Rücktritt vom Kaufvertrag bei Lieferverzug - Frist?

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Grüßaugust
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Lieferverzug - Frist?

Hallo zusammen,

ich habe am 08.01.2020 online ein Produkt gekauft und am selben Tag bezahlt. Gemäß den Angaben auf der Webseite sollte das Produkt innerhalb von 4-10 Werktagen verfügbar sein.

Am 10.01.2020 erhielt ich eine Mail des Verkäufers, dass die Ware laut Hersteller erst in 1-2 Wochen verfügbar sei. Auf meine Nachfrage am 22.01.2020 antwortete man mir, dass die Ware "vorraussichtlich ca. Anfang Februar" beim Hersteller verfügbar sei.

Kann ich ohne Fristsetzung vom noch nicht zustandegekommenen Kaufvertrag zurücktreten?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Grüßaugust):
Kann ich ohne Fristsetzung vom noch nicht zustandegekommenen Kaufvertrag zurücktreten?

Mit Zustimmung des Verkäufer schon. Ansonsten nur mit gerichtsfester Fristsetzung.

Oder man macht es sich einfach und nutzt das Widerrufsrecht sofern vorhanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Mit Fristsetzung geht man natürlich auf Nummer Sicher, aber die kann auch entbehrlich sein. Man kann auch vor Fälligkeit schon zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass der Schuldner nicht leisten wird.

Muss man dann eben für sich selbst prüfen, ob man diese Ansicht für sich vertreten kann. Wenn man unbedingt vom Vertrag loskommen möchte, kann man es ja einfach mal versuchen und schauen, wie streng der Verkäufer das sieht.

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