Schädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Takatukata
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Hallo Forum,

Ich steige nach einem Arbeitsunfall(2Monate) mit folgender Arbeitslosigkeit(12Monate) wieder ins Berufsleben ein.
Ich soll nach TVöD als Sue 8b bzw. 8a eingestuft werden, stellt sich noch heraus.
Aber der neue Arbeitgeber möchte meine Stufenlaufzeit hemmen und zwar mich an den Anfang von Stufe 2 setzen (obwohl ich schon 1,5 Jahre in Stufe 2 gearbeitet habe).
Die Aussage lautete: "Die Regelungen im TVöD sind so, dass man bei einer mehr als einer 1-jährigen Unterbrechung wieder in der Stufe von vorne anfängt"
Das mag sein, aber die Frage ist MUSS er sich daran halten oder KANN er es, da das Recht auf seiner Seite ist.
Sprich ist das Hemmen der Stufenlaufzeit unabdingbar oder ist der Träger ein Pfennigfuchser und die Angelegenheit ist Verhandlungssache?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

a) Der TVöD sieht einerseits grundsätzlich nicht(!) vor, dass man bei einer Neueinstellung irgendwo auf der Mitte einer Stufe anfängt. Man beginnt mit einer "frischen" Stufenaufzeit. Der TVöD sieht aber einen gewissen Spielraum vor, mit welcher Stufe man eingestellt wird. (Wenn der Arbeitgeber gewollt hätte, hätte er Sie in Stufe 3 einstellen können - wollte er nicht, also geht es in Stufe 2 los. Aber eine Einstellung in "Stufe 2 mit 1,5 Jahren absolvierter Laufzeit" ist im TVöD nicht vorgesehen).

b) Grundsätzlich ist es nie verboten, als Arbeitgeber großzügiger zu sein, als es im Tarifvertrag vorgesehen ist. Es kommt im Bereich des TVöD aber äußerst selten vor.
Dafür gibt es drei Gründe:
1) TVöD-Stellen sind meist aus Steuergeld finanziert, mit dem muss man sparsam sein.
2) TVöD-Arbeitgeber fürchten besonders den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn er Ihnen gegenüber großzügig ist, kommen bald andere Mitarbeiter auch und und wollen auch mehr haben, als der Tarifvertrag vorsieht.
3) TVöD-Arbeitgeber fürchten den Druck anderer TVöD-Arbeitgeber. Wenn der eine Arbeitgeber anfängt, großzügiger zu sein als der Tarifvertrag, beschweren sich sofort andere TVöD-Arbeitegeber, was einem denn einfalle, so aus der Reihe zu tanzen. Das ist nicht lustig.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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