SBB (Zug und Bus) und Infoscore

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
SBB (Zug und Bus) und Infoscore

Guten Tag, ich wende mich wegen einer komplizierten und Lange sache an sie und Frage nach Hilfe.

Der Fall:

Im Februar des Letzten Jahres wollte ich bei der SBB (Zug-und Bus) eine Fahrkarte kaufen am Automaten. Dieser hat mein Geld zwar genommen aber keine Fahrkarte Ausgedruckt. Also bin ich in den Zug gestiegen und habe soeben direkt und von mir aus den Schaffner Aufgesucht und ihm davon berichtet (wollte sogar nochmal direkt bei ihm das Ticket lösen). Er Unterstellte mir faule Ausreden und gab mir eine Fahrpreisnacherhebung von 60€

Diese nahm ich an Und Widersprach zuhause per Online Widerspruchsformular, da es Nicht meine Schuld war sondern die des fahrkarten Automaten, der Widersprcuh wurde Abgelehnt und schon Bald kam das erste schreiben des Inkasso Büros (Infoscore) , mit einer deutlich Höheren Forderung von 127€ auch dieser Wiedersprach ich einmal in Brief und einmal in E-Mail Form. (habe die widerspruchsschreiben noch als Kopien vorliegen). Erstmal war es schwierig bei Infoscore das Impressum zu finden (es wurde von der Cookie Hinweisseite Überdeckt), desweiteren war die angegeben E-Mail adresse gar nicht Gültig (habe dann eine andere gefunden). Auf meine E-Mails und die wiedersprüche wurden nie reagiert... es kamen weitere Briefe mit immer höheren Forderungen (und kein Wort über meinen Widerspruch). Also rief ich dort mal an und Fragte nach. Die Dame war Unhöflich Lies mich nicht Ausreden und in jedem 3. Satz war eine Drohung sie behauptete das nie ein Widerspruch weder per E-Mail noch per Post kam, als ich sagte das ich es beweisen könne interessierte sie das nicht... leider begann ich dann einen taktischen Fehler und sagte der Frau das ich wenns sein muss auf eine gerichtsverhandlung ankommen lassen würde.

Die Frau meinte dann nur zu mir "Da kann ich ihnen Garantieren das sie NULL chancen haben unsere Erfolgsquote bei gerichtsprozessen liegt annähernd bei 100%" Danach war das gepräch beendet...

Als weiteres Rief ich bei der SBB an ich fragte nach Automaten protokolle und Kamera Protokolle von jendem tag...um meine Unschuld beweisen zu können (nannte meinen Namen und auch meine KN nummer von infoscore) die Frau tat so als ob ich nicht ganz Sauber wäre im kopf... "Sowas gibts nicht und sowas machen wir nicht"... und dann kam der hammer jene Frau am telefon sagte mir allen Ernstes "sie haben damals zu Protokoll beim Schaffner gegeben das sie vergaßen eine Fahrkarte zu kaufen" ich dachte ich hör nicht richtig da wurde eine Ganz andere Aussage Protokolliert... so bzw DAs habe ich nie gesagt.

gezahlt habe ich nicht GAR nicht bisher (wäre ja ein Schuld eingeständniss... und das bin ich ja nicht)

Jetzt habe ich einen brief bekommen wo drinsteht das sie einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen mich erwirken werden weitere Kosten 25 +30 € für titulierungs und gerichtskosten. ich hätte bis zum 24. zeit die 129€ zu zahlen (übermorgen) *vogelzeig* ich habe den Brief heute bekommen.... Zahlen könnte ich das Geld auch immo gar nicht selbst wenn ich wollte.

ich rief erneut dort an und sagte denen klipp und Klar das ich wenns sein muss auf ne gerichtsverhandlung ankommen lassen werde... (ich schrieb denen auch nochmal eine E-Mail)und ich auf das gerichtliche Mahnschreiben mit widerspruch warten werden.
Die Frau meinte daraufhin "wir können auch ohne Gerichtsbeschluss Pfänden als sgn. Vorpfändung idr. gehen wir neuerdings auch so vor... und zu einem prozess wo sie Angehört werden wird es nicht kommen.. es wird nach Personenabwesender Aktenlage Entschieden.... ergo wir bekommen dann Automatisch recht"

soweit die Vorgeschichte... wie kann ich weiter vorgehen ich habe ja noch alle Schreiben und Mails hier liegen..
können die echt so vorgehen und ohne Beschluss eines gerichts mir Geld abzapfen wie gesagt ich würde einen gerichtsprozess begrüßen um meine Unschuld zu beweisen.... aber wenn es nicht mal dazu kommt kann mir jemand einen Tipp geben... sind die wirklich so unüberwindbar wie die Behauoten :O danke sehr

