Hallo,
bei einer Bekannten ist es so, das Sie im Moment festgestellt hat Schwanger zu sein (AG weiß noch nichts) . Aber Zeichen deuten daraufhin, dass die Firma bald Konkurs /Insolvenz anmelden könnte. Da eventuell Risiko Schwangerschaft kann es sein, dass Sie krank ist wenn es in Firma soweit kommen würde.
Wie läuft das dann bzgl. Krankenkasse, ALG, Mutterschutz und ggfs, Elterngeld/Elternzeit??
Wäre schön wenn das jemand weiß und mitteilt. Bzw. Tipps auf was Sie achten kann/sollte.
Greets
Jam
Firma macht eventuell Insolvenz - Schwanger
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das sollte auch ein entspr. Arzt feststellen.Zitatdas Sie im Moment festgestellt hat Schwanger zu sein :
Mit dieser Feststellung *schwanger* kann sie das dem AG mitteilen.
Dann wird sich weiteres ergeben.
Alle Eventualitäten können hier nicht diskutiert werden...
Hi ,
Der Arzt hat es festgestellt. Und was heisst alle Eventualitäten? Ich wollte wissen was passiert wenn dann während krank schwanger der AG Insolvent geht. Das ist doch ziemlich klar oder ,..hm ..
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aha. Der Arzt.
Das war ja nicht der Arzt. sondern die Frau selbst.Zitatdas Sie im Moment festgestellt hat Schwanger zu sein :
Wie bitte?ZitatIch wollte wissen was passiert wenn dann während krank schwanger der AG Insolvent geht :
Du fragst, was ist, wenn sie evtl. eine Risiko-Schwangerschaft hätte--- weiß man erst, wenn man das weiß.
Du fragst, was wäre, wenn der AG insolvent würde.--- weiß man erst, wenn der AG seinen AN das mitteilt.
Du fragst, was wäre, wenn sie dann krank wäre--- ja, das weiß man erst, wenn man das weiß.
Sie könnte ein Beschäftigungsverbot erhalten---- keine Ahnung, ob.
Sie könnte krank sein (arbeitsunfähig), dann zahlt der AG noch 6 Wochen und dann Krankengeld von der KV.
Oder---oder--oder
Wenn sie irgendwann krank wird und der AG ist nicht insolvent--- was dann?
Wenn sie nicht krank wird, aber ein Besch-Verbot hat, und der AG insolvent ist--- was dann?
------------------------------------------
Sie sollte also JETZT ihrem AG mitteilen, dass sie schwanger ist. Mit der ärztlichen Bescheinigung.
------------------------------------------
p.s.
Ich wurde heute schon nach den Lottozahlen gefragt-------
Vielleicht habe ich es nicht so rüber bringen Können. In meinem Verständnis war es klar. Muss man ja nicht gleich so rum prollen. Es gibg auch nicht um was wäre wenn ...sondern ein genauer Ablauf ...aber ist OK. Dank für die Mühe ..
Ich würde ja anraten "Abwarten und Tee trinken".
Eine Schwangerschaft soll baldmöglichst dem AG mitgeteilt werden, aber ein Muss ist das eben nicht.
Ansonsten löst die Mitteilung eher Schutzrechte aus; einen Grund zur Besorgnis aus der Schwangerschaft heraus sehe ich nicht. Dass, wenn und ob die Firma insolvent wird, hat AN ohnehin zu erleiden, wenn es dahin kommt.
Wie bitte?ZitatMuss man ja nicht gleich so rum prollen. :
Dein Beitrag gibt nichts her außer ---schwanger---, und --- während krank schwanger---und ---AG evtl. bald insolvent---.
Ich habe dir diverse Eventualitäten geschrieben. Es gibt noch viel mehr.
Das mag sein.ZitatIn meinem Verständnis war es klar. :
Es gibt keinen genauen Ablauf. Es kommt drauf an.
Wieviele Tage ist sie denn schwanger? Wieso führt eine Inso (so sie denn eingeleitet wird) automatisch zur Stillegung? Sie hat im Fall der Inso erst einmal den ganz normalen gesetzlich vorgesehenen Schutz. Sollte es noch während der Schwangerschaft zu einer Totalschließung kommen, so kann sie mit amtlicher Genehmigung dann auch gekündigt werden, aber das alles weiss man ja noch nicht.
wirdwerden
ZitatIch wollte wissen was passiert wenn dann während krank schwanger der AG Insolvent geht. :
Zu viele Variablen um das ohne Hellseher präzise sagen zu können.
