Hallo,
ich habe folgende Situation:
Mein Hauptwohnsitz ist natürlich bei der GEZ angemeldet.
Habe im Mai 2019 irrtümlich (auf dummen Ratschlag eines Bekannten!) mein 300 km entferntes Ferienhäuschen bei der GEZ angemeldet, ich weiß das war dumm!
Dann wollte ich diese Anmeldung erst stornieren, dann widerrufen, doch laut Beitragsservice
soll ich natürlich weiterzahlen.
Ferienhäuschen dient nur der Eigennutzung, keine Vermietung.
Das Ferienhäuschen ist nicht als Zweitwohnsitz gemeldet.
Ich habe von einem Gerichtsurteil aus 2018 gehört, wonach man in dieser Konstellation nicht doppelt bezahlen muss bzw. seine Ferienwohnung/Ferienhaus befreien lassen kann (auf Antrag?). Allerdings muss/soll dann auch das Ferienhaus als Zweitwohnsitz gemeldet sein, stimmt das soweit?
Heißt das ich habe in meiner jetzigen Situation keine Chance auf Befreiung und muss erst das Ferienhaus als Zweitwohnsitz anmelden?
Danke für Eure Hilfe!
-- Editiert von sadmax am 21.01.2020 22:48
GEZ und Ferienhaus
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ja - kann man auch problemlos beim BS nachlesen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html
Ich frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem?
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ZitatIch frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem? :
Eine eventuelle Zweitwohnungssteuer kann durchaus teurer sein als der Rundfunkbeitrag...
(Ob ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, kann ich nicht beurteilen).
Zitat:ZitatIch frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem? :
Eine eventuelle Zweitwohnungssteuer kann durchaus teurer sein als der Rundfunkbeitrag...
(Ob ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, kann ich nicht beurteilen).
(Editiert - unterlassen Sie derlei "Anleitungen"!)
-- Editiert von Moderator am 23.01.2020 14:12
ZitatAber dann kann ich doch den zweiten Wohnsitz als ersten anmelden und den ersten als zweiten. :
Es gibt Ferienhäuser die können nicht als Zweitwohnsitz angemeldet werden.
Danke soweit für Eure Antworten!
Werde morgen mal beim Einwohnermeldeamt zwecks Zweitwohnsitzsteuer anfragen!
Auf der anderen Seite finde ich es schon eigenartig, dass man die Befreiung nur für beim Einwohnermeldeamt gemeldete Ferienwohnungen beantragen kann, nicht für unangemeldete!
-- Editiert von sadmax am 22.01.2020 22:30
ZitatHabe im Mai 2019 irrtümlich (auf dummen Ratschlag eines Bekannten!) mein 300 km entferntes Ferienhäuschen bei der GEZ angemeldet, ich weiß das war dumm! :
Was ist dumm daran, sich ans Gesetz zu halten?
Auch wenn Zweitwohnungen auf Antrag befreit werden können sind sie dennoch anmeldepflichtig.
Werde morgen mal beim Einwohnermeldeamt zwecks Zweitwohnsitzsteuer anfragen! Sowas kann man googeln: "Musterstadt+Zweitwohnsitzsteuer+Satzung" - dann wissen Sie nicht nur, ob es eine gibt, sondern auch, wie hoch die ist und wie die bei Eigentümer berechnet wird (denn anscheinend gehört Ihnen die Ferienwohnung ja).
Der Ratschlag war nicht dumm! Das war der einzig richtige Ratschlag den man dir geben konnte. Es liegt jetzt an dir das gerade zu ziehen, was du bisher verbockt hast.Zitatauf dummen Ratschlag eines Bekannten! :
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