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass der Automat nicht funktionierte, kann mal passieren. Ohne Zeugen aber schwer zu beweisen. Gibt es Zeugen, dass du von dir aus direkt zum Schaffner gegangen bist und bei ihm eine Fahrkarte lösen wolltest? Denn dann wäre seine Unterstellung in der Tat Unsinn.

Zitat:
leider begann ich dann einen taktischen Fehler und sagte der Frau das ich wenns sein muss auf eine gerichtsverhandlung ankommen lassen würde.

Das ist erst mal in sich kein Fehler.

Zitat:
Die Frau meinte daraufhin "wir können auch ohne Gerichtsbeschluss Pfänden als sgn. Vorpfändung idr. gehen wir neuerdings auch so vor... und zu einem prozess wo sie Angehört werden wird es nicht kommen.. es wird nach Personenabwesender Aktenlage Entschieden.... ergo wir bekommen dann Automatisch recht"

Das ist alles vollkommener Schwachsinn. Streng genommen ist das auch eine Straftat, denn das ist Betrug und Nötigung, was da passiert ist. Nur wird sich niemand erinnern können, jemals so etwas am Telefon gesagt zu haben. Lass dich daher nicht einschüchtern. Die können definitiv NICHTS pfänden und "in Abwesenheit" von dir passiert da auch exakt gar nichts. Es kann maximal ein schriftliches Verfahren geben, auch sehr wahrscheinlich, da es um wenig Geld geht, aber das bekommst du mit und hast Chance, dich zu äußern.

Die Frage ist nun, wie weit die damit gehen werden. Das kann dir hier niemand beantworten. Es könnte zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen. Dem kann man via Kreuzchen widersprechen. Dann zurück zum Gericht. Damit ist das Thema erledigt.

Sollte es dann mit einer Klage weitergehen, wird es blöd. Du bist zwar zu 100% im Recht. Das Problem ist nur, wie du das beweisen willst. Die Richter sind neutral, da steht Aussage gegen Aussage. Sie können nur dir glauben oder dem Schaffner. Wie das ausgeht ohne Zeugen ist schwierig vorher zu sagen.

Der einzige Trumpf, den du hast, ist: Die Bahn hat genauso Probleme, dass sie nicht weiß, wie das ausgeht. Und oft genug kommt es deswegen nicht zur Klage. Aber versprechen kann das niemand.

Gibt es irgendein anderes Indiz? Hast du beispielsweise direkt nach dem Vorfall oder noch vor Betreten des Zuges mit jemandem WhatsApp geschrieben und er hat dir gesagt, dass du auch beim Schaffner ein Ticket lösen kannst? Das wäre zwar kein endgültiger Beweis, würde aber ein stimmiges Bild ergeben und dann könnten Richter dir eher Glauben schenken. Irgendwas, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen?

-- Editiert von mepeisen am 24.01.2020 07:08

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#2
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen dank für die Antwort erstmal.. leider hab ich keine Beweise aber die SBB doch sicher die haben doc kameras in ihren Automaten man könnte doch die Protokolle einsehen... von der Kamara an jenem Tag.. oder die haben das doch bestimmt Archiviert da sieht man man ja wie ich versuche eine karte zu kaufen

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Du hast aber die Beweislast. Und im Moment hast du keine.

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#4
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Geld hat der Automat ja genommen. Und dann keine Fahrkarte ausgegeben und das Geld nicht wieder ausgeworfen. Das Geld müsste doch verbucht und im.System sein. Ob der fehlende Kartendruck auch archiviert wurde?

Du bist ja gleich zum Schaffner hin und nicht erst später oder erst als er kam. Dir da zu unterstellen Du wolltest quasi schwarz fahren ist derb.