Wenn der AG Insolvent geht, dann hängt es davon ab ob noch überhaupt noch Geld da ist oder nicht oder ob der Insolvenzverwalter eine Chance zur Fortführung sieht oder nicht.
Sind schon 4 Variablen die beliebig kombiniert werden können.
Ist kein Geld da, gibt es keines mehr, auch nicht mehr für Angestellte. Egal ob schwanger oder krank oder nicht. Da gibt es dann vom Staat im Bedarfsfalle Insolvenzausfallgeld, ALG I, ALG II. Kündigungsschutz ist dann auch weitestgehend obsolet.
Keine Firma + kein Geld = Job weg.
Ist noch Geld da, kommt darauf an wie viel. Dann werden die Zahlungen an die Angestellten durchaus bevorzugt behandelt.
Sieht der Insolvenzverwalter eine Chance zur Fortführung, bleiben die Stati der Angestellten auch erst mal im status quo. Auch wenn es erst mal kein Geld geben sollte, werden sie nicht gekündigt. Wenn sich dann heraus stellt das der Insolvenzverwalter sich geirrt hat, siehe oben.
Danke erstmal,
ist bischen schwierig manchmal in Text zu bringen was man meint. Sorry dafür.
Danke - Das sind schon mal erste Infos, die ohne je in der Situation gewesen zu sein ja mal grundsätzlich helfen.
Im Endeffekt geht es eben um genau den Geldfluss des AG bzw. Nutzung längstmöglich ALG oder Krankengeld.
Die Familie hat halt Rückzahlungen zu machen und kann sich kein ALG 2 leisten bzw. Sie bekäme es wohl auch nicht. Ob man mitte 40 dann überhaupt noch ne Chance hat auf dem Arbeitsmarkt hat ist ne weitere Frage.
Schwanger wohl 4 Woche aber seit 2 Tagen eben erst bei Arzt gewesen.
AG ( ca . 100 Mitarbeiter) legt halt komisches Verhalten an den Tag was eben auf Insolvent vermuten lässt.
Da man hinterher immer kluge Sprüche bekommt so a la ..hättest dich krank melden sollen dann wäre das ALG 1 erst nach Krankheit oder so angefangen war MEIN Hintergrund der Frage.
Sie ist sich wohl selbst noch nicht klar ob arbeiten, man will ja das die Firma weiter geht und macht Ihr Spaß oder sofort krank machen wenn es der Arzt für besser hält... (weiß nicht wie ich das besser schreiben soll..)
Also Kündigung wegen Krank geht dann nicht wenn ich es richtig verstanden habe wenn Schwanger (Verbot) vorliegt und dann zahlt die Krankenkasse?
- Bei Weiterlaufen der Firma keine Nachteile außer weniger Geld ?
- Bei Insolvenz auch keine Nachteile - wird behandelt als wenn Sie da wäre?
Hoffe habe nicht wieder zu konfus getextet
Das gilt ja mal eigentlich für nix.ZitatSchwanger wohl 4 Woche :
Die Schwangerschaft und ihre dazugehörigen Regelungen, was das Finanzielle und jede Menge anderes betrifft,--- beginnt mit der 13. SSW (Schwangerschaftswoche).
Also nach den berühmten 3 Monaten.
Das macht er aber NICHT, weil jemand schwanger ist und der AG es noch gar nicht weiß...Zitatlegt halt komisches Verhalten an den Tag was eben auf Insolvent vermuten lässt. :
In aller Regel ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. d.h. die meisten Schwangeren sind sehr gesund und können alles machen, was so anliegt. Sogar arbeiten...
Aber: Ist eine Schwangere krank, und ein Arzt schreibt sie --arbeitsunfähig-- erhält sie natürlich als AN auch Lohnfortzahlung vom AG bis zu 6 Wochen und , falls die AU länger dauert, dann auch Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.
Es gibt Berufe/Tätigkeiten, für diese gilt Beschäftigungsverbot für schwangere AN.
Welche Tätigkeit übt die evtl. Schwangere denn zur Zeit aus?
Und wie lange ist sie denn schon sv-pflichtig beschäftigt bei diesem AG?
