Aufenthaltserlaubnis nach Trennung/Scheidung

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis nach Trennung/Scheidung

Ein Ausländer (Palästinenser aus dem Libanon) hat eine Deutsche geheiratet und eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Ehe erhalten und damit verbunden eine Arbeitserlaubnis. Nun haben die sich aber schon nach wenigen Monaten getrennt, er ist ausgezogen und hat sich umgemeldet, dort wohnt er aber nicht.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet auf 3 Jahre. Lt Hörensagen hat die ABH den Aufenthalt nun verkürzt und ihn, angeblich per Polizei, aufgefordert bis Ende Dezember 2019 Deutschland zu verlassen, dagegen hat er wohl mit Hilfe eines Anwalts "Widerspruch"(?) eingelegt. Er arbeitet bei einem systemgastronomischen Unternehmen für den Mindestlohn, aber Teilzeit mit 35 h in der Woche. Er hat grad einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Hat er eine Chance hier zu bleiben? Gelernt hat er nichts, den Deutschkurs besucht er wohl jetzt wieder, ich weiß aber nicht, wie hier der Stand ist. Wie lange dauert so etwas? Auch aus Hörensagen hat er behauptet, wenn bis 15.02.2020 keine Antwort vom Gericht kommt (?), dann kann er hier bleiben.
Er hat, da er Palästinenser ist, einen Reiseausweis für Ausländer oder wie das heißt, erhalten, ist aber auch im Besitz des Flüchtlingspasses aus dem Libanon für palästinensische Flüchtlinge. Seine Daten sind der ABH ja bekannt, die Identität ist also geklärt.
Wie ist jetzt die Perspektive für ihn?


-- Editiert von Maliya am 21.01.2020 17:05

-- Editiert von Maliya am 21.01.2020 17:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Maliya):
Wie ist jetzt die Perspektive für ihn?
Das kann ihm am allerbesten sein Anwalt erklären. Diesen sollte er fragen.
Zitat (von Maliya):
wenn bis 15.02.2020 keine Antwort vom Gericht kommt (?), dann kann er hier bleiben.
Das passt nicht zusammen, denn eine Klage gegen die Ausreiseverfügung/Duldung bis 31.12.2019 wird sicher nicht innerhalb weniger Wochen vom Gericht entschieden.
Zitat (von Maliya):
aufgefordert bis Ende Dezember 2019 Deutschland zu verlassen
Der Grund war die Trennung von seiner Frau. Die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe endet mit der Trennung.

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#2
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

das heißt selbst mit einer Klage, auch wenn er arbeitet und ca 1200 netto verdient und auf einen neuen Aufenthaltstitel klagt, hat das eher keine Aussicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Maliya):
das heißt selbst mit einer Klage...hat das eher keine Aussicht?
Nein, das heißt es nicht.
Wer klagt, will vom Gericht eine Entscheidung--- für seine ganz spezielle Situation---.

Die grundsätzliche Regelung ist: Mit dem Zeitpunkt der Trennung endet die A-Erlaubnis (für den ausländischen Ehepartner). Denn diese wurde ihm gegeben, um in ehelicher Gemeinschaft zusammenzuleben.
Mit der Trennung gilt das doch nicht mehr.

Die ABH hat seinen A-Titel nicht verkürzt, sondern die AE beendet. Hat dem Libanesen aber noch eine Zeit bis Ende 2019 gegeben (Duldung), um seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Aber die Duldung bedeutet trotzdem, dass er weiterhin ausreisepflichtig ist. Eine Duldung ist KEIN A-Titel.
Dann ist er schnell zum Anwalt gerannt--- dieser soll nun eine Verlängerung der Duldung oder besser einen anderen A-Titel/AE vom Gericht erwirken.
Obs klappt--- sagt dann das Gericht.

Oft klappt es eben nicht, eine deutsche Frau zu heiraten, sich dann recht schnell wieder zu trennen oder gar unterzutauchen, sein eigenes Ding zu machen.
So ist das deutsche Aufenthaltsgesetz nicht zu verstehen.
Zitat (von Maliya):
Er hat grad einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Das hatte ich zuerst überlesen.... Er hat ohne gültige Aufenthaltserlaubnis einen unbefr. Arbeitsvertrag erhalten?
Fast nicht zu glauben. Irgendwer lügt hierbei...
Wie viel und ob er selbst Geld verdient--- hat mit dem Aufenthaltsrecht nichts zu tun.
Übrigens--- er ist seiner Frau wahrscheinlich auch zu Unterhalt verpflichtet. Und noch sind sie nicht geschieden.

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