Mir rieten bei einem Telefonat mit der DB als ich das Mal hatte, dass der Automat gar kein Geld annahm ich soll einsteigen und den Schaffner direkt aufsuchen und ihm das schildern. Tat ich und der hatte Verständnis und mir eine Karte ausgestellt. Ich sagte ihm auch, dass ich Panik hätte er könne denken ich lüge. Er war sehr nett und meinte er könne wirkliche Schwarzfahrer unterscheiden, da die anders reagieren und andere Stories auftischen und ich sei ja gleich zu ihm gekommen und er kennt diese Automatenprobleme ..


Ich drücke Dir die Daumen, dass es gut.ausgeht.
Du hast nichts verkehrt gemacht und der Schaffner eventuell einen schlechten Tag

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

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#5
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Du hast aber die Beweislast. Und im Moment hast du keine.


Laut meinem Rechtsverständnis müssen DIE Meine schuld beweisen und nicht ich meine Unschuld... Der beklagte ist solange Unschuldig bis seine schuld bewiesen wurde

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Maline):
Das Geld hat der Automat ja genommen. Und dann keine Fahrkarte ausgegeben und das Geld nicht wieder ausgeworfen. Das Geld müsste doch verbucht und im.System sein. Ob der fehlende Kartendruck auch archiviert wurde?
Das hab ich bei der SBB auch Argumentiert... die Tante wollte mir darauf aber keine antwort geben...

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Laut meinem Rechtsverständnis müssen DIE Meine schuld beweisen

Durchaus richtig, aber: Du hast ja erst mal das Problem akzeptiert. Ich hätte in dem Moment verweigert, meine Personalien zu benennen und hätte gesagt, er solle doch gerne die Polizei rufen, dann würde man auch gerne Anzeige erstatten wegen Nötigung. Entweder er kassiert die Fahrkarte nun oder man klärt das mit der Polizei und nennt die Personalien dann der Polizei.

Für den Moment sieht es so aus, als seiest du tatsächlich erwischt worden bei einer Schwarzfahrt und als sei das mit dem Automat nur eine Ausrede.

Der, der etwas für sich günstiges behauptet, der muss es beweisen.
1. Beweis Schwarzfahrt. Die fand statt. Personalien wurden aufgenommen. Beweis erst mal in sich geglückt.
2. Beweis Automat hat gesponnen: Das musst du beweisen

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, ich pflichte mespeisen zu.
Wieso rücken so viele Ihre persönlichen Daten raus?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Laut meinem Rechtsverständnis müssen DIE Meine schuld beweisen

Durchaus richtig, aber: Du hast ja erst mal das Problem akzeptiert. Ich hätte in dem Moment verweigert, meine Personalien zu benennen und hätte gesagt, er solle doch gerne die Polizei rufen, dann würde man auch gerne Anzeige erstatten wegen Nötigung. Entweder er kassiert die Fahrkarte nun oder man klärt das mit der Polizei und nennt die Personalien dann der Polizei.

Für den Moment sieht es so aus, als seiest du tatsächlich erwischt worden bei einer Schwarzfahrt und als sei das mit dem Automat nur eine Ausrede.

Der, der etwas für sich günstiges behauptet, der muss es beweisen.
1. Beweis Schwarzfahrt. Die fand statt. Personalien wurden aufgenommen. Beweis erst mal in sich geglückt.
2. Beweis Automat hat gesponnen: Das musst du beweisen


wie soll ich ich beweisen das ich etwas nicht habe weil ichs nicht bekam?! ich mein man kann doch nicht beweisen das man etwas "nicht" hat.. wie auch?! durch fehlen des beweisstückes?! hätte ich es drauf ankommen lassen hätten sie die Polizei gerufen die Polzei hätte dann meine Personalien aufgenommen und der schaffner hätte dennoch meine Daten.. ergo Gleiches in grün nur das ich mir damit NOCHMEHR Ärger eingehadelt hätte... schadensbegrenzung und wer nichts zu verbergen hat( so wie ich) sieht keinen Grund darin mit etwas hinter dem Hof zu Halten... darüber Hinaus, Aufschreiben kann ein schaffner viel wenn der Tag lang ist... aber das die Pure Aussage eines schaffners Juristisch als beweis gilt hab ich noch nicht gehört... wie dem auch sei ich werde gucken ob ich irgendwie an die Protokolle der SBB rankomme (bzw mein anwalt) spätestens dort sollte man doch erkennen das ich nichts Unrechtes getan habe... und wenn die bahn die protokolle nicht mehr hat oder gar nicht protokoliert haben solte deren pech ich war willens mit allen zur verfügung stehenden mitteln zu bewesien das ich nicht Absichtlich Schwarz gefahren bin.. die können mir nicht nachweisen das es so war und ich nicht das es nicht so war ergo Aussage gegen Aussage und wieder ergo im Zweifel für den angeklagten.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wie soll ich ich beweisen das ich etwas nicht habe weil ichs nicht bekam?!

Durch Zeugen beispielsweise. Deswegen habe ich ja Fragen gestellt, ob es weitere Details gibt.
Zitat:
hätte ich es drauf ankommen lassen hätten sie die Polizei gerufen die Polzei hätte dann meine Personalien aufgenommen und der schaffner hätte dennoch meine Daten..

Aber es wäre von Anfang an dokumentiert gewesen, dass du widersprichst, weil der Automat nicht funktioniert hat.
Es wäre auch möglich gewesen, dass du die Personalien unter der Bedingung rausrückst, dass "Automat funktioniert nicht" beim Schaffner dokumentiert wird und dass du eine schriftliche Bestätigung von ihm bekommst, diesen Einwand gebracht zu haben... Das wäre auch durchaus einen Beweis, dass es diesen Konfliktfall gab.

Ums nochmal klar zu sagen: Wie soll denn jetzt ein Gericht deinen Fall von jemandem unterscheiden, der wirklich schwarz gefahren ist und das mit dem Automaten nur als nachträgliche Ausrede missbraucht und lügt?

Zitat:
wie dem auch sei ich werde gucken ob ich irgendwie an die Protokolle der SBB rankomme (bzw mein anwalt) spätestens dort sollte man doch erkennen das ich nichts Unrechtes getan habe...

Wenn du das schaffst, also den Nachweis, dass das wirklich nicht funktioniert hatte, bist du zwar einen Schritt weiter. Aber was, wenn dir das dein Kumpel nachträglich gesagt hat und du trotzdem nichts gekauft hattest?

Zitat:
die können mir nicht nachweisen das es so war und ich nicht das es nicht so war ergo Aussage gegen Aussage und wieder ergo im Zweifel für den angeklagten.

Es gibt im Zivilrecht keinen Angeklagten. Wenn ein Richter sagt "Meine allgemeine Lebenserfahrung ist, dass Schaffner eigentlich immer die Wahrheit sagen und Schwarzfahrer sich wildeste Ausreden einfallen lassen?

Es tut mir leid, wenn du keine befriedigende Antwort bekommst. Aber wir können hier ja auch nicht irgendwas erzählen und hinterher geht's anders aus. Es gibt dummerweise Situationen, wo man sich von Anfang an richtig wehren sollte.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Polizei darf Deine personenbezogenen Daten nicht einfach an den Zugbegleiter rausrücken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb481660-21
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Problem ich bin auch eher etwas vom kern zum "Was wäre wenn abgerutscht".. ich hab mich mal schlau gemacht über SBB und Infoscore.. die SBB ist als Bitterböser Juristkämpfer bekannt der selbst bei geringsten kleinigkeiten... fast jedesmal vor Gericht Zieht... die haben sich u.a extra deswegen die besten Anwälte der Schweiz gesichert.... und Infoscore Ignoriert"angeblich" regelmäßig und Völlig vorsätzlich und ganz Ungeniert Gerichts urteile und das die da nicht mal einen hehl draus machen... hab mal Bisl gegoogelt über die 2 Buden...

Na da hab ich aber tolle Aussichten..... wird wohl so ausgehen dass "auf mein recht bestehen" mich teuer zu stehen kommen wird...

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das kann dir hier leider niemand so genau sagen.
Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen, aber ich wäre mir auch des Restrisikos bewusst.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Polizei darf Deine personenbezogenen Daten nicht einfach an den Zugbegleiter rausrücken.


Das ist die Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Diese Auffassung wird allgemein nicht geteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Du hast jetzt genau 2 Möglichkeiten.

1.) Du bleibst Stur & legst es auf einen Rechtstreit an
2.) Zahle die 60 € + 18,00 € Inkassokosten (15 Inkasso + 3 Auslagen) & gut ist die Sache. Infoscore wird zwar rumheulen und betteln & drohen, aber mehr steht denen wegen Masseninkasso sowieso nicht zu. Einklagen werden sie ihre Phantasiegebühr sowieso nicht... können sie auch nicht.

Wie lautet eig. die exakte Forderungsaufstellung?

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