32 Stunden pro Monat - Lohnfortzahlung Feiertag?

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
tl123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
32 Stunden pro Monat - Lohnfortzahlung Feiertag?

Hallo! Wir diskutieren gerade: AN mit Arbeitsvertrag über 32 Stunden/Monat, arbeitet immer an einem festen Tag der Woche (z.B. Montag), also 4 Montage a 8h im Monat. Er arbeitet an allen Montagen, der jeweils fünfte Montag im Monat wird in Überstunden gerechnet und später abgefeiert, er wird nicht ausgezahlt.

In Monaten mit vier Montagen ist alles klar, ist er krank oder ein Feiertag, werden ihm die 8 Stunden gutgeschrieben, so dass er auf 32 Monatsstunden kommt.

Aber was ist, wenn in einem Monat mit fünf Montagen z.B. der vierte und fünfte Montag ein Feiertag sind? Im mündlichen AV soll hierzu nichts vereinbart sein.
Werden dann auch jeweils 8 Stunden "gutgeschrieben" (also 8+8+8+8+8)? Der AN kann schliesslich nichts für den Feiertag, wird dann allerdings doch "besser gestellt", da er später 8 Stunden, die er nie geleistet hat abfeiern kann.

Von gesunden Menschenverstand würde ich die Feiertage (oder Krankentage) bis zum Monatssoll von 32 Stunden auffüllen, aber gibts da auch eine Rechtsgrundlage dafür?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Kompliziert, hängt vom genauen Inhalt des AV ab.

Bitte mal posten:
1. Ist tatsächlich "32 h / Monat" definiert oder evtl. auch Stunden je Woche angegeben?
2. Erfolt die Vergütung lt. Arbeitsvertrag auf Stundenlohnbasis? Oder festes Monatsgehalt?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich halte die Fallkonstruktion für eine Fehlkonstruktion.
. Bei einem Vertrag über 32 Stunden/Monat ergeben sich knapp 7,4 Wochenstunden. Der beliebte Denkfehler, der Monat habe 4 Wochen. Oder andersherum: Wenn AN jeden Montag 8 Stunden schafft, beträgt seine monatliche AZ 34,666 Stunden. Damit löst sich das Problem von alleine. Rechenweg 8*52/12
- Die Konstellation, dass 2 Montage nacheinander Feiertage sein sollen, möchte ich sehen. Für Deutschland eher nicht, will mir scheinen. Im Übrigen hätten ja wohl alle Angestellten völlig unverdient denselben Vorteil, jedenfalls die in Vollzeit - andere TZK mit festen Arbeitstagen zwischen Di und Sa entsprechend anders.
- Auch die Idee, dass der 5. Montag im Monat nicht bezahlt, aber in Frei vergütet werden soll, ist ja sooo praxisgerecht ...

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#3
 Von 
tl123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 32h/Monat zu 450 Euro/Monat vereinbart.

Das Problem ergibt sich auch, wenn AN am 4. und 5. Montag krank wäre.

AN sagt: normalerweise arbeite ich jeden 5. Montag und bekomme dafür Überstunden (die ja quasi dadurch ausgezahlt werden, dass der AN mit den gesammelten Stunden z.B. einen ganzen Monat zuhause bleiben könnte und dennoch 450 Euro bekommt). Ich bin krank geschrieben, wäre am 4. und 5. gekommen, will 450 Euro und 8 Stunden.

AG sagt: Du bekommst 450 Euro, warst am 5. nicht real da, somit keine "Überstunden".

Ich könnte beides verstehen.
Rechtsgrundlage in eine Richtung sieht niemand?

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Konstellation, dass 2 Montage nacheinander Feiertage sein sollen, möchte ich sehen.


Passiert in D regelmäßig, dann wenn der 25.12 (1. Weihnachtstag) ein Montag ist, ist auch der darauffolgende Montag (Neujahr) ein Feiertag. Allerdings läge dann der Folgemontag in einem neuen Monat.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Eben. Nicht im selben Monat.

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Eigentlich ist die Regelung klar.

Die ersten vier Montage sind Arbeitstage!
Der fünfte Montag ist regelmäßig arbeitsfrei!
Falls am fünften Montag trotzdem gearbeitet wird werden Überstunden aufgebaut die später abgefeiert werden, z.B: am ersten Montag des Folgemonats.

Ergo, fällt der fünfte Montag auf einen Feiertag so ist das für die Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden nicht relevant da der AN sowieso frei hat.
Auf der anderen Seite braucht der AN aber auch in einem Monat mit fünf Montagen nur vier Montage frei zu nehmen um den gesamten Monat frei zu haben.

Unklarheiten könnte es geben wenn die nicht die ERSTEN vier Montage festgelegte Arbeitstage wären, sondern nur vier beliebige Montage im Monat, dann hätte der fünfte Montag keine Sonderrolle mehr und müsste bei Feiertagen, Urlaub, etc. berücksichtigt werden.

-- Editiert von pk2019 am 22.01.2020 17:38

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

jip. Auf die *Lösung* - oder besser Neubeschreibung der Sachlage - war ich auch gekommen.

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