GEZ und Ferienhaus

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
sadmax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ und Ferienhaus

Hallo,
ich habe folgende Situation:
Mein Hauptwohnsitz ist natürlich bei der GEZ angemeldet.
Habe im Mai 2019 irrtümlich (auf dummen Ratschlag eines Bekannten!) mein 300 km entferntes Ferienhäuschen bei der GEZ angemeldet, ich weiß das war dumm!
Dann wollte ich diese Anmeldung erst stornieren, dann widerrufen, doch laut Beitragsservice soll ich natürlich weiterzahlen.
Ferienhäuschen dient nur der Eigennutzung, keine Vermietung.
Das Ferienhäuschen ist nicht als Zweitwohnsitz gemeldet.
Ich habe von einem Gerichtsurteil aus 2018 gehört, wonach man in dieser Konstellation nicht doppelt bezahlen muss bzw. seine Ferienwohnung/Ferienhaus befreien lassen kann (auf Antrag?). Allerdings muss/soll dann auch das Ferienhaus als Zweitwohnsitz gemeldet sein, stimmt das soweit?
Heißt das ich habe in meiner jetzigen Situation keine Chance auf Befreiung und muss erst das Ferienhaus als Zweitwohnsitz anmelden?
Danke für Eure Hilfe!

-- Editiert von sadmax am 21.01.2020 22:48

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ja - kann man auch problemlos beim BS nachlesen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem?

Signatur:

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#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem?


Eine eventuelle Zweitwohnungssteuer kann durchaus teurer sein als der Rundfunkbeitrag...
(Ob ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, kann ich nicht beurteilen).

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Zitat (von aspergius):
Ich frage mich, was es für Gründe geben könnte, das Ferienhaus nicht als 2. Wohnsitz an zu melden. Wo ist das Problem?


Eine eventuelle Zweitwohnungssteuer kann durchaus teurer sein als der Rundfunkbeitrag...
(Ob ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, kann ich nicht beurteilen).

(Editiert - unterlassen Sie derlei "Anleitungen"!)

-- Editiert von Moderator am 23.01.2020 14:12

Signatur:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Aber dann kann ich doch den zweiten Wohnsitz als ersten anmelden und den ersten als zweiten.

Es gibt Ferienhäuser die können nicht als Zweitwohnsitz angemeldet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
sadmax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit für Eure Antworten!
Werde morgen mal beim Einwohnermeldeamt zwecks Zweitwohnsitzsteuer anfragen!
Auf der anderen Seite finde ich es schon eigenartig, dass man die Befreiung nur für beim Einwohnermeldeamt gemeldete Ferienwohnungen beantragen kann, nicht für unangemeldete!


-- Editiert von sadmax am 22.01.2020 22:30

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#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von sadmax):
Habe im Mai 2019 irrtümlich (auf dummen Ratschlag eines Bekannten!) mein 300 km entferntes Ferienhäuschen bei der GEZ angemeldet, ich weiß das war dumm!


Was ist dumm daran, sich ans Gesetz zu halten?

Auch wenn Zweitwohnungen auf Antrag befreit werden können sind sie dennoch anmeldepflichtig.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Werde morgen mal beim Einwohnermeldeamt zwecks Zweitwohnsitzsteuer anfragen! Sowas kann man googeln: "Musterstadt+Zweitwohnsitzsteuer+Satzung" - dann wissen Sie nicht nur, ob es eine gibt, sondern auch, wie hoch die ist und wie die bei Eigentümer berechnet wird (denn anscheinend gehört Ihnen die Ferienwohnung ja).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von sadmax):
auf dummen Ratschlag eines Bekannten!
Der Ratschlag war nicht dumm! Das war der einzig richtige Ratschlag den man dir geben konnte. Es liegt jetzt an dir das gerade zu ziehen, was du bisher verbockt hast.

Signatur:

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