NUN--- meldet dieser AG evtl. /vielleicht/uU /Insolvenz an--- dann bekommen alle AN incl. der schwangeren Frau--- jede Menge Papier.
Wo sie sich bis wann melden sollen....alles Nötige erfahren sie dann. Alle AN. Auch arbeitsunfähige/kranke.
Dann könnte es Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur geben----
Später könnte es auch ALG geben, falls die Insolvenz auch festgestellt wird. Nur Munkeln und Zeichen---ist dazu nichts.
Wie bitte? Versteh ich nicht.ZitatDie Familie hat halt Rückzahlungen zu machen und kann sich kein ALG 2 leisten :
Aber das verstehe ich. Weil der Partner oder Ehemann evtl. so viel verdient, dass die Familie nicht sozialhilfebedürftig wäre.Zitatbzw. Sie bekäme es wohl auch nicht. :
Es wäre kein Schwanger(Verbot), sondern ein Beschäftigungsverbot für die Schwangere.Zitatwenn Schwanger (Verbot) vorliegt und dann zahlt die Krankenkasse? :
Wie lange das gilt, kommt auf die Tätigkeit an und auch den Schwangerschaftsverlauf.
Und Besch.-Verbot gibt es noch als Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.
Das fragen sich nicht nur Schwangere.ZitatOb man mitte 40 dann überhaupt noch ne Chance hat auf dem Arbeitsmarkt hat ist ne weitere Frage. :
Na ja, ich frag mich schon, ob du so eilig hast, dass du deine Gedanken nicht in verständlichen Sätzen formulieren kannst oder ob du Ausländer bist...ZitatHoffe habe nicht wieder zu konfus getextet :
Es liegt doch derzeit noch NICHTS an.
Außer, dass die Frau eventuell schwanger ist... und bleibt.
Hi .
irgendwie scheint es das ich nicht ganz den Sinn der Frage rüber bringen kann oder konnte.
Ich weiß das noch nichts anliegt... und das die SW erst neu ist... aber das hat Sie halt in Zukunftsangst versetzt mit Fragen ob man auf was achten sollte im Hinblick auf eventuell Insolvenz.
Ähnlich den Tipps z.B. "..wenn Sie mehr Elterngeld erhalten wollen ändern Sie die Steuerklasse ein Jahr vorher" ..
oder "dasselbe wenn arbeitslos im Raum steht kann man ggfs. die Steuerklasse ändern"
sowas nutzt natürlich nur vorher zu wissen.. Und genau solche Dinge im Rahmen mit Insolvenz / SW / Arbeitsamt
war meine Intention.
Nein ich bin kein Ausländer. Aber in unserem deutschen Rechts / Steuer / Gesetz Dschungel blickt man auch als Inländer schwer durch.
danke und Gruß
J.
Das hat man hier schon durchaus verstanden.Zitataber das hat Sie halt in Zukunftsangst versetzt mit Fragen ob man auf was achten sollte im Hinblick auf eventuell Insolvenz. :
Allerdings ist es für ein Forum schwer, alle Eventualitäten zusammenzutragen (das sprengt den Rahmen) und außer, dass man hier liest, dass eine Frau ganz frisch schwanger ist und das man ahnt/befürchtet/denkt, der AG könne Insolvenz anmelden... ist alles ganz vage. Jetzt auch noch.
Es steht also nichts Neues im Raum?
Das dürfte jetzt die 5. Woche sein.ZitatSchwanger wohl 4 Woche :
Die Frau kann höchstens ein Beschäftigungsverbot erhalten. Das kommt aber auf die Tätigkeit und auf die Schwangerschaft an. s. oben.
Ohne eine Mitteilung vom AG, dass er Insolvenz beantragt hat/oder beantragen muss, kann kein AN (ob schwanger oder nicht) von der Arbeitsagentur irgendwelche Leistungen erhalten. s.oben.
Kann man auch (noch) nichts beantragen.
Weder Insolvenzgeld noch Arbeitslosengeld.
Hi und danke ..
Neues? Der Firmenleiter lässt sich nicht blicken und gibt keine Infos ausser es wird Investor gesucht und der BR hat nun Einigungsstelle angerufen ...
Was man als Vorwarnung allgemein sagen kann (jetzt aber eventuell zu spät ist): man sollte eine Notfallreserve an EUR haben, die so bemessen ist, das man damit 2-3 Monate überbrücken kann.
Wozu denn auch? Das ist doch vollkommen irrelevant. Die Firma ist NICHT insolvent. Sie hat auch KEINE Insolvenz beantragt. Man sucht einen Investor. Der BR will die Einigungsstelle.ZitatNeues? Der Firmenleiter lässt sich nicht blicken :
Ich verstehe nicht, was die Frau erwartet. Soll der Firmenleiter morgens zum Kaffee vorbeischauen und trösten, oder von seinen Bemühungen erzählen? Täglich andere? Gute und schlechte?
Der soll sein Ding machen. Infos an die Belegschaft kommen, wenn welche zu verteilen sind.
Schrecklich, solch ein Getuschel...
Gibts denn Neues bei der schwangeren Frau?
Noch wissen wir nicht, welche Tätigkeit sie ausübt....ob es evtl. ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Zeit gäbe.
Ob sie arbeitsunfähig /krank geschrieben wurde von ihrem Arzt?
Das wär mal wichtig--- für weitere Infos---zur Person.
So lange Deine Frau noch ihr Gehalt direkt von der Firma erhält ist kein Aktionismus erforderlich. Es gibt für 3 Monate Konkursausfallgeld, wenn der AG aufgrund einer Insolvenz kein Gehalt mehr bezahlen kann. Das bekommt sie natürlich nur, wenn sie nicht krank ist, denn anderfalls würde es nach 6 Wochen das niedrigere Krankengeld geben.
Eine Krankmeldung ohne dass sie wirklich krank ist, ist Betrug und kann zu einer fristlosen Kündigung führen ganz ohne dass die Firma Insolvenz anmeldet.
Es gibt einige Berufe, bei denen bekommt man direkt mit der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (Krankenschwester, Flugbegleiterin). Wenn Deine Frau nicht zu diesen Berufsgruppen gehört, dann ist auch ein Beschäftigungsverbot nicht einfach auf Zuruf zu bekommen.
Zusammengefasst:
Es gibt nichts, was man jetzt sinnvoll machen kann.
Zitat:Ob man mitte 40 dann überhaupt noch ne Chance hat auf dem Arbeitsmarkt hat ist ne weitere Frage.
Warum so pessimistisch? Die Zeiten, in denen man mit Mitte 40 auf dem Arbeitsmarkt zum alten Eisen gehört hat sind längst vorbei.
Hi Danke erstmal,
ZitatSo lange Deine Frau noch ihr Gehalt direkt von der Firma erhält ist kein Aktionismus erforderlich. Es gibt für 3 Monate Konkursausfallgeld, wenn der AG aufgrund einer Insolvenz kein Gehalt mehr bezahlen kann. Das bekommt sie natürlich nur, wenn sie nicht krank ist, denn anderfalls würde es nach 6 Wochen das niedrigere Krankengeld geben. :
ok.. verstanden--allerdings ist es nicht meine Frau
ZitatEine Krankmeldung ohne dass sie wirklich krank ist, ist Betrug und kann zu einer fristlosen Kündigung führen ganz ohne dass die Firma Insolvenz anmeldet. :
Ich gehe mal davon aus, das dies ein Arzt machen muss und kein Arzt ohne krank einen Schein ausstellt.
ZitatEs gibt einige Berufe, bei denen bekommt man direkt mit der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (Krankenschwester, Flugbegleiterin). Wenn Deine Frau nicht zu diesen Berufsgruppen gehört, dann ist auch ein Beschäftigungsverbot nicht einfach auf Zuruf zu bekommen. :
nochmal nicht meine Frau ..aber angekommen ..nee ist kein Beruf der in diese Kategorie fällt.
ZitatZusammengefasst: :
Es gibt nichts, was man jetzt sinnvoll machen kann.
ok danke
Zitat:
Warum so pessimistisch? Die Zeiten, in denen man mit Mitte 40 auf dem Arbeitsmarkt zum alten Eisen gehört hat sind längst vorbei.
Ach ja ?? Außer bei IT würde ich das so, meiner Erfahrung nach, nicht unterschreiben.
greets
ZitatAch ja ?? Außer bei IT würde ich das so, meiner Erfahrung nach, nicht unterschreiben. :
Grade bei Frauen ist die Generation Ü40 - 50 gerne genommen.
Die haben Kinderwünsche und Selbstfindung in der Regel nämlich schon abgearbeitet und sind sehr zuverlässig.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten