Hallo,
Firma A hat Privatperson B (Sitz im EU-Ausland) eine Leistung zum Wert von 500 EUR angeboten.
B hat nicht gezahlt, aber Leistung in Anspruch genommen. Vertrag war per E-Mail (nichts schriftliches auf Papier).
Wie schwer und wie sehr lohnt sich international gegen B vorzugehen? Es geht mir nicht um den individuellen Fall, sondern wie generell kompliziert die Eintreibung von Auslandsforderungen sind.
500 EUR Forderung an Ausländer
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 14:26
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 9x hilfreich)
500 EUR Forderung an Ausländer
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#1
Antwort vom 24. Januar 2020 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
,Zitatsondern wie generell kompliziert die Eintreibung von Auslandsforderungen sind. :
Das hängt von den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen ab.
#2
Antwort vom 25. Januar 2020 | 09:03
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Es gibt den europäischen Zahlungsbefehl, damit ist das relativ einfach.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2020 | 13:32
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Bei dieser Forderungshöhe und dem Umstand, dass der Schuldner im EU-Ausland ist, kann man das Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen in betracht ziehen.
https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/solving-disputes/european-small-claims-procedure/index_de.htm
Pech, wenn der Schuldner in Dänemark ist. Dann geht obiges Verfahren nicht.
#4
Antwort vom 26. Januar 2020 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1596 Beiträge, 405x hilfreich)
Nur nicht vergessen, dass zur Beitreibung am Ende auch immer noch die Vollstreckung gehört.
Natürlich bin ich generell dafür, seine Ansprüche grundsätzlich auch durchzusetzen, also ich will nicht abschreckend klingen.
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