Hallo
Ich habe eine Pfändung seit 2016 durch ***. Die Forderung
ist tituliert. Ich bat um eine aktuelle Aufstellung der Forderung welche ich auch bekam.
Sie wollen noch Zinsen auf die Hauptforderung von 2008 bis 2020. Da wurde ich skeptisch.
Schaute noch einmal alle Unterlagen durch. Fazit: Zinsen für 2008 - 2016 wurden schon gepfändet. Zahlungsverbot und Pfändung für bank wurden von unterschiedlichen GV bearbeitet. Jeder GV bekam eine andere Forderungsaufstellung.
In der aktuellen Forderungsaufstellung werden Gebühren und Positionen aufgelistet für die Jahre 2008 - 2016, welche in den früheren Aufstellungen entweder gar nicht oder viel geringer enthalten sind. Ich verfüge somit über 3 Forderungsaufstellungen welche erheblich voneinander für die selbe Zeit abweichen.
Wie kann mir geholfen werden?
Aktuell besteht die Kontenpfändung noch.
UGV Inkasso Kontenpfändung
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
UGV Inkasso Kontenpfändung
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#1
Antwort vom 25. Januar 2020 | 08:57
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Am Besten schickst du mal die Forderungsaufstellung hier rein. Da dürften ein Haufen Unfuggebühren dabei sein.
Gebühren aus prä 2016 sind, sofern nicht tituliert, sowieso verjährt.
Und jetzt?
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