfragen.
mit freundlichen Grüßen
Hauptzollamt Koblenz - Pfändung Ende Januar wg KFZ-Steuer die Anfang Januar fällig gewesen wäre
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Na, angemahnt werden muß die Forderung vorher schon: https://www.bussgeldrechner.org/kfz-steuer-nicht-bezahlt.html#Autosteuern_nicht_bezahlt_Viele_Mahnungen_fuehren_ans_Ziel
-- Editiert von muemmel am 21.01.2020 16:07
ZitatNa, angemahnt werden muß die Forderung vorher schon: :
Den Steuerbescheid hat man erhalten, Verzug tritt da doch automatisch ein?
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Zitatweiß leider nicht genau wann die Zahlung der KFZ-Steuer fällig war :
War Abbuchung oder Zahlung zur Fälligkeit oder Zahlung nach Rechnung vereinbart.
Falls Abbuchung, wurde vorher erfolglos abgebucht.
Berry
IMHO fehlt da etwas an der Geschichte ...
Grundsätzlich muss ja eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, sonst gibt's gar keine Zulassung, sofern sich daran nicht etwas in den letzten Jahren geändert hat.
Und im Normalfall wird der Zoll bei erstmaliger nicht möglicher Abbuchung (oder auch anderweitiger Nichtzahlung) nicht gleich das Konto pfänden.
Bei penetranten Nichtzahlern kann sich der Zoll aber auch die Mahnungen sparen und sofort zu härteren Mitteln greifen.
Nachtrag:
Steht in dem Schreiben der Bank überhaupt drin, dass die Pfändung wegen der Kfz-Steuer ist?
Der Zoll ist auch noch für ganz andere Sachen zuständig ...
Es soll auch Menschen geben die diese Einzugsermächtigung, direkt nach der Zulassung, widerrufen.ZitatGrundsätzlich muss ja eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, sonst gibt's gar keine Zulassung, sofern sich daran nicht etwas in den letzten Jahren geändert hat. :
Was sagt die Steuerbehörde denn so dazu oder der Zoll?
Und jetzt?
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