fiktive zurück Rechnung auf Steuerklasse 1

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Niele
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
fiktive zurück Rechnung auf Steuerklasse 1

Brauche mal bitte Unterstützung :
Wie rechnet man zurück auf Steuerklasse 1
Bei einem gesamten Jahreseinkommen von dem die ersten 9 Monate auf Steuerklasse 1 und die restlichen 3 Monate auf Steuerklasse 3 berechnet wurden.
Im November mit Weihnachtsgeld.
Blicke nicht mehr durch :o (

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Man nimmt einen beliebigen Brutto-Netto-Rechner aus dem Netz, gibt sein Jahreseinkommen und Steuerklasse 1 dort ein und vergleicht das Ergebnis mit den Steuern, die man gezahlt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Niele
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal :
Bis einschließlich Oktober war Bruttogehalt auf Steuerklasse 1.

Ab mitte Oktober eigentlich auf Steuerklasse 3.wegen Heirat.

Rückwirkend beim Steuerklassenwechsel im Oktober -wird beim Novembergehalt , Betrag für Oktober - mitberechnet. Steuerklasse 3
+ Weihnachtsgeld Steuerklasse 3.
Dezemberabrechnung dann komplett auf Steuklasse 3.

-wie bekommt man das gesammte Jahreseinkommen
Für Ex- Ehegattenunterhalt auf Steuerklasse 1.
Hab ja nix zu verschenken. ?

- .




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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Was hast Du an der Antwort von @muemmel nicht verstanden?

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#4
 Von 
Niele
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay , jetzt hab ich verstanden ...hatte Blockade :)
Vielen Dank für die Hilfe .
Weiß vielleicht noch jemand , welcher Rechner am genauesten ist?
Sodass man vor Gericht mitreden kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Niele):
wie bekommt man das gesammte Jahreseinkommen
Für Ex- Ehegattenunterhalt auf Steuerklasse 1

Im Jahr der Heirat erhält man sozusagen rückwirkend Steuerklasse 3. Die zuviel gezahlte Steuer erhält man bei der Einkommensteuererklärung zurück.
Zitat (von Niele):
Hab ja nix zu verschenken. ?

Eben ;)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es geht hier um Unterhaltszahlungen und das fiktive Nettogehalt bei Steuerklasse 1.

Zitat:
Weiß vielleicht noch jemand , welcher Rechner am genauesten ist?


Es sollten alle Rechner das gleiche Ergebnis liefern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Du kannst auf Elster.de eine Steuererklärung als Alleinstehender simulieren. Einfach alle Daten so eingeben, als wärst du noch Single, Steuerberechnung anklicken, fertig.
Diese Steuererklärung natürlich hinterher nicht ans Finanzamt weiterleiten ;)

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#8
 Von 
Niele
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe .
Im Moment hab ich noch Probleme , die Zahlen des Brutto-Nettorechners ,stimmen nicht wirklich mit den tatsächlichen überein .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Hast Du irgendwelche besonderen Gehaltsbestandteile?

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