Sim Unlock Code nach 24 Monaten nur für original Vetragsinhaber?

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gthiuzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sim Unlock Code nach 24 Monaten nur für original Vetragsinhaber?

Hallo zusammen,

gibt es den Sim Unlock Code nur für den original Vetragsinhaber, oder ist ein Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, den Code auch an einen Zweitkäufer kostenfrei herauszugeben?

Wie lange hat der Telekommunikationsanbieter Zeit, nach Anfrage, den Code herauszugeben?

-- Editiert von Gthiuzi am 22.01.2020 09:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die wenigsten Anbieter nehmen eine Kontrolle des Käufers vor. Wie auch? Die Geräte werden oft verschenkt und weitergegeben. Eher ist es problematisch, wenn nicht die Original-SIM-Karte bzw. dessen Nummer bekannt ist. Hängt aber vom Provider ab. Die Antwortzeit ist meist im sehr kurzen Bereich von Minuten bis 5 Tagen. Wurde der Unlock-Code zu lange nicht abgefragt dauert es länger oder ist nach zu vielen Jahren nicht mehr zu ermitteln.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Gthiuzi):
gibt es den Sim Unlock Code nur für den original Vetragsinhaber,

Eine vertragliche Bindung gibt es normalerweise nur mit dem Erstkäufer. Und dann auch nur zum Verkäufer. Allerdings kann der Telekommunikationsanbieter auch andere Zusagen machen, die ihn auch gegenüber den nachfolgenden Eigentümern bindet.



Zitat (von Gthiuzi):
oder ist ein Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, den Code auch an einen Zweitkäufer kostenfrei herauszugeben?

Der Telekommunikationsanbieter ist zu gar nichts verpflichtet. Es gibt nur eine vertragliche Bindung zwischen Käufer und Verkäufer. Allerdings kann der Telekommunikationsanbieter auch andere Zusagen machen, die ihn auch gegenüber den nachfolgenden Käufern bindet.



Zitat (von Gthiuzi):
Wie lange hat der Telekommunikationsanbieter Zeit, nach Anfrage, den Code herauszugeben?

Sollte der Telekommunikationsanbieter überhaupt dazu verpflichtet sein, so würde man üblicherweise eine Frist von mindestens 14 Tage ansetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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