Hauptzollamt Koblenz - Pfändung Ende Januar wg KFZ-Steuer die Anfang Januar fällig gewesen wäre

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptzollamt Koblenz - Pfändung Ende Januar wg KFZ-Steuer die Anfang Januar fällig gewesen wäre

Hallo,

ich kam am WE aus dem Urlaub zurück und heute befand sich ein Schreiben meiner Bank in meinem Briefkasten in dem stand, dass eine Kontopfändung vom Hauptzollamt Koblenz eingegangen sei.
Nun frage ich mich wie das möglich sein kann das innerhalb von 3 Wochen Zahlungsverzug (weiß leider nicht genau wann die Zahlung der KFZ-Steuer fällig war, nur dass es Anfang Januar hätte überwiesen/eingezogen werden sollen) schon eine Kontopfändung veranlasst wurde. Finde ich persönlich völlig über das Ziel hinausgeschossen. Wie sieht das denn rechtlich aus, darf man so zeitnah eine Kontopfändung aussprechen?
Leider hat das Hauptzollamt schon geschlossen und deshalb konnte ich dort nicht nachfragen.

mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na, angemahnt werden muß die Forderung vorher schon: https://www.bussgeldrechner.org/kfz-steuer-nicht-bezahlt.html#Autosteuern_nicht_bezahlt_Viele_Mahnungen_fuehren_ans_Ziel

-- Editiert von muemmel am 21.01.2020 16:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, angemahnt werden muß die Forderung vorher schon:

Den Steuerbescheid hat man erhalten, Verzug tritt da doch automatisch ein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
weiß leider nicht genau wann die Zahlung der KFZ-Steuer fällig war


War Abbuchung oder Zahlung zur Fälligkeit oder Zahlung nach Rechnung vereinbart.
Falls Abbuchung, wurde vorher erfolglos abgebucht.

Berry

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

IMHO fehlt da etwas an der Geschichte ...

Grundsätzlich muss ja eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, sonst gibt's gar keine Zulassung, sofern sich daran nicht etwas in den letzten Jahren geändert hat.

Und im Normalfall wird der Zoll bei erstmaliger nicht möglicher Abbuchung (oder auch anderweitiger Nichtzahlung) nicht gleich das Konto pfänden.

Bei penetranten Nichtzahlern kann sich der Zoll aber auch die Mahnungen sparen und sofort zu härteren Mitteln greifen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Nachtrag:

Steht in dem Schreiben der Bank überhaupt drin, dass die Pfändung wegen der Kfz-Steuer ist?
Der Zoll ist auch noch für ganz andere Sachen zuständig ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Grundsätzlich muss ja eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, sonst gibt's gar keine Zulassung, sofern sich daran nicht etwas in den letzten Jahren geändert hat.
Es soll auch Menschen geben die diese Einzugsermächtigung, direkt nach der Zulassung, widerrufen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Was sagt die Steuerbehörde denn so dazu oder der Zoll?

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