Angaben Urlaubsbescheinigung

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Biene13123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben Urlaubsbescheinigung

Hallo an alle,

muss in einer Urlaubsbescheinigung unbedingt angegeben sein, wie hoch der Gesamturlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber für das laufende Jahr war? Oder reicht es, wenn in der Bescheinigung steht, wieviele Urlaubstage der Arbeitnehmer im laufenden Jahr bereits genommen hat?
Eigentlich geht es den neuen Arbeitgeber ja nicht wirklich was an, wie viele Urlaubstage man im alten Job vertraglich vereinbart hatte...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Oder reicht es, wenn in der Bescheinigung steht, wieviele Urlaubstage der Arbeitnehmer im laufenden Jahr bereits genommen hat?


Ja, das reicht:
Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeberwechsel verpflichtet, dem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten Urlaub vorzulegen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biene13123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, das reicht nicht aus. Um den Urlaubsanspruch korrekt berechnen zu können, muss in der Urlaubsbescheinigung einiges mehr stehen. U.a. Wie hoch der Jahresanspruch ist und in welchem Zeitraum der Urlaubsanspruch entstanden ist. Das lässt sich im Netz bei vielen Quellen nachlesen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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