Steuernummer für Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerregelung

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
chimaira123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernummer für Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerregelung

Hallo,

ich habe seit letztem Jahr August, neben meinem Hauptberuf, noch einen Nebenjob auf freiberuflicher, selbständiger Basis. Ich habe den Finanzamt mein vorhaben mitgeteilt und die Kleinunternehmerregelung beansprucht. Daraufhin habe ich vom Finanzamt eine Steuernummer für diese Tätigkeit erhalten:
Das Finanzamt hat Ihnen die Steuernummer XXXXXXX zugeteilt
Sie gilt für :
Gewinnermittlung nach § 4Abs.3 EStG
Bezeichnung der Tätigkeit: Selbst.Journal.Pressefot

Im vergangenen Jahr (August-Dezember) habe ich 1070 € eingenommen und entsprechend in meiner Steuererklärung auch angegeben. Wie gewünscht in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Meine Steuererklärung wurde letzte Woche übermittelt.
Nun habe ich im Briefkasten einen Brief vom Finanzamt mit folgender Nachricht:
Sehr geehrter Steuerzahler,

die Ihnen bereits mitgeteilte Steuernummer : XXXXXXXX (die gleiche wie oben erwähnt)
gilt nun auch für:
Umsatzsteuer
Bezeichnung der Tätigkeit: Selbst.Journal.Pressefot


Aber wozu nun auf einmal Umsatzsteuer? Ich habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und mein Umsatz wird 2020 zwischen 4000-6000 € betragen.


Gruß Chimaira123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Schwer zu sagen. Dafür sollten Sie beim FA nachfragen, ob das nur vorsorglich gemacht wurde, da auch Kleinunternehmer ein sogenanntes U-Signal erhalten können und zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind.

Haben Sie noch eine andere unternehmerische Tätigkeit, z.B. eine Photovoltaikanlage?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
chimaira123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Schwer zu sagen. Dafür sollten Sie beim FA nachfragen, ob das nur vorsorglich gemacht wurde, da auch Kleinunternehmer ein sogenanntes U-Signal erhalten können und zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind.

Haben Sie noch eine andere unternehmerische Tätigkeit, z.B. eine Photovoltaikanlage?


Danke für die zügige Antwort.
Nein, ansonsten keinerlei unternehmerischer Tätigkeiten. Dann frage ich mal am Montag telefonisch dort nach.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Vielleicht ein paar Worte zur Klarstellung!

Die Kleinunternehmerregelung kann man nicht beantragen, sondern man IST Kleinunternehmer Kraft Gesetzes! Der §19 UStG ist eine reine Verwaltungsvereinfachungsregelung, die die Verwaltung von "Kleinvieh" entlasten soll! Keinesfalls sind die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei, sondern weiterhin steuerbar und steuerpflichtig. Die enthaltene USt braucht aber nicht an den Fiskus abgeführt werden.

Grundsätzlich ist auch der Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, es wird im Normalfall jedoch darauf verzichtet. Die USt-Erklärung enthält daher auch Kennziffern, für Umsätze von Kleinunternehmern.

Das Schreiben heißt zunächst nur, dass auf der Steuernummer auch ein U-Signal gespeichert wurde.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chimaira123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Vielleicht ein paar Worte zur Klarstellung!

Die Kleinunternehmerregelung kann man nicht beantragen, sondern man IST Kleinunternehmer Kraft Gesetzes! Der §19 UStG ist eine reine Verwaltungsvereinfachungsregelung, die die Verwaltung von "Kleinvieh" entlasten soll! Keinesfalls sind die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei, sondern weiterhin steuerbar und steuerpflichtig. Die enthaltene USt braucht aber nicht an den Fiskus abgeführt werden.

Grundsätzlich ist auch der Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, es wird im Normalfall jedoch darauf verzichtet. Die USt-Erklärung enthält daher auch Kennziffern, für Umsätze von Kleinunternehmern.

Das Schreiben heißt zunächst nur, dass auf der Steuernummer auch ein U-Signal gespeichert wurde.

taxpert


Danke. Das bedeutet für mich also keine Veränderung: Nach wie vor schreibe ich meine Rechnungen ohne ausgewiesene MwSt. und mit dem vermerk " Gemäß §19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben". Bei meiner Steuererklärung mache ich dann nach wie vor meine Einnahmen-Überschussrechnung und muss dann an das Finanzamt auch lediglich meine Einkommenssteuer abführen. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Immer natürlich vorausgesetzt die Einnahmen bleiben im Rahmen der Kleinunternehmerregelung.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Wie gesagt, schadet es nicht beim FA nachzufragen.

Grundsätzlich bleibt alles wie gehabt. Ggf. ist eine Umsatzsteuererklärung zu übermitteln, in der leidlich Angaben zu dem Umsatz und dem des Vorjahres zu machen sind.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Eine Nachfrage beim FA ist in diesem Fall nicht notwendig.
Es wurde aus verwaltungstechnischen Gründen ein neuer Grundkennbuchstabe für Kleinunternehmer eingeführt.
Deswegen mussten Steuernummermitteilungen versandt werden.
Eine Abgabepflicht erwächst hieraus nicht.
Es laufen auch Planungen für einen verständlichen Erläuterungstext.
Da dieser aber bundesweit abgestimmt werden muss, dauert das noch